ILS – Institut für Lernsysteme: Angebot, Ablauf und Rechtslage

ils - institut für lernsysteme
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Das ILS – Institut für Lernsysteme mit Sitz in Hamburg wurde 1977 gegründet und gehört heute zur Stuttgarter Klett Gruppe. Das Institut bietet Fernlehrgänge an: vom nachgeholten Schulabschluss über kaufmännische Weiterbildungen bis zur Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche Prüfungen. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, sollte weniger auf Werbeaussagen achten als auf die Zulassung des einzelnen Lehrgangs, die Vertragsbedingungen und die Frage, ob der angestrebte Abschluss im Zielberuf tatsächlich etwas wert ist.

Was das ILS anbietet

Das Lehrgangsangebot des ILS ist breit und deckt mehrere Bereiche ab, die sich in der Erwachsenenbildung seit Jahrzehnten halten:

  • Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg – Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur. Die Prüfung selbst legen Teilnehmende nicht beim Institut ab, sondern als externe Prüfung vor einer staatlichen Schule oder einer Schulbehörde. Das Institut bereitet darauf vor.
  • Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Lehrgänge – Buchführung, Rechnungswesen, Personalwesen, Betriebswirt-Abschlüsse auf Institutsebene.
  • Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche Prüfungen – etwa auf IHK-Fortbildungsprüfungen. Auch hier gilt: Der rechtsverbindliche Abschluss kommt von der Kammer, nicht vom Fernlehrinstitut.
  • Sprachen, Technik und IT – Zertifikatslehrgänge mit institutsinternem Abschlusszeugnis.

Neben Privatpersonen richtet sich das Angebot auch an Unternehmen, die Beschäftigte berufsbegleitend qualifizieren wollen. Einen eigenen Zweig bildet die schulische Begleitung deutscher Kinder, die vorübergehend im Ausland leben und dort keine deutsche Schule besuchen können; sie erhalten Lehrmaterial für die Sekundarstufe I, um den Anschluss an das deutsche Schulsystem zu halten.

2003 gründete das ILS mit der Euro-FH ein Schwesterinstitut für akademische Fernstudiengänge. Wer keinen Zertifikatslehrgang, sondern einen Bachelor- oder Masterabschluss anstrebt, landet daher nicht beim ILS selbst, sondern bei einer Fernhochschule wie der Euro-FH in Hamburg. Der Unterschied ist rechtlich erheblich: Nur Hochschulen dürfen akademische Grade verleihen.

Zulassung: Woran sich ein seriöser Fernlehrgang erkennen lässt

Fernunterricht ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Es schreibt vor, dass entgeltliche Fernlehrgänge vor dem Vertrieb zugelassen sein müssen. Zuständig dafür ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer.

Die ZFU prüft dabei nicht, ob ein Lehrgang besonders gut ist, sondern ob Lehrmaterial und Werbeaussagen zum angegebenen Lehrgangsziel passen und der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt. Jeder zugelassene Lehrgang trägt eine Zulassungsnummer. Diese Nummer lässt sich in der Datenbank der ZFU nachschlagen – ein Schritt, der vor jeder Anmeldung sinnvoll ist, unabhängig vom Anbieter.

Wie ein Fernlehrgang abläuft

Der Ablauf ist bei den großen Instituten weitgehend vergleichbar und hat sich seit der Umstellung auf Online-Lernplattformen nur im Detail verändert.

Ablauf eines Fernlehrgangs1. Probezeit – Rücktritt ohne Kosten möglich2. Studienhefte und Online-Campus3. Einsendeaufgaben, Korrektur durch Tutor4. Prüfungsvorbereitung, oft mit Seminar5. Abschluss: Zeugnis oder externe Prüfung
Typischer Ablauf eines Fernlehrgangs vom Probemonat bis zum Abschluss.

Lehrmaterial kommt heute überwiegend digital, viele Institute versenden zusätzlich gedruckte Studienhefte. Einsendeaufgaben werden von Tutoren korrigiert und bilden den roten Faden durch den Lehrgang. Wer eine öffentlich-rechtliche Prüfung anstrebt, meldet sich dafür selbst bei der zuständigen Stelle an – die Kammer oder die Schulbehörde prüft, nicht das Institut.

