Erwachsenenbildung: Definition im Bildungskontext

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Erwachsenenbildung bezeichnet organisiertes Lernen von Erwachsenen, das nach einer ersten Bildungsphase aus Schule, Berufsausbildung oder Studium stattfindet. Die in Deutschland bis heute zitierte Formel stammt aus dem Strukturplan des Deutschen Bildungsrats von 1970: Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase. Dazu zählen allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Angebote, vom Sprachkurs an der Volkshochschule bis zum nachgeholten Abitur. Zusammen mit der Weiterbildung gilt die Erwachsenenbildung als vierter Bereich des Bildungswesens neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule.

Begriff und Abgrenzung

Im Alltag werden Erwachsenenbildung und Weiterbildung oft gleichbedeutend verwendet, viele Gesetze und Verbände sprechen deshalb von „Erwachsenen- und Weiterbildung“. Historisch gibt es aber einen Unterschied in der Ausrichtung: Erwachsenenbildung steht in der Tradition der Volksbildung und meint vor allem allgemeine, politische und kulturelle Bildung. Weiterbildung wurde seit dem Strukturplan von 1970 als Oberbegriff verwendet, der auch die beruflich ausgerichteten Formen einschließt.

Für die beruflichen Formen gibt es in Deutschland eine gesetzliche Begriffsbestimmung. § 1 des Berufsbildungsgesetzes unterscheidet die berufliche Fortbildung, die die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen, erweitern oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen soll, von der beruflichen Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt. Beide setzen in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung oder Berufserfahrung voraus und gehören damit zur Phase nach der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb.

Begriff Schwerpunkt Typisches Beispiel
Erwachsenenbildung allgemeine, politische und kulturelle Bildung Erwachsener Sprach-, Gesundheits- oder Geschichtskurs an einer Volkshochschule
Weiterbildung Oberbegriff für organisiertes Lernen nach der ersten Bildungsphase, allgemein und beruflich Seminar zu Tabellenkalkulation, Zertifikatskurs
Anpassungsfortbildung vorhandene berufliche Kenntnisse aktualisieren Schulung zu neuen Normen oder Software im Beruf
Aufstiegsfortbildung höherer beruflicher Abschluss Meister, Fachwirt, staatlich geprüfter Techniker
Umschulung Wechsel in einen anderen Beruf zweite Berufsausbildung nach gesundheitlich bedingtem Berufswechsel
Zweiter Bildungsweg Schulabschlüsse im Erwachsenenalter nachholen Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Lernen Erwachsener wird mitunter Andragogik genannt. Der Begriff geht auf den Lehrer Alexander Kapp zurück, der ihn 1833 verwendete; bekannt wurde er durch den US-amerikanischen Erziehungswissenschaftler Malcolm Knowles in den 1970er-Jahren. An deutschen Hochschulen heißt das Fach meist Erwachsenenbildung/Weiterbildung und ist ein Teilgebiet der Erziehungswissenschaft.

Formen und Träger

Die Statistik unterscheidet drei Lernformen. Formale Bildung führt zu staatlich anerkannten Abschlüssen, etwa an einer Abendschule oder in einem berufsbegleitenden Studiengang. Non-formale Bildung umfasst organisierte Kurse, Seminare, Workshops und Lehrgänge ohne staatlichen Abschluss, häufig mit Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat des Anbieters. Informelles Lernen findet ohne festen Rahmen statt, zum Beispiel beim Einarbeiten in eine neue Aufgabe oder beim Lesen von Fachliteratur.

Angeboten wird Erwachsenenbildung von sehr unterschiedlichen Einrichtungen:

  • Volkshochschulen: meist in kommunaler Trägerschaft. Laut Volkshochschul-Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung waren 2019 888 Volkshochschulen Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Volkshochschul-Verbands.
  • Kirchliche, gewerkschaftliche und politische Träger: etwa Bildungswerke, Akademien und Stiftungen mit Schwerpunkt auf politischer und kultureller Bildung.
  • Heimvolkshochschulen: Einrichtungen, in denen Teilnehmende für mehrtägige Kurse auch übernachten.
  • Kammern: Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern führen Lehrgänge und die Prüfungen der Aufstiegsfortbildung durch.
  • Hochschulen und Akademien: wissenschaftliche Weiterbildung, Zertifikatsprogramme und weiterbildende Masterstudiengänge.
  • Betriebe und private Anbieter: betriebliche Schulungen, Fernlehrgänge und Seminare.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Für die allgemeine Erwachsenenbildung gibt es kein Bundesgesetz. Bildung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, die mit eigenen Weiterbildungs- oder Erwachsenenbildungsgesetzen regeln, welche Träger anerkannt und öffentlich gefördert werden. Die berufliche Fortbildung und Umschulung sind dagegen bundