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Förderpädagogik bezeichnet die Bildung, Erziehung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder erheblichen Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten. Sie ist zugleich ein wissenschaftliches Fach und ein Praxisfeld an Schulen. Im Mittelpunkt steht der sonderpädagogische Förderbedarf, also ein Unterstützungsbedarf, den die allgemeine Schule ohne zusätzliche fachliche Hilfe nicht decken kann. Der Begriff wird weitgehend gleichbedeutend mit Sonderpädagogik verwendet; welche Bezeichnung gilt, hängt vom Land, der Hochschule und dem Studiengang ab.
Verwandte Begriffe sind Rehabilitationspädagogik, die eher die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe betont, und Inklusionspädagogik, die vom gemeinsamen Lernen aller Kinder ausgeht. Förderpädagogik richtet den Blick auf den einzelnen Lernenden und auf die Hilfen, die er braucht, unabhängig davon, ob er eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besucht.
Die Förderschwerpunkte
Die Kultusministerkonferenz (KMK) unterscheidet seit ihren Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung vom 6. Mai 1994 mehrere Förderschwerpunkte. Nach der aktuellen KMK-Dokumentation zur sonderpädagogischen Förderung in Schulen verteilten sich die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024/25 wie folgt:
| Förderschwerpunkt | Schülerinnen und Schüler 2024 | davon an Förderschulen |
|---|---|---|
| Lernen | 240.762 | 113.300 |
| Geistige Entwicklung | 116.793 | 101.321 |
| Emotionale und soziale Entwicklung | 111.672 | 47.310 |
| Sprache | 63.392 | 31.322 |
| Körperliche und motorische Entwicklung | 39.972 | 25.746 |
| Hören | 20.646 | 9.770 |
| Sehen | 9.721 | 4.524 |
| Übergreifend, ohne Zuordnung, LSE | 9.741 | 7.030 |
| Kranke | 10.632 | 10.297 |
| Insgesamt | 623.331 | 350.620 |
Die Kategorie LSE fasst Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zusammen; einige Länder stellen für diese drei Bereiche im Grundschulalter keinen förmlichen Förderbedarf mehr fest, sondern weisen den Schulen pauschal Personal zu. Den stärksten Zuwachs verzeichnet der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler stieg nach KMK-Angaben zwischen 2015 und 2024 um 30,4 Prozent.
Insgesamt erhielten 2024 rund 7,6 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht sonderpädagogische Förderung, 2015 waren es 6,9 Prozent. Diese sogenannte Förderquote unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich, auch weil sie Förderbedarf unterschiedlich feststellen.
Feststellung des Förderbedarfs
Wie ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, regelt jedes Land in seinem Schulrecht. Der Ablauf folgt meist demselben Muster:
- Eltern oder Schule beantragen die Überprüfung, in manchen Ländern auch weitere Stellen.
- Eine sonderpädagogische Lehrkraft erstellt ein Gutachten, häufig zusammen mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule; ärztliche oder psychologische Befunde fließen ein.
- Die Schulaufsicht entscheidet, ob ein Förderbedarf besteht, in welchem Förderschwerpunkt und an welchem Förderort.
- Die Schule erstellt einen Förderplan mit Zielen und Maßnahmen, der regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird.
Die Eltern werden in allen Ländern beteiligt. Wie weit ihr Wahlrecht zwischen Förderschule und allgemeiner Schule reicht, ist unterschiedlich geregelt.
Förderorte: Förderschule und allgemeine Schule
Sonderpädagogische Förderung findet an zwei Arten von Orten statt. Förderschulen, in einigen Ländern Förderzentren genannt, sind auf einen oder mehrere Förderschwerpunkte ausgerichtet und haben kleinere Klassen. In allgemeinen Schulen lernen Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen, unterstützt durch sonderpädagogische Lehrkräfte, die stundenweise oder dauerhaft in der Klasse mitarbeiten oder über mobile Dienste beraten.
2024 besuchten laut KMK 350.620 geförderte Schülerinnen und Schüler eine Förderschule und rund 272.700 eine allgemeine Schule. Der Anteil der Geförderten an allgemeinen Schulen stieg seit 2015 von 38,3 auf 44,5 Prozent. Der Anteil der Förderschülerinnen und Förderschüler an allen Schulpflichtigen blieb in diesem Zeitraum dagegen nahezu konstant bei 4,2 bis 4,3 Prozent; der höhere Inklusionsanteil kommt also nicht durch weniger Förderschülerinnen und Förderschüler zustande, sondern dadurch, dass an allgemeinen Schulen mehr Kinder sonderpädagogisch gefördert werden.
Zielgleich und zieldifferent
Im gemeinsamen Unterricht wird zwischen zielgleicher und zieldifferenter Förderung unterschieden. Zielgleich bedeutet: Das Kind arbeitet auf dieselben Lernziele und Abschlüsse hin wie seine Mitschülerinnen und Mitschüler, erhält aber Unterstützung, etwa Großdruck, Hörtechnik oder mehr Zeit. Dafür gibt es den Nachteilsausgleich, der die Bedingungen einer Leistung anpasst, nicht aber die Anforderungen. Zieldifferent heißt: Das Kind verfolgt eigene, im Förderplan festgelegte Lernziele, typischerweise in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.

Abschlüsse und Übergang in den Beruf
Viele Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne allgemeinen Schulabschluss. 2024 beendeten nach der KMK-Statistik 32.350 Jugendliche ihren Bildungsgang an einer Förderschule. 21,1 Prozent erreichten den Ersten Schulabschluss, 4,7 Prozent den Mittleren Schulabschluss. 74,1 Prozent gingen ohne Ersten Schulabschluss ab; die meisten von ihnen erhielten einen eigenen Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung. Wer die Abschlussklasse ohne regulären Abschluss verlässt, erhält je nach Land ein Abschluss- oder Abgangszeugnis mit den erreichten Leistungen.
Für den Übergang gibt es berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit, Berufsbildungswerke und besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42r Handwerksordnung, die sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen. Auch während einer solchen Ausbildung besuchen die Jugendlichen die Berufsschule. Einen allgemeinen Schulabschluss können Erwachsene später noch nachholen, etwa an einer Abendschule oder Volkshochschule.
Inklusion und UN-Behindertenrechtskonvention
Seit März 2009 ist Deutschland an die UN-Behindertenrechtskonvention gebunden. Ihr Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem inklusiven Bildungssystem, in dem Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Die KMK reagierte 2011 mit der Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“; die Länder haben seither eigene Inklusionskonzepte und Aktionspläne aufgestellt.
Umstritten ist, welche Rolle Förderschulen künftig haben. Ein Teil der Fachwelt und Behindertenverbände fordert, sie schrittweise in allgemeine Schulen zu überführen; andere sehen sie als notwendiges Angebot für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf und verweisen auf den Mangel an sonderpädagogischen Lehrkräften an allgemeinen Schulen. Die Länder gehen unterschiedliche Wege, von weitgehend inklusiven Systemen bis zu einem dichten Netz an Förderschulen.
Studium und Berufsfeld
Lehrkräfte für Förderpädagogik studieren ein sonderpädagogisches Lehramt, je nach Land im Bachelor-Master-System oder mit Staatsexamen. Typisch ist die Kombination von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen, etwa Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, mit einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich der Grundschule. Zum Studium gehören Praxisphasen an Schulen; danach folgt der Vorbereitungsdienst. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel die Hochschulreife, einige Hochschulen verlangen zusätzlich ein Praktikum.
Sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten an Förderschulen, im gemeinsamen Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen, in mobilen Beratungsdiensten und an Förderzentren ohne eigene Schülerschaft. Daneben unterstützen weitere Fachkräfte den Schulalltag, zum Beispiel Schulbegleitungen, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, Therapeutinnen und Therapeuten an Förderschulen sowie sozialpädagogische Fachkräfte.
Häufig gestellte Fragen
Ist Förderpädagogik dasselbe wie Sonderpädagogik?
Weitgehend ja. Beide Begriffe beschreiben die Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Welche Bezeichnung verwendet wird, unterscheidet sich zwischen Ländern, Hochschulen und Studiengängen.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Die KMK unterscheidet Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen sowie den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler. Der größte Schwerpunkt ist Lernen mit rund 240.800 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2024.
Wer entscheidet über einen sonderpädagogischen Förderbedarf?
In der Regel die Schulaufsicht auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens. Eltern werden beteiligt; wie weit sie den Förderort mitbestimmen können, regelt das jeweilige Landesrecht.
Was ist der Unterschied zwischen zielgleich und zieldifferent?
Zielgleich geförderte Kinder arbeiten auf dieselben Lernziele und Abschlüsse hin wie ihre Klasse und erhalten Hilfen wie einen Nachteilsausgleich. Zieldifferent geförderte Kinder verfolgen eigene Lernziele aus ihrem Förderplan, meist in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.
Wie viele Kinder werden inklusiv unterrichtet?
Nach der KMK-Statistik besuchten 2024 rund 272.700 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung eine allgemeine Schule. Das entspricht 44,5 Prozent aller Geförderten; 2015 lag der Anteil bei 38,3 Prozent.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verfahren und Rechte bei der sonderpädagogischen Förderung regelt das Schulrecht des jeweiligen Landes.





