Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Regelung, Ablauf und Dauer im Berufsfeld

Fachkraft für Schutz und Sicherheit
© RyanMcGuire – Pixabay

Berufsbild

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit werden beispielsweise für Einlasskontrollen bei Großveranstaltungen, für Sicherheitschecks vor dem Abflug auf Flughäfen oder im Wachdienst bei großen Unternehmen eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören jedoch nicht nur der aktive Schutz von Personen, Werten, Anlagen oder Objekten vor Schäden.

Auch das sofortige Eingreifen bei akuten Gefahrenlagen ist wichtig. Dem Aufgabenbereich der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind auch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, zur Bearbeitung von Konzepten der Sicherheit sowie zum Einsatz von sinnvoller Sicherheitstechnik zuzurechnen.

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

  • handeln immer kundenorientiert, eigenständig, aber auch kooperativ mit anderen Dienstleistungsbereichen;
  • beratschlagen ihre Kunden in allen Fragen der Sicherheit, arbeiten Angebote aus und führen Aufträge aus;
  • tätigen z. B. Kontrollgänge auf Werksgelände, befördern Werttransporte, schützen Veranstaltungen oder nehmen Aufgaben im Personenschutz wahr;
  • können denkbare Gefährdungen durch Waffen, gefährliche Gegenstände, Stoffe oderpersönliche Verhaltensweisen und riskante Gefahrenlagen beurteilen und lagebezogen handeln;
  • schlichten bei Konfliktfällen, fordern bedarfsgerecht Verstärkung wie Polizei oder Rettungskräfte an;
  • analysieren Möglichkeiten der Gefährdung und entwickeln Konzepte zur Sicherheit;
  • bauen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen bzw. Sicherheitstechnik ein, prüfen periodisch die ordnungsgemäße Funktionsweise und veranlassen bei Mängeln Reparaturen;
  • überprüfen und überwachen die Beachtung objektbezogener Sicherheitsvorschriften im Arbeits-, Brand-, Umwelt- oder Datenschutz;
  • arbeiten sicherheitsrelevante Sachverhalte und Einsätze aus.

Ausbildung

Für die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z. B. Überwachen von Betriebsgelände u. a. mit Videoüberwachungsanlagen);
  • Durchsetzungsvermögen und Selbstsicherheit (z. B. beim Erteilen von Platzverweisen, für das sichere und souveräne Auftreten auch in Gefahrensituationen);
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z. B. beim Kontrollieren von Alarmeinrichtungen und Schließsystemen, im Personenschutz);
  • Körperbeherrschung, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z. B. für das schnelle Eingreifen in Gefahrensituationen).
  • Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten.

Regelung der Ausbildung/Ablauf

Die schulische Ausbildung erfolgt in den folgenden vier Schwerpunkten:

  • Schutz und Sicherheit
  • Recht
  • Betriebswirtschaft
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Wichtigster Bestandteil der Ausbildung ist das Erlernen von Konzepten der Sicherheit, Mitteln und Einrichtungen zur Sicherheitstechnik (Waffenkunde, Softwaresysteme, Überwachungskameras) und Ermittlungs-, Aufklärungs-, und Dokumentationsverfahren. Außerdem stehen auf dem Ausbildungsplan Techniken zur Gefahrenabwehr und eine Schulung in Erste Hilfe. Gegenstand des rechtlichen Schwerpunktes bilden alle rechtlichen Grundlagen von Brandschutzverordnungen sowie Privatrecht und öffentliches Recht. Rechtliche Kenntnisse sind unverzichtbar, damit die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ihre Rechte und Pflichten kennt und diese einhalten kann.

Die betriebswirtschaftliche Ausbildung beschäftigt sich mit Methoden wie Personalkalkulation, Kundenrechnungen und Qualitätsmanagement.

Da die Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit anderen Kollegen zusammenarbeitet, werden auch Kommunikationsmaßnahmen und Teamplanungen für Sicherheitskonzepte gelehrt.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert drei Jahre. Es handelt sich um einen anerkannten Beruf im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Abschluss

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil I der Abschlussprüfung statt. Am Ende der Ausbildung folgt dann Teil II der Abschlussprüfung. Nach Bestehen der IHK-Prüfung ist der Auszubildende staatlich anerkannte Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Ausblick nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung bestehen Besxchäftigungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:

  • Betriebe des Objekt-, Werte- und Personenschutzes 
  • Flughafengesellschaften
  • Bahnstationen
  • Verkehrsunternehmen
  • Messe- und Veranstaltungsgesellschaften
  • Werttransportunternehmen

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit können ein Jahr nach Bestehen der staatlichen IHK-Abschlussprüfung die Meisterprüfung für Schutz und Sicherheit absolvieren. Die kaufmännische Ausbildung ermöglicht auch eine Weiterbildung zum Fachwirt in diversen Fachrichtungen.

Andere Fortbildungsmöglichkeiten erlauben diverse Studienangebote der Fachschulen, Hochschulen und Universitäten. Viele Studiengänge stehen zur Auswahl: Sicherheitsfachwirt, IT-Sicherheitsmanagement, Sicherheitsmanagement, Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechnik.

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