Schulabschluss: Definition im Bildungskontext

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Ein Schulabschluss ist der staatlich anerkannte Nachweis, dass jemand einen schulischen Bildungsgang erfolgreich beendet hat. Er wird mit einem Abschlusszeugnis bescheinigt und berechtigt zu bestimmten weiteren Bildungswegen, etwa zu einer weiterführenden Schule, zur Oberstufe oder zum Studium. In Deutschland unterscheidet man vor allem den Ersten Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss, die Fachhochschulreife und die Hochschulreife. Welche Bezeichnungen und Prüfungen gelten, regelt jedes Land in seinem Schulrecht.

Schulabschlüsse in Deutschland

Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Ländervereinbarung vom Oktober 2020 auf gemeinsame Grundstrukturen und einheitlichere Bezeichnungen geeinigt. Die Länder setzen sie schrittweise um; ältere Namen sind weiter verbreitet.

Abschluss Übliche Jahrgangsstufe Auch bekannt als Berechtigt unter anderem zu
Erster Schulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss, Berufsbildungsreife, in Bayern Abschluss der Mittelschule Berufsausbildung, Besuch bestimmter Berufsfachschulen
Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 Realschulabschluss, Mittlere Reife, in Nordrhein-Westfalen Fachoberschulreife Fachoberschule, berufliche Gymnasien, bei entsprechenden Leistungen gymnasiale Oberstufe
Fachhochschulreife nach Klasse 12 (Fachoberschule) oder schulischer Teil plus Praktikum Fachabitur (umgangssprachlich) Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Fachgebundene Hochschulreife Klasse 12 oder 13 beruflicher Schulen fachgebundenes Abitur Studium bestimmter Fächer an Universitäten
Allgemeine Hochschulreife Jahrgangsstufe 12 oder 13 Abitur Studium aller Fächer an allen Hochschularten

Daneben gibt es Zwischenstufen, etwa den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in Bayern oder die erweiterte Berufsbildungsreife in Berlin und Brandenburg. Wie der Erste und der Mittlere Schulabschluss vergeben werden, unterscheidet sich ebenfalls: In einigen Ländern gibt es zentrale Abschlussprüfungen, in anderen genügt für den Ersten Schulabschluss das Versetzungszeugnis am Ende der Abschlussklasse.

Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis

Wer einen Bildungsgang mit bestandener Abschlussprüfung oder den nötigen Leistungen beendet, erhält ein Abschlusszeugnis. Wer die Schule vorher verlässt oder den Abschluss nicht erreicht, bekommt ein Abgangszeugnis, das die erbrachten Leistungen bescheinigt, aber keinen Abschluss. Die Zeugnisse werden zwischen den Ländern gegenseitig anerkannt.

Zahlen: Wer welchen Abschluss erreicht

Nach der Schulstatistik des Statistischen Bundesamts, aufbereitet im Datenportal des Bundes (Stand 19. Oktober 2026), verließen im Abgangsjahr 2025 insgesamt 704.020 Absolventinnen und Absolventen die allgemeinbildenden Schulen mit einem Abschluss:

  • 134.774 mit dem Ersten Schulabschluss,
  • 339.777 mit dem Mittleren Schulabschluss,
  • 228.699 mit der allgemeinen Hochschulreife,
  • 770 mit der Fachhochschulreife.

Im Jahr davor waren es 736.481, davon 258.324 mit allgemeiner Hochschulreife. Der Rückgang 2025 betrifft vor allem das Abitur und hängt vor allem damit zusammen, dass Bayern zum neunjährigen Gymnasium zurückgekehrt ist; dort legte 2025 nur ein stark verkleinerter Jahrgang das Abitur ab. Die Zahlen umfassen nur allgemeinbildende Schulen; die Fachhochschulreife wird überwiegend an beruflichen Schulen erworben und ist deshalb hier kaum vertreten. Seit 2015 wird zudem der schulische Teil der Fachhochschulreife in dieser Statistik unter dem Mittleren Schulabschluss gezählt.

Schulabschluss
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Welcher Abschluss für welche Ausbildung

Für eine duale Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung schreibt das Gesetz keinen bestimmten Schulabschluss vor. Rechtlich kann ein Ausbildungsvertrag auch ohne Abschluss geschlossen werden; welche Vorbildung erwartet wird, entscheiden die Betriebe bei der Auswahl. Anders ist es bei vielen schulischen und bundesrechtlich geregelten Ausbildungen. Ein Beispiel ist die Pflegeausbildung: Nach § 11 Pflegeberufegesetz setzt sie den Mittleren Schulabschluss oder eine andere zehnjährige allgemeine Schulbildung voraus. Mit dem Ersten Schulabschluss ist der Zugang nur in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege möglich.

Auch innerhalb der Schule entscheidet der Abschluss über den nächsten Schritt. Der Mittlere Schulabschluss berechtigt allein noch nicht zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; dafür verlangen die Länder bestimmte Notendurchschnitte oder Mindestnoten in Kernfächern. Die Berechtigung wird im Abschlusszeugnis vermerkt, in Nordrhein-Westfalen etwa als Qualifikationsvermerk.

Schulabschlüsse nachholen

Ein Schulabschluss lässt sich auch nach der Schulzeit erwerben. Wichtige Wege sind:

  • Berufliche Schulen: In Verbindung mit einer Berufsausbildung kann an der Berufsschule je nach Land der Erste oder der Mittlere Schulabschluss zuerkannt werden, teils auch die Fachhochschulreife über Zusatzunterricht.
  • Zweiter Bildungsweg: Abendschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs führen Erwachsene zu allen allgemeinbildenden Abschlüssen.
  • Externenprüfung: Wer sich selbst oder an Volkshochschulen vorbereitet, kann die Prüfung als Externer an einer staatlichen Schule ablegen. Im Abgangsjahr 2025 erwarben laut Schulstatistik 7.200 Personen auf diesem Weg einen Abschluss.

Wer eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung hat, kann außerdem ohne Abitur studieren; die Voraussetzungen regeln die Hochschulgesetze der Länder.

Schulabschlüsse in Österreich und der Schweiz

  • Österreich: Die Reifeprüfung (Matura) an allgemeinbildenden höheren Schulen und die Reife- und Diplomprüfung an berufsbildenden höheren Schulen berechtigen zum Studium. Seit dem Schuljahr 2014/15 an AHS und 2015/16 an BHS ist sie teilstandardisiert und kompetenzorientiert, umgangssprachlich „Zentralmatura“.
  • Schweiz: Neben der gymnasialen Maturität gibt es die Berufsmaturität, die zusammen mit einer beruflichen Grundbildung erworben wird, und die Fachmaturität. Die Schulhoheit liegt bei den Kantonen.

Abitur und österreichische Matura werden in beiden Ländern in der Regel als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Für andere ausländische Zeugnisse prüfen die Hochschulen oder die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder, welchem deutschen Abschluss sie entsprechen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand Oktober 2026). Bezeichnungen, Prüfungen und Berechtigungen regelt das Schulrecht des jeweiligen Landes; verbindliche Auskunft geben Schule und Schulbehörde. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Schulabschlüsse gibt es in Deutschland?

Den Ersten Schulabschluss (früher meist Hauptschulabschluss), den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss), die Fachhochschulreife, die fachgebundene und die allgemeine Hochschulreife. Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Land.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptschulabschluss und Erstem Schulabschluss?

Inhaltlich meist keiner. „Erster Schulabschluss“ ist die von der Kultusministerkonferenz vereinbarte einheitliche Bezeichnung, die viele Länder anstelle von Hauptschulabschluss oder Berufsbildungsreife einführen.

Wie viele Schülerinnen und Schüler machen Abitur?

Im Abgangsjahr 2025 verließen 228.699 Absolventinnen und Absolventen die allgemeinbildenden Schulen mit der allgemeinen Hochschulreife, 2024 waren es 258.324. Hinzu kommen Abiturientinnen und Abiturienten beruflicher Gymnasien, die in dieser Zahl nicht enthalten sind.

Kann man einen Schulabschluss nachholen?

Ja, zum Beispiel an Abendschulen, Kollegs, in Verbindung mit einer Berufsausbildung an der Berufsschule oder über eine Externenprüfung.