Abitur: Definition im Bildungskontext

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Das Abitur ist der Abschluss der gymnasialen Oberstufe und verleiht die allgemeine Hochschulreife. Wer es besitzt, darf an jeder Hochschule in Deutschland jedes Fach studieren, sofern keine zusätzliche Eignungsprüfung oder Zulassungsbeschränkung greift. Der Begriff stammt vom lateinischen abire, „weggehen“: Gemeint war ursprünglich die Abgangsprüfung am Ende des Gymnasiums.

Rechtlicher Rahmen

Schulrecht ist Ländersache, deshalb regelt jedes Land seine Oberstufe und Abiturprüfung selbst. Damit die Abschlüsse vergleichbar bleiben, haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ verständigt (KMK, Gymnasiale Oberstufe und Abitur), Beschluss vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 6. Juni 2024. Hinzu kommen Bildungsstandards unter anderem für Deutsch, Mathematik und die fortgeführten Fremdsprachen sowie Einheitliche Prüfungsanforderungen für über 40 Fächer. Seit 2017 können die Länder schriftliche Aufgaben aus einem gemeinsamen Aufgabenpool übernehmen, den das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) entwickelt.

Fast alle Länder stellen die schriftlichen Abituraufgaben zentral. Rheinland-Pfalz ist das bekannteste Beispiel für ein dezentrales Abitur, bei dem die Lehrkräfte die Aufgaben selbst entwerfen und die Schulaufsicht sie genehmigt.

Aufbau der Oberstufe und Berechnung der Note

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Je nach Land und Schulform liegt das Abitur nach zwölf oder dreizehn Schuljahren; mehrere westdeutsche Länder sind in den vergangenen Jahren vom achtjährigen zum neunjährigen Gymnasium zurückgekehrt. Die Abiturnote ergibt sich aus zwei Blöcken:

Block Inhalt Höchstpunktzahl Mindestpunktzahl
Block I Kursergebnisse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase 600 200
Block II Ergebnisse der Abiturprüfung in vier oder fünf Prüfungskomponenten 300 100
Gesamt Gesamtqualifikation 900 300

Einzelne Leistungen werden in Punkten von 0 bis 15 bewertet; 15 Punkte entsprechen der Note 1+, 5 Punkte der Note 4. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Durchschnittsnote nach einer Tabelle der KMK berechnet; die Note 1,0 gibt es ab 823 Punkten. Die Prüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein, und die drei Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) müssen abgedeckt werden. In vielen Ländern kommt eine fünfte Prüfungskomponente hinzu, etwa eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung.

Die letzte Jahrgangsstufe vor der Prüfung bezeichnet man als Abschlussklasse; die Prüfung selbst ist eine besondere Form der Abschlussprüfung. Wer die Oberstufe ohne Abitur verlässt, erhält ein Abgangszeugnis, in dem je nach Land der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt sein kann.

Abiturnoten in Zahlen

Die KMK veröffentlicht jedes Jahr die Abiturnoten der Länder. Für das Schuljahr 2023/24 (endgültige Ergebnisse, Stand 30.10.2025) weist sie rund 312.000 Prüfungen an Gymnasien, Gesamtschulen, Fachgymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen aus. Das Notenmittel reichte von 2,13 in Thüringen bis 2,49 in Schleswig-Holstein. Der Anteil nicht bestandener Prüfungen lag zwischen 3,0 Prozent in Berlin und 7,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern; über alle Länder gerechnet waren es rund 4,7 Prozent (eigene Summe aus den Länderwerten der KMK-Statistik Abiturnoten). Die Zahlen der Länder sind nur eingeschränkt vergleichbar, weil Prüfungsregeln, Einbringungspflichten und erfasste Schularten voneinander abweichen.

Schulabschluss
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Geschichte

In Preußen wurde 1788 erstmals eine staatliche Reifeprüfung am Gymnasium eingeführt, die Universitäten konnten Studierwillige aber weiterhin auch selbst prüfen. Erst 1834 wurde das Abitur dort zur verbindlichen Voraussetzung für das Universitätsstudium. Lange stand es fast nur Absolventen humanistischer Gymnasien offen; Realgymnasien und Oberrealschulen erhielten das volle Abiturrecht um 1900. Mädchen konnten ab dem frühen 20. Jahrhundert regulär Abitur machen.

Die heutige Oberstufe mit Grund- und Leistungskursen geht auf die KMK-Vereinbarung von 1972 zurück, die die Jahrgangsklassen in der Oberstufe durch ein Kurssystem ersetzte. Seitdem ist der Anteil der Schulabgänger mit Hochschulreife stark gestiegen. Die Zentralisierung der schriftlichen Prüfungen erfolgte in den meisten Ländern zwischen Mitte der 1990er- und Ende der 2000er-Jahre; Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland kannten zentrale Aufgaben schon deutlich früher.

