Tourismusfachwirt

Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung per Fernstudium

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piviso – Pixabay.com

Die Tourismusbranche agiert auf einem Markt mit Milliarden Potential. Jedoch ist in diesem Markt aktuell viel Bewegung und daraus ergeben sich neue Anforderungen. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurden viele Rationalisierungsmaßnahmen eingeleitet und ein verstärktes Aufkommen an Billiganbietern ist zu verzeichnen. Dies erfordert die Erschließung neuer Vertriebswege, die Spezialisierung und die Aufdeckung neuer Zielgruppen, wie beispielsweise der Zielgruppe „Generation 50 plus“. Heutzutage stammt nahezu die Hälfte aller Urlauber aus dieser Generation, welche auch in Zukunft noch mehr Kaufkraft erlangen wird.

Hier setzt die SGD Fortbildung zum Tourismusfachwirt mit IHK Abschluss an. Sie erlangen Qualifikationen, welche Sie dazu befähigen Aufgaben im mittleren Management zu absolvieren. Des Weiteren wird im Verlauf des Kurses ein Fokus auf die tourismusspezifischen Themengebiete gelegt.

Dadurch sind Sie optimal auf die Gegebenheiten dieser Branche und Ihre Abschlussprüfung bei der IHK vorbereitet.

Außerdem erweitern Sie Ihre Möglichkeiten indem Sie sich mit Ihrem erlernten Wissen für äußerst attraktive Stellenangebote qualifizieren, denn Mitarbeiter mit diesen Fähigkeiten werden auf dem Arbeitsmarkt gesucht.

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Details zum Fernkurs Tourismusfachwirt:

Voraussetzungen Um an dieser Fortbildung teilnehmen zu können werden keine besonderen Vorkenntnisse verlangt. Jedoch wird ein PC mit Windowsbetriebssystem und CD-ROM Laufwerk benötigt.

Prüfungsvoraussetzungen:

Die IHK Prüfung ist in zwei Prüfungsbereiche aufgeteilt. Zum Lehrgangsende müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Um zum Prüfungsbereich Teil I „wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zugelassen zu werden, wird vorausgesetzt, dass Sie eine Ausbildung in einem tourismusrelevanten Beruf abgeschlossen haben und über ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Eine Zulassung ist auch ohne Ausbildung möglich, wenn Sie eine vierjährige Berufspraxis nachweisen können.

Zur Zulassung zum zweiten Teil der Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ muss Teil I der Prüfung bereits erfolgreich abgelegt sein. Desweitern sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung im touristischen Bereich und 2 Jahre Berufserfahrung vorhanden sein.

Alternativ wird auch eine kaufmännische Ausbildung mit 3 Jähriger Berufspraxis anerkannt. Können Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen oder durch die Vorlage von Zeugnissen, Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, werden Sie zu der Prüfung zugelassen.

Studienbeginn Sie können sofort mit der Fortbildung beginnen.
Studieninhalte Die Inhalte dieser Fortbildung sind in zwei thematische Schwerpunkte unterteilt:

Wirtschaftsbezogene Inhalte:

  • Arbeitsmethodik
  • Rechnungswesen
  • Betriebs- und Volkswirtschaft
  • Steuern und Recht
  • Unternehmensführung

Handlungsspezifische Inhalte:

  • Grundlagen des Tourismus
  • Tourismusmarketing
  • Betriebsspezifisches Management

Außerdem werden zwei kostenfreie, ergänzende Seminare angeboten.

Studiendauer Die Fortbildung ist auf 18 Monate angesetzt. Sie können jedoch individuell diese Fortbildungszeit verlängern oder verkürzen. Insgesamt steht Ihnen eine kostenlose Betreuung bis zu 27 Monaten zur Verfügung. Nach Einzelabsprache ist auch eine weitere kostenlose Verlängerung möglich.
Abschluss Bei erfolgreicher Beendigung dieser Fortbildung erhalten Sie das SGD Abschlusszeugnis. Mit Bestehen der IHK Abschlussprüfung wird Ihnen ein Zeugnis der IHK ausgestellt und Sie sind dazu berechtigt die Bezeichnung Tourismusfachwirt/in zu führen.
Service Ein rundum Service wird Ihnen gewährleistet durch:

  • die persönliche Betreuung: während Ihrer gesamten Fortbildungszeit steht Ihnen ein Fernlehrer zur Seite.
  • einen kostenlosen Testmonat
  • die Onlineplattform waveLearn, welches Sie zum Austausch mit Mitstudenten, zum Üben oder zur Diskussion in den verschiedenen Foren nutzen können.
Weblink Studiengemeinschaft Darmstadt*
Alle Angaben ohne Gewähr. Kurs- und Serviceinhalte und dessen Bestandteile können sich geändert haben. Bitte informieren Sie sich daher zusätzlich zwingend beim jeweiligen Anbieter. Wir können die Aktualität der Inhalte nicht garantieren.