Abschlussnote: Definition im Bildungskontext

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Die Abschlussnote ist die Gesamtnote, mit der ein Bildungsgang abgeschlossen wird, etwa die Abiturnote, die Note der Berufsabschlussprüfung oder die Gesamtnote eines Bachelor- oder Masterstudiums. Sie fasst die in Prüfungs- oder Studienordnung festgelegten Einzelleistungen nach einem bestimmten Verfahren zu einer Zahl zusammen und steht im Abschlusszeugnis. Wie sie berechnet wird, unterscheidet sich je nach Bildungsgang deutlich.

Berechnung in verschiedenen Bildungsgängen

Bildungsgang Skala Grundlage der Abschlussnote
Abitur 1,0 bis 4,0 (aus 300 bis 900 Punkten) Halbjahresleistungen der Qualifikationsphase und Abiturprüfungen
Berufsausbildung (Kammerprüfung) 100-Punkte-Schlüssel, Note 1 bis 6 gewichtete Prüfungsbereiche der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Bachelor und Master 1,0 bis 4,0 (5,0 nicht bestanden) nach Leistungspunkten gewichtete Modulnoten und Abschlussarbeit
Juristische Staatsprüfung 0 bis 18 Punkte Klausuren und mündliche Prüfung nach Landesrecht

Notenskalen in der Schule

In der Schule gilt bis einschließlich Sekundarstufe I die sechsstufige Notenskala, die die Länder 1964 im Hamburger Abkommen vereinheitlicht haben: 1 („sehr gut“), 2 („gut“), 3 („befriedigend“), 4 („ausreichend“), 5 („mangelhaft“) und 6 („ungenügend“). In der gymnasialen Oberstufe werden Leistungen in Punkten von 0 bis 15 bewertet; 15 Punkte entsprechen einer 1+, 5 Punkte einer 4−, unter 5 Punkten gilt eine Leistung als unterkursig. Beim Ersten und Mittleren Schulabschluss steht neben den Einzelnoten häufig ein Durchschnitt, den Betriebe und weiterführende Schulen bei der Auswahl heranziehen.

Abitur

Für das Abitur werden die Punkte aus der Qualifikationsphase (höchstens 600) und aus den Abiturprüfungen (höchstens 300) zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 300 und 900 zusammengezählt. Die Durchschnittsnote ergibt sich nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aus der Formel N = 17/3 − P/180, wobei P die Gesamtpunktzahl ist; das Ergebnis wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten, nicht gerundet. Eine 1,0 erreicht man so ab 823 Punkten, eine 4,0 entspricht 300 Punkten. Die Leistungen der Halbjahre vor der Abschlussklasse zählen also mit.

Berufsausbildung

In Abschluss- und Gesellenprüfungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung bewerten die Prüfungsausschüsse die Leistungen meist nach einem 100-Punkte-Schlüssel: 100 bis 92 Punkte entsprechen „sehr gut“, unter 92 bis 81 „gut“, unter 81 bis 67 „befriedigend“, unter 67 bis 50 „ausreichend“, unter 50 bis 30 „mangelhaft“ und darunter „ungenügend“. Die Ausbildungsordnung legt fest, wie die einzelnen Prüfungsbereiche gewichtet werden und welche Mindestleistungen für das Bestehen nötig sind. Die Note der Abschlussprüfung steht im Prüfungszeugnis der Kammer; davon getrennt stellt die Berufsschule ein eigenes Abschlusszeugnis aus.

Abschlussnote
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Studium

Im Bachelor- und Masterstudium wird die Abschlussnote meist als Durchschnitt der Modulnoten berechnet, gewichtet nach den ECTS-Leistungspunkten der Module. Die Abschlussarbeit geht mit ihren Leistungspunkten oder einem eigenen Gewicht ein; manche Prüfungsordnungen lassen einzelne Module unbenotet oder klammern schlechte Noten aus. Viele Prüfungsordnungen ordnen den Durchschnittswerten Prädikate zu, typischerweise „sehr gut“ bis 1,5, „gut“ über 1,5 bis 2,5, „befriedigend“ über 2,5 bis 3,5 und „ausreichend“ über 3,5 bis 4,0. Zusätzlich weisen Hochschulen oft eine relative Einordnung aus, etwa eine Tabelle, die zeigt, wie sich die Noten im Studiengang verteilen.