Der zeitliche Aufwand wird von Anbietern gern niedrig angesetzt. Realistisch sind bei berufsbegleitenden Lehrgängen mehrere Stunden pro Woche über Monate hinweg. Wer abschätzen möchte, ob das zum eigenen Alltag passt, findet in unserem Beitrag zum Thema berufsbegleitendes Weiterbilden im Alltag eine nüchterne Einschätzung.

Vertrag, Widerruf und Kündigung

Das FernUSG räumt Teilnehmenden Rechte ein, die über das allgemeine Verbraucherrecht hinausgehen. Wichtig sind vor allem drei Punkte:

  • Widerrufsrecht: Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist.
  • Kündigungsrecht: Nach § 5 FernUSG kann der Vertrag erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden, danach jeweils mit derselben Frist zum Ende eines jeden weiteren Vierteljahres. Vertragsklauseln, die dieses Recht einschränken, sind unwirksam.
  • Preisangaben: Die Gesamtvergütung muss im Vertrag stehen. Angaben zu Monatsraten, Testphasen und Verlängerungen ändern sich; sie sollten vor der Anmeldung direkt beim Anbieter geprüft werden.

Wofür sich ein Fernlehrgang eignet – und wofür nicht

Ein Zertifikat eines Fernlehrinstituts ist kein staatlicher Abschluss. Es dokumentiert die Teilnahme und die bestandene institutsinterne Prüfung. Für viele Tätigkeiten reicht das, in reglementierten Berufen aber nicht. Wer etwa in der Betreuung oder in Gesundheitsberufen arbeiten will, sollte vorher klären, welche Nachweise Arbeitgeber und Kostenträger tatsächlich verlangen – das Berufsbild der Betreuungskraft zeigt, wie eng solche Anforderungen definiert sein können.

Sinnvoll ist Fernunterricht dort, wo Wissen nachweisbar aufgebaut werden soll, ohne den Beruf zu unterbrechen: beim Nachholen eines Schulabschlusses, bei der Vorbereitung auf eine Kammerprüfung oder beim Einstieg in ein neues Fachgebiet. Wer eher gezielt einzelne Kompetenzen ergänzen möchte, kommt mitunter mit kürzeren Formaten weiter – etwa im Bereich Data Science, wo modulare Angebote üblich sind, oder mit berufsbezogenem Sprachunterricht, wie ihn der Beitrag zu Englisch für den Beruf beschreibt.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein ILS-Abschluss staatlich anerkannt?

Der Lehrgang ist von der ZFU zugelassen, das Abschlusszeugnis selbst ist ein Institutszeugnis. Staatlich oder öffentlich-rechtlich anerkannt sind nur Abschlüsse, die eine Behörde, Schule oder Kammer vergibt – etwa der Realschulabschluss über eine externe Prüfung oder eine IHK-Fortbildungsprüfung. Der Fernlehrgang bereitet darauf vor.

Wie lange kann ich einen Fernlehrgang kündigen?

Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach zum Ende jedes weiteren Vierteljahres. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Unabhängig davon gilt das gesetzliche Widerrufsrecht in den ersten zwei Wochen.

Kann ich einen Fernlehrgang gefördert bekommen?

Das hängt vom Lehrgang und von der eigenen Situation ab. Für Arbeitsuchende kommt ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit in Betracht, sofern die Maßnahme nach AZAV zugelassen ist. Für Aufstiegsfortbildungen greift das Aufstiegs-BAföG. Beides muss vor Vertragsabschluss geklärt werden, eine nachträgliche Bewilligung ist die Ausnahme.

Worauf sollte ich vor der Anmeldung achten?

Auf die ZFU-Zulassungsnummer, die im Vertrag ausgewiesene Gesamtvergütung, die Regelungen zur Verlängerung der Betreuungszeit und darauf, ob der angestrebte Abschluss im Zielberuf gefragt ist. Ein Blick in Stellenanzeigen der Branche klärt die letzte Frage oft schneller als jede Anbieterbroschüre.

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