Weiterbildungsmöglichkeit: Definition im Bildungskontext

Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Eine Weiterbildungsmöglichkeit ist ein Bildungsangebot, das Erwachsene nach einer ersten Ausbildungs- oder Studienphase nutzen können, um Kenntnisse zu erweitern, einen höheren Abschluss zu erwerben oder in einen anderen Beruf zu wechseln. Der Begriff fasst Kurse, Lehrgänge, berufsbegleitende Studiengänge, Fortbildungsprüfungen, Umschulungen und Angebote der allgemeinen und politischen Bildung zusammen. Grundlage der Begriffsbildung in Deutschland ist die Definition des Deutschen Bildungsrats von 1970: Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase.

Weiterbildungsmöglichkeiten unterscheiden sich nach Ziel (Anpassung, Aufstieg, Berufswechsel, persönliches Interesse), nach Abschluss (Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, öffentlich-rechtliche Prüfung, Hochschulgrad) und nach Träger. Für viele Formen gibt es staatliche Förderung, deren Voraussetzungen an genau diese Unterscheidungen anknüpfen.

Begriffe: Fortbildung, Umschulung, Weiterbildung

Im Alltag werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Das Berufsbildungsgesetz (§ 1 BBiG) grenzt sie jedoch voneinander ab:

  • Anpassungsfortbildung soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten und an neue Anforderungen anpassen, etwa durch einen Lehrgang zu einer neuen Norm, Software oder Arbeitstechnik.
  • Höherqualifizierende Berufsbildung (Aufstiegsfortbildung) erweitert die Handlungsfähigkeit und ermöglicht einen beruflichen Aufstieg. Sie endet mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer Kammer.
  • Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen, häufig mit Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Weiterbildung ist der Oberbegriff, der zusätzlich die allgemeine, politische und kulturelle Erwachsenenbildung umfasst, etwa Sprachkurse an Volkshochschulen. Auch das nachträgliche Erwerben eines Schulabschlusses an einer Abendschule zählt im weiteren Sinn dazu.

Formen von Weiterbildungsmöglichkeiten

Form Typischer Abschluss Beispiele
Aufstiegsfortbildung öffentlich-rechtliche Prüfung vor IHK oder HWK Meister, Fachwirt, Techniker; Stufen Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional
Anpassungsfortbildung Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat Fachseminar, Herstellerschulung, Lehrgang zu neuen Vorschriften
Umschulung Abschlussprüfung im neuen Beruf Umschulung zur Fachinformatikerin mit IHK-Prüfung
Wissenschaftliche Weiterbildung Zertifikat oder Mastergrad berufsbegleitender Master, Zertifikatskurs einer Hochschule
Allgemeine und politische Bildung meist Teilnahmebescheinigung Sprachkurs, Seminar einer Bildungsstätte, Bildungsurlaubsveranstaltung
Betriebliche Weiterbildung betriebsinternes Zertifikat Schulung im Unternehmen, Coaching, Mentoring

Anbieter sind Kammern, Volkshochschulen, private Bildungsträger, kirchliche und gewerkschaftliche Bildungswerke, Akademien, Fachschulen und Hochschulen. Viele Hochschulen öffnen ihre Weiterbildungsangebote ausdrücklich für ihre Alumni. Berufliche Kompetenzen aus einer Aufstiegsfortbildung können unter Umständen auf ein späteres Studium angerechnet werden; die Regeln dazu beschreibt der Eintrag Anrechnungsfähigkeit.

Weiterbildungsmodelle
Illustration: mit KI erstellt

Beteiligung an Weiterbildung

Nach dem Adult Education Survey, einer regelmäßigen Erhebung im Auftrag des Bundesbildungsministeriums, nahmen 2022 rund 58 Prozent der befragten Erwachsenen an mindestens einer Weiterbildung teil; gegenüber der Erhebung von 2020 war das keine signifikante Veränderung. Den größten Teil macht die betriebliche Weiterbildung aus, also Lernen, das ganz oder überwiegend in der Arbeitszeit stattfindet oder vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Förderung und Finanzierung

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Mit einem Bildungsgutschein sagt die Agentur für Arbeit zu, bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen, etwa Lehrgangskosten und Fahrtkosten. Er wird vor allem an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen ausgegeben; seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch über Weiterbildungen für Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Gefördert werden nur zugelassene Träger und Maßnahmen. Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung kommen ein monatliches Weiterbildungsgeld und Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen hinzu. Auch Beschäftigte können gefördert werden, dann nur in Absprache mit dem Betrieb, der sich je nach Größe an den Kosten beteiligt. Verbindlich ist nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit nur die Auskunft der zuständigen Agentur.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Erzieher. Nach den Angaben des Aufstiegs-BAföG-Portals werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro gefördert. Die Hälfte ist ein Zuschuss, für den Rest gibt es ein Darlehensangebot der KfW. Nach bestandener Prüfung wird auf Antrag die Hälfte des noch nicht fälligen Darlehens für die Gebühren erlassen, bei einer Existenzgründung innerhalb von drei Jahren das gesamte Darlehen. In Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt hinzu (Stand Oktober 2026; eine Änderung des AFBG ist in Vorbereitung, die jeweils geltenden Beträge nennt das Portal).