Juristische Staatsprüfungen

Die juristischen Staatsprüfungen verwenden eine eigene Skala von 0 bis 18 Punkten. Nach § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung entspricht eine Gesamtnote von 9,00 bis 11,49 Punkten „vollbefriedigend“. Ab dieser Stufe spricht man umgangssprachlich vom Prädikatsexamen, das in Teilen des juristischen Arbeitsmarkts und des Staatsdienstes als Einstellungsvoraussetzung gilt.

Umrechnung ausländischer Noten

Wer mit einem ausländischen Zeugnis studieren will oder Studienleistungen aus dem Ausland mitbringt, braucht eine Umrechnung in das deutsche System. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt dafür die sogenannte modifizierte bayerische Formel: Note = 1 + 3 × (Nmax − Nd) / (Nmax − Nmin). Dabei ist Nmax die höchste erreichbare Note im ausländischen System, Nmin die niedrigste noch bestehende Note und Nd die erzielte Note. Angaben zu den Notensystemen vieler Länder enthält die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Für die Übernahme einzelner Studienleistungen gelten zusätzlich die Regeln zur Anrechnungsfähigkeit.

Wofür die Abschlussnote zählt

  • Studienzulassung: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Abiturnote ein zentrales Auswahlkriterium, neben Wartezeit, Tests, Berufsausbildung oder Auswahlgesprächen, je nach Studiengang und Hochschule.
  • Masterzugang: Viele Masterstudiengänge verlangen eine Mindestnote im Bachelor, die in der Zugangsordnung festgelegt ist.
  • Stipendien und Promotion: Begabtenförderwerke und Promotionsordnungen berücksichtigen Noten, meist zusammen mit Gutachten und anderen Nachweisen.
  • Bewerbung: Arbeitgeber werten Noten unterschiedlich. Bei Berufseinsteigerinnen und -einsteigern sind sie häufiger ein Auswahlkriterium als bei Bewerbenden mit Berufserfahrung; daneben zählen Praktika, Projekte und Fachkenntnisse.

Die Abschlussnote steht im Abschlusszeugnis, das Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung erhalten. Wer einen Bildungsgang ohne Abschluss verlässt, bekommt keine Abschlussnote, sondern ein Abgangszeugnis mit den bis dahin erbrachten Leistungen.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeinen Regeln (Stand Oktober 2026). Verbindlich sind die jeweilige Prüfungs- oder Studienordnung und die Vorschriften des Landes. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Abiturnote berechnet?

Aus der Gesamtpunktzahl P zwischen 300 und 900 wird mit der Formel N = 17/3 − P/180 die Durchschnittsnote ermittelt und nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten. Ab 823 Punkten ergibt sich eine 1,0.

Wie setzt sich die Abschlussnote im Studium zusammen?

In der Regel aus den Modulnoten, gewichtet nach Leistungspunkten, und der Note der Abschlussarbeit. Die genaue Berechnung steht in der Prüfungsordnung des Studiengangs.

Was ist ein Prädikatsexamen?

Im Jurastudium bezeichnet man eine Gesamtnote ab 9,00 Punkten („vollbefriedigend“) als Prädikatsexamen. Die Skala der juristischen Staatsprüfungen reicht von 0 bis 18 Punkten.

Wie werden ausländische Noten umgerechnet?

Meist mit der modifizierten bayerischen Formel, die höchste und die niedrigste noch bestehende Note des ausländischen Systems ins Verhältnis setzt. Zuständig ist die Hochschule oder die Zeugnisanerkennungsstelle des Landes.