Abitur, Fachabitur und fachgebundene Hochschulreife

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Sie bezeichnen aber unterschiedliche Berechtigungen:

Abschluss Typischer Erwerb Berechtigung
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium, Berufsoberschule mit zweiter Fremdsprache, Abendgymnasium, Kolleg Studium aller Fächer an allen Hochschularten
Fachgebundene Hochschulreife Berufsoberschule ohne zweite Fremdsprache, bestimmte berufliche Schulen Studium bestimmter Fachrichtungen, auch an Universitäten
Fachhochschulreife („Fachabitur“) Fachoberschule; schulischer Teil am Gymnasium plus Praktikum oder Berufsausbildung Studium an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Das umgangssprachliche „Fachabitur“ ist also die Fachhochschulreife und damit eine engere Berechtigung als das Abitur, nicht eine breitere. Die schulische Seite der beruflichen Bildung beschreibt der Eintrag Berufsschule.

Wege zum Abitur

  • Allgemeinbildende Schulen: Gymnasium sowie Gesamt- und Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe.
  • Berufliche Schulen: Berufliche Gymnasien (Fachgymnasien) mit Schwerpunkten wie Wirtschaft, Technik oder Gesundheit; Berufsoberschulen für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Fachhochschulreife.
  • Zweiter Bildungsweg: Abendgymnasien für Berufstätige und Kollegs als Vollzeitschulen für Erwachsene, meist mit Berufsausbildung oder mehrjähriger Berufstätigkeit als Voraussetzung. Mehr dazu im Eintrag Abendschule.
  • Externenprüfung: Wer sich selbst oder mit einem Fernlehrgang vorbereitet, legt die Prüfung als Nichtschülerin oder Nichtschüler vor einer staatlichen Prüfungskommission ab. Fernlehrgänge selbst verleihen kein Abitur.

Abitur und Hochschulzugang

Das Abitur berechtigt zum Studium, ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Studienplatz. In zulassungsbeschränkten Fächern entscheidet häufig die Durchschnittsnote mit, oft ergänzt durch Wartezeit, Tests oder Auswahlgespräche. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung die Plätze bundesweit, neben der Note fließen dort Studierfähigkeitstests und weitere Kriterien ein. In künstlerischen Fächern und im Sport ist eine Eignungsprüfung Pflicht.

Im Ausland wird das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung in der Regel anerkannt; Grundlage ist unter anderem die Lissabon-Konvention des Europarats. Einzelne Länder oder Hochschulen verlangen aber bestimmte Fächer, Mindestnoten oder Sprachnachweise. Auch ohne Abitur ist ein Studium möglich: Beruflich Qualifizierte, etwa Meister oder Technikerinnen, haben nach den Hochschulgesetzen der Länder einen allgemeinen Hochschulzugang. Wer das Studium abschließt, wird Absolvent einer Hochschule.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abitur und allgemeiner Hochschulreife?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. „Abitur“ ist die gängige Bezeichnung für den Abschluss, „allgemeine Hochschulreife“ die rechtliche Bezeichnung der Berechtigung, die er verleiht.

Wie viele Punkte braucht man, um das Abitur zu bestehen?

Nach der KMK-Vereinbarung sind mindestens 300 von 900 Punkten nötig, davon mindestens 200 aus der Qualifikationsphase und 100 aus der Abiturprüfung. Zusätzlich gibt es Mindestanforderungen an die Zahl der Kurse mit mindestens 5 Punkten und an die Prüfungsfächer, die die Länder im Detail festlegen.

Ist das Fachabitur ein Abitur?

Nein. „Fachabitur“ meint umgangssprachlich die Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, nicht aber generell an Universitäten.

Kann man das Abitur als Erwachsener nachholen?

Ja, am Abendgymnasium neben dem Beruf, am Kolleg in Vollzeit oder über die Externenprüfung nach eigenständiger Vorbereitung. Die Zugangsvoraussetzungen, etwa eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, regeln die Länder.

Ist das Abitur in allen Bundesländern gleich viel wert?

Rechtlich ja: Die Länder erkennen ihre Abschlüsse gegenseitig an, und das Abitur berechtigt bundesweit zum Studium. Die Prüfungsregeln und Notenverteilungen unterscheiden sich aber, weshalb bundesweite Vergleiche der Durchschnittsnoten nur begrenzt aussagekräftig sind.