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Seit dem 1. April 2024 gibt es nach §§ 82a ff. SGB III das Qualifizierungsgeld. Es richtet sich an Beschäftigte in Betrieben, in denen der Strukturwandel, etwa durch Digitalisierung oder neue Antriebstechniken, einen erheblichen Teil der Belegschaft betrifft. Der Arbeitgeber trägt die Weiterbildungskosten, die Agentur für Arbeit ersetzt während der Freistellung einen Teil des ausfallenden Entgelts, nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Voraussetzungen sind unter anderem eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag, eine Maßnahme von mehr als 120 Unterrichtsstunden bei einem zugelassenen Träger und ein Antrag mindestens drei Monate vor Beginn (Stand Oktober 2026).

Weitere Wege

  • Bildungsurlaub: In den meisten Ländern haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen, meist fünf Arbeitstage im Jahr. Bayern hat kein entsprechendes Gesetz, Sachsen führt ab 2027 drei Tage ein.
  • Arbeitgeber: Betriebe übernehmen Kosten häufig ganz oder teilweise, teils mit Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden, die im Arbeitsvertrag oder einer Fortbildungsvereinbarung geregelt wird.
  • Steuer: Kosten einer beruflichen Fortbildung sind Werbungskosten (§ 9 EStG). Eine Erstausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses ist dagegen nur als Sonderausgabe bis 6.000 Euro im Jahr absetzbar (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
  • Länderprogramme: Einige Länder fördern Weiterbildung zusätzlich, etwa über Bildungsschecks. Die Bedingungen ändern sich häufig und sind beim Land zu erfragen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Begriffe und Förderwege. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall.

Qualität von Weiterbildungsangeboten erkennen

Der Weiterbildungsmarkt ist offen, viele Bezeichnungen wie „Coach“, „Trainer“ oder „Fachberater“ sind nicht geschützt. Anhaltspunkte für die Einordnung eines Angebots sind:

  • Art des Abschlusses: Öffentlich-rechtliche Prüfungen vor einer Kammer, staatliche Abschlüsse einer Fachschule und Hochschulgrade sind bundesweit vergleichbar. Interne Zertifikate eines Anbieters sind es nicht.
  • Zulassung nach AZAV: Träger und Maßnahmen, die mit Bildungsgutschein gefördert werden, sind von einer fachkundigen Stelle zugelassen. Die Zulassung prüft unter anderem Organisation, Personal und Kostenkalkulation.
  • Fernunterricht: Fernlehrgänge, bei denen Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird, brauchen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Das Gesetz gibt Teilnehmenden außerdem ein Widerrufsrecht und ein Kündigungsrecht.
  • Vertragsbedingungen: Gesamtkosten einschließlich Prüfungsgebühren, Kündigungsfristen und Regelungen bei Krankheit oder Abbruch stehen im Vertrag und lassen sich vor der Anmeldung vergleichen.

Weiterbildung im Bildungsverlauf

Weiterbildung setzt an verschiedenen Stellen an. Nach der Ausbildung und dem Besuch der Berufsschule folgt oft nach einigen Berufsjahren eine Aufstiegsfortbildung, deren Abschlussprüfung vor der Kammer abgelegt wird. Der Abschluss Meister oder Bachelor Professional steht im Deutschen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe 6 wie ein Hochschulbachelor und berechtigt zum Studium ohne Abitur. Umgekehrt nutzen Hochschulabsolventen berufsbegleitende Master oder Zertifikatskurse, um sich zu spezialisieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Weiterbildung ist der Oberbegriff für organisiertes Lernen nach der ersten Bildungsphase, einschließlich allgemeiner und politischer Bildung. Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz ein Teilbereich der beruflichen Weiterbildung, unterteilt in Anpassungsfortbildung und höherqualifizierende Berufsbildung.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Vor allem Arbeitslose und Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, sowie in bestimmten Fällen Beschäftigte, deren Betrieb sich beteiligt. Die Agentur für Arbeit prüft im Beratungsgespräch, ob die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein.

Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehensangebot, von dem nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen werden kann. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag hinzu (Stand Oktober 2026).

Ist Weiterbildung steuerlich absetzbar?

Beruflich veranlasste Fortbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben. Für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses gilt der Sonderausgabenabzug bis 6.000 Euro jährlich.