Freiberufliche Hebamme: Schritte in die Selbstständigkeit

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Der Beruf der Hebamme ist nicht nur einer der ältesten, sondern auch einer der verantwortungsvollsten Berufe, die es gibt. Die freiberufliche Tätigkeit als Hebamme ermöglicht die individuelle und persönliche Betreuung von Schwangeren und jungen Familien. 

Wer freiberuflich als Hebamme tätig werden möchte, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Auch in Sachen Versicherungen und Abrechnungen sind einige Dinge zu klären. 

In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt vor, um den Weg zur Selbstständigkeit in diesem Beruf zu beleuchten.

Ausbildung und Qualifikation

Bevor man sich als freiberufliche Hebamme selbstständig machen kann, steht zunächst die Ausbildung zur Hebamme an. In Deutschland dauert die Ausbildung drei Jahre und kann an Hebammenschulen absolviert werden. 

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören:

  • Ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
  • Ein Mindestalter von 17 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung für den Beruf

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist es notwendig, eine staatliche Prüfung abzulegen, um die Berufsberechtigung zu erhalten. Anschließend steht Hebammen die gesamte Bandbreite in dieser Berufswelt offen. 

Berufserfahrung sammeln

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist allerdings zunächst genügend Berufserfahrung in Kliniken oder Praxen anzuraten. Erst wer genügend Zeit im Kreißsaal verbracht hat, kann sich die Freiberuflichkeit besser vorstellen. Diese Phase dient nicht nur dem Sammeln von Erfahrungen, sondern auch dem Aufbau eines Netzwerks, das für die spätere Selbstständigkeit von Nutzen sein kann.

Existenzgründung und Formalitäten

Wenn der Entschluss zur Selbstständigkeit gefasst ist, gilt es, einige Formalitäten zu klären. Dazu gehören die Anmeldung beim Gesundheitsamt sowie die Beantragung der Berufshaftpflicht-, sowie einer Rentenversicherung, die für Hebammen verpflichtend ist. Letztere kommt beispielsweise für Wegeunfälle auf. Ebenfalls ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anzuraten. 

Außerdem müssen Hebammen ihre Leistungen, also absolvierte Fortbildungen, nachweisen können. Schließlich ist die Qualität der Betreuung in Sachen Geburtshilfe von entscheidender Bedeutung, um das Wohlergehen von Mutter und Kind zu gewährleisten.

Des Weiteren müssen sich angehende Hebammen beim Finanzamt anmelden und die steuerlichen Aspekte der Selbstständigkeit klären. Da der Beruf der Hebamme zu den Heilberufen gehört, ist eine Anmeldung eines Gewerbes nicht notwendig. Stattdessen müssen die Einkünfte der freiberuflichen Tätigkeit lediglich als Einnahmen bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden. 

Eigene Praxis oder freiberuflich in der Klinik

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Wer sich als Hebamme für den Weg in die Selbstständigkeit entscheidet, steht vor der Grundsatzfrage, ob sie freiberuflich in einem Krankenhaus oder in einer eigenen Praxis arbeiten sollten. Schließlich bieten beide Wege mögliche Vorzüge und Nachteile.

Besonders Berufsanfängerinnen ist die erste Variante anzuraten. Denn bei der Mitarbeit in einem Krankenhaus erhält man die Unterstützung des Teams. Da die notwendige Ausstattung und Materialien bereits vorhanden sind, entfällt dieser Kostenfaktor. Außerdem sind von Anfang an regelmäßige Einkünfte garantiert, da man nicht erst auf Kundenakquise setzen muss. 

Hingegen sind Beleghebammen bei Einsätzen im Krankenhaus an Arbeitszeiten und Bedingungen gebunden, die weniger flexibel ausfallen können. 

Praxiseröffnung

Die Eröffnung einer eigenen Praxis bietet Hebammen hingegen die volle Kontrolle über ihre Arbeitsweise. Außerdem können sie auf diese Weise individuell auf die Bedürfnisse ihrer Klienten eingehen. Durch flexible Arbeitszeiten können sie besser auf die Bedürfnisse der Klienten und die eigene Work-Life-Balance eingehen.

Hingegen erfordert die Eröffnung einer eigenen Praxis nicht nur eine genaue Planung und Vorbereitung, sondern birgt auch ein höheres finanzielles Risiko. Neben der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, muss ebenfalls in die notwendige Ausstattung investiert werden. 

Neben der hohen Anfangsinvestition sind Hebammen außerdem für die gesamte Verwaltung verantwortlich. Um erfolgreich als Geburtshelferin tätig zu werden, sind nicht nur eine professionelle Website, sondern noch weitere Marketingmaßnahmen Pflicht. Des Weiteren ist die regelmäßige Teilnahme an medizinischen Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen anzuraten. Wer stets am Ball der Zeit bleibt, hat beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betreuung als freiberufliche Hebamme. 

In vielen Fällen eignet sich zunächst eine Kombination aus einer stundenweisen Anstellung in einer Klinik und einer Tätigkeit in Eigenregie. Insofern die Dienstleistung etabliert ist, können sich Hebammen immer noch für die reine Selbstständigkeit entscheiden. 

Fazit

Die Entscheidung, ob man als freiberufliche Hebamme im Krankenhaus arbeiten oder eine eigene Praxis eröffnen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben persönlichen Präferenzen und der finanziellen Situation hängt der Entschluss auch von der Bereitschaft ab, administrative Aufgaben zu übernehmen. 

Berufsanfängerinnen erhalten durch die Arbeit im Krankenhaus bessere Einblicke in Sachen Berufserfahrung, die für eine spätere erfolgreiche Freiberuflichkeit notwendig ist.  

Bei der zukünftigen Eröffnung einer eigenen Praxis können Hebammen schließlich auf mehr Selbstbestimmung setzen. Viele angehende Hebammen entscheiden sich für eine Kombination aus dem Einsatz in einer Klinik und der Tätigkeit bei Schwangeren in Eigenregie. 

Letztendlich sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein und die individuellen Stärken und Vorlieben berücksichtigen.