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Die Fernakademie für Erwachsenenbildung, meist als FEB abgekürzt, ist ein Hamburger Fernlehrinstitut und gehört wie das ILS und die Euro-FH zur Klett Gruppe. Angeboten werden Fernlehrgänge mit institutseigenem Abschluss, Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen und Kurse zum Nachholen von Schulabschlüssen. Für die Auswahl eines Anbieters sind weniger die beworbenen Serviceversprechen entscheidend als die Frage, welche davon ohnehin gesetzlich garantiert sind – und welche wirklich darüber hinausgehen.
Welche Lehrgänge die FEB anbietet
Das Programm deckt die klassischen Felder der Erwachsenenbildung ab. Die wichtigsten Gruppen:
- Wirtschaft und Management – Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Personal, Marketing, teils mit Institutsabschluss auf Fachwirt-Niveau.
- Technik und IT – Grundlagen der Elektrotechnik, Netzwerktechnik, Programmierung, CAD.
- Gesundheit und Soziales – Lehrgänge, die Wissen vermitteln, aber keine staatliche Berufszulassung ersetzen.
- Medien und Gestaltung – Grafik, Text, Fotografie. Wer hier einen Berufseinstieg plant, sollte den Beitrag zu den Wegen in den Mediendesign-Beruf danebenlegen: In diesem Feld zählt in der Praxis meist die Mappe mehr als das Zertifikat.
- Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg – Vorbereitung auf externe Prüfungen zum Realschulabschluss, zur Fachhochschulreife oder zum Abitur.
Für akademische Abschlüsse verweist die FEB auf ihr Schwesterinstitut, die Europäische Fernhochschule Hamburg. Das ist keine Marketingfloskel, sondern eine rechtliche Notwendigkeit: Bachelor- und Mastergrade dürfen ausschließlich Hochschulen verleihen.
Zulassung durch die ZFU – der harte Prüfstein
Jeder entgeltliche Fernlehrgang in Deutschland braucht eine Zulassung. Rechtsgrundlage ist das Fernunterrichtsschutzgesetz, zuständige Behörde die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Sie vergibt für jeden geprüften Lehrgang eine Nummer, die in Vertrag und Werbung genannt werden muss.
Die Zulassung ist kein Gütesiegel für die Unterrichtsqualität. Sie bestätigt, dass Lehrmaterial und Lehrgangsziel zusammenpassen und der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Genau deshalb ist sie brauchbar: Ein Lehrgang ohne ZFU-Nummer darf in Deutschland gar nicht erst gegen Entgelt angeboten werden.
Serviceversprechen und gesetzliche Rechte auseinanderhalten
Fernlehrinstitute werben mit Garantiepaketen. Ein Teil davon ist gesetzlich ohnehin vorgeschrieben, ein anderer ist tatsächlich eine freiwillige Zusatzleistung. Die Unterscheidung lohnt sich vor der Unterschrift:
Konkret bedeutet das: Das Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Belehrung gilt bei jedem Anbieter. Ebenso das Kündigungsrecht nach § 5 FernUSG – erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach zum Ende jedes weiteren Vierteljahres. Vertragsklauseln, die diese Rechte beschneiden, sind unwirksam. Auch die Gesamtvergütung muss im Vertrag stehen; Werbung mit reinen Monatsraten ohne Gesamtsumme wäre nicht zulässig.
Echte Zusatzleistungen sind dagegen die kostenfreie Verlängerung der Betreuungszeit, ein Fachfragen-Service nach Lehrgangsende, wiederholbare Prüfungsvorbereitungsseminare oder eine über die Vertragslaufzeit hinaus konstant gehaltene Gebühr. Solche Punkte sind vergleichbar, wenn man sie aus den Broschüren mehrerer Anbieter nebeneinanderlegt.
Zeitaufwand realistisch einschätzen
Fernunterricht scheitert selten am Lehrmaterial, sondern an der Zeitplanung. Institute geben eine wöchentliche Lernzeit an, die als Durchschnitt gemeint ist – in Prüfungsphasen liegt der Aufwand deutlich höher. Wer den Lehrgang neben Vollzeitarbeit absolviert, sollte vor Vertragsbeginn zwei Wochen lang nüchtern mitschreiben, wie viel Lernzeit sich tatsächlich findet. Praktische Hinweise dazu sammelt der Beitrag über das berufsbegleitende Weiterbilden im Alltag.
Hilfreich ist außerdem, den Abschluss vom Ziel her zu denken. Ein Institutszertifikat wirkt dort, wo Arbeitgeber Wissen suchen. Wo eine geschützte Berufsbezeichnung oder eine staatliche Zulassung verlangt wird, reicht es nicht – das gilt etwa in weiten Teilen des Gesundheitswesens, wie das Berufsbild der Betreuungskraft zeigt.
Finanzierung und Förderung
Für Fernlehrgänge kommen je nach Situation verschiedene Wege in Betracht. Arbeitsuchende können einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten, sofern der Träger und die Maßnahme nach AZAV zugelassen sind – eine Zulassung, die unabhängig von der ZFU-Zulassung erteilt wird. Für Aufstiegsfortbildungen greift das Aufstiegs-BAföG, das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst. Daneben führen einzelne Bundesländer eigene Weiterbildungsprämien und Bildungsschecks. In allen Fällen gilt: Die Förderung muss vor Vertragsabschluss beantragt werden.
Beschäftigte sollten außerdem die betriebliche Seite prüfen. Manche Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten oder stellen Lernzeit frei; in Betrieben mit Interessenvertretung gehört Weiterbildung zu den Mitbestimmungsthemen, wie der Beitrag über die Aufgaben des Betriebsrats erläutert. Hinzu kommen die Bildungsurlaubsgesetze der Länder, die in den meisten Bundesländern mehrere Freistellungstage pro Jahr vorsehen.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein FEB-Abschluss staatlich anerkannt?
Die Lehrgänge sind von der ZFU zugelassen, das Abschlusszeugnis ist ein Institutszeugnis. Staatliche oder öffentlich-rechtliche Abschlüsse vergeben nur Behörden, Schulen und Kammern. Bei Vorbereitungslehrgängen führt der Weg deshalb über eine externe Prüfung, zu der man sich selbst anmeldet.
Kann ich einen Fernlehrgang jederzeit abbrechen?
Ja. Neben dem zweiwöchigen Widerrufsrecht besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht: erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach zum Ende jedes weiteren Vierteljahres. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bereits erbrachte Leistungen können anteilig abgerechnet werden.
Wie finde ich heraus, ob ein Lehrgang zugelassen ist?
Über die Zulassungsnummer, die auf jedem zugelassenen Fernlehrgang ausgewiesen sein muss, und die Datenbank der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Fehlt die Nummer in den Unterlagen, sollte man nachfragen, bevor man unterschreibt.
Lohnt sich ein Fernlehrgang gegenüber einem Präsenzkurs?
Das hängt vom Lernziel ab. Fernunterricht spielt seine Stärke bei zeitlicher Flexibilität aus und eignet sich für Wissensaufbau. Wo praktische Fertigkeiten, Laborarbeit oder unmittelbares Feedback zählen, ist Präsenzunterricht meist wirksamer. Viele Anbieter kombinieren beides, indem sie freiwillige Seminare anbieten.





