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Der Bildungsweg ist die Abfolge der Bildungseinrichtungen und Abschlüsse, die eine Person durchläuft: von der Grundschule über weiterführende Schulen bis zu Berufsausbildung, Studium und Weiterbildung. Im deutschen Bildungssystem wird zusätzlich zwischen dem ersten, zweiten und dritten Bildungsweg unterschieden. Die Begriffe beschreiben, auf welchem Weg ein Schulabschluss oder die Studienberechtigung erworben wird: direkt in der Schulzeit, nachträglich an Einrichtungen für Erwachsene oder über eine berufliche Qualifikation.
Definition
Kurzdefinition
Bildungsweg bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den individuellen Verlauf der schulischen, beruflichen und akademischen Bildung. Als Fachbegriff meint er einen bestimmten institutionellen Pfad zu einem Abschluss, etwa den „zweiten Bildungsweg“ zum Abitur über Abendgymnasium oder Kolleg.
Erster, zweiter und dritter Bildungsweg
| Bildungsweg | Typische Einrichtungen | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Erster Bildungsweg | Grundschule, weiterführende allgemeinbildende Schulen, berufliche Gymnasien und Fachoberschulen | Kinder und Jugendliche ohne Unterbrechung der Schulzeit |
| Zweiter Bildungsweg | Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg, Nichtschülerprüfung | Erwachsene, die einen Schulabschluss nachholen |
| Dritter Bildungsweg | Hochschulzugang über Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung oder Berufsausbildung mit Berufserfahrung | Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulreife |
Die Grenzen sind nicht überall gleich gezogen. Die Berufsoberschule etwa, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wird teils dem ersten, teils dem zweiten Bildungsweg zugerechnet. Einig ist man sich in der Sache: Das deutsche Bildungssystem ist so angelegt, dass ein Abschluss auch später und auf anderem Weg erworben werden kann.
Der erste Bildungsweg
Auf dem ersten Bildungsweg folgt nach der Grundschule eine weiterführende Schule, deren Abschluss den nächsten Schritt bestimmt. Der Erste Schulabschluss oder der Mittlere Schulabschluss führt meist in eine Berufsausbildung, bei der der Unterricht an der Berufsschule die betriebliche Ausbildung ergänzt. Mit dem Mittleren Schulabschluss ist außerdem der Wechsel in eine gymnasiale Oberstufe, ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule möglich. Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, das Gymnasium und das berufliche Gymnasium zur allgemeinen Hochschulreife. Wer eine Schule ohne Abschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis.
Der zweite Bildungsweg
Der zweite Bildungsweg umfasst die Einrichtungen, an denen Erwachsene allgemeinbildende Schulabschlüsse nachholen. Die Kultusministerkonferenz hat dafür gemeinsame Rahmenregeln vereinbart, die sie auf ihrer Seite zum zweiten Bildungsweg und zur Nichtschülerprüfung zusammenfasst:
- Abendrealschule: führt berufsbegleitend zum Mittleren Schulabschluss.
- Abendgymnasium: führt in der Regel in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife. Die Studierenden müssen bis auf die letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein; unterrichtet wird abends, als Abendschule.
- Kolleg: führt ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife, ist aber eine Vollzeitschule; die Kollegiatinnen und Kollegiaten sollen keiner Berufstätigkeit nachgehen.
- Nichtschülerprüfung: Wer sich selbst oder an einer privaten Einrichtung vorbereitet, kann den Abschluss als externe Prüfung ablegen.
Für Abendgymnasium und Kolleg verlangt die KMK in der Regel drei Voraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und ein Mindestalter von 19 Jahren im Jahr der Anmeldung. Einzelne Länder lassen Ausnahmen zu; Nordrhein-Westfalen etwa hat 2025 die Aufnahme flexibilisiert, sodass im Einzelfall auf die Berufsausbildung oder Berufstätigkeit verzichtet werden kann.

Der dritte Bildungsweg
Als dritter Bildungsweg wird der Hochschulzugang ohne schulische Hochschulreife bezeichnet. Grundlage ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009, den die Länder in ihre Hochschulgesetze übernommen haben. Danach erhalten Personen mit Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Aufstiegsfortbildung, etwa als Technikerin oder Fachwirt, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung erhalten einen fachgebundenen Zugang, der in der Regel an eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium geknüpft ist. Die Einzelheiten, etwa die Zahl der verlangten Berufsjahre, regeln die Länder unterschiedlich.
Wer über diesen Weg studiert, bringt oft berufliche Kenntnisse mit, die für das Studium relevant sind. Ob sie auf Studienleistungen angerechnet werden, ist eine Frage der Anrechnungsfähigkeit und wird von der Hochschule im Einzelfall geprüft.
Durchlässigkeit zwischen den Wegen
Bildungswege verlaufen selten geradlinig. Typische Übergänge sind:
- nach dem Mittleren Schulabschluss eine Ausbildung, danach die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule oder Berufsoberschule und ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften;
- nach dem Abitur zunächst eine Berufsausbildung und anschließend ein Studium;
- nach einer Ausbildung und Berufsjahren die Meisterprüfung und damit der Hochschulzugang;
- nach einem Studienabbruch der Wechsel in eine Ausbildung, bei dem Studienleistungen die Ausbildungszeit verkürzen können.
In allen Fällen entscheidet der zuletzt erworbene Abschluss, welche Türen formal offenstehen. Die Abschlussprüfung einer Ausbildung etwa ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung und damit indirekt für den Hochschulzugang ohne Abitur.
Der Bildungsweg im Lebenslauf
In Bewerbungen wird der Bildungsweg im Lebenslauf dargestellt. In Deutschland ist der tabellarische Lebenslauf üblich, meist antichronologisch, also mit der aktuellsten Station oben. Zu jeder Station gehören Zeitraum (Monat und Jahr), Einrichtung, Ort und der erreichte oder angestrebte Abschluss. Für Bewerbungen im europäischen Ausland gibt es mit dem Europass-Lebenslauf ein einheitliches Format der EU. Hinweise zu Bewerbungsunterlagen bietet auch die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zur Bewerbung.
| Zeitraum | Station | Abschluss |
|---|---|---|
| 10/2021 – 09/2024 | Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre, [Hochschule], [Ort] | Bachelor of Arts |
| 08/2018 – 07/2021 | Abendgymnasium, [Ort] | Allgemeine Hochschulreife |
| 08/2015 – 07/2018 | Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel, [Betrieb], [Ort] | Abschlussprüfung vor der IHK |
| 08/2009 – 07/2015 | Realschule, [Ort] | Mittlerer Schulabschluss |
Das Beispiel zeigt einen Weg über Ausbildung und zweiten Bildungsweg zum Studium. Lücken zwischen den Stationen werden im Lebenslauf üblicherweise kurz benannt, etwa als Praktikum, Auslandsaufenthalt oder Familienzeit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen erstem und zweitem Bildungsweg?
Der erste Bildungsweg ist die durchgehende Schullaufbahn bis zum Abschluss. Der zweite Bildungsweg umfasst Einrichtungen wie Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg, an denen Erwachsene Schulabschlüsse nachholen.
Was versteht man unter dem dritten Bildungsweg?
Den Hochschulzugang ohne Abitur aufgrund beruflicher Qualifikation. Meisterinnen und Meister erhalten nach dem KMK-Beschluss von 2009 die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, andere beruflich Qualifizierte einen fachgebundenen Zugang.
Welche Voraussetzungen gelten für das Abendgymnasium?
Nach den KMK-Vereinbarungen in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit, der Mittlere Schulabschluss und ein Mindestalter von 19 Jahren. Die Länder können Ausnahmen vorsehen.
Wie wird der Bildungsweg im Lebenslauf angegeben?
Üblich ist eine Tabelle in antichronologischer Reihenfolge mit Zeitraum, Einrichtung, Ort und Abschluss. Die aktuellste Station steht oben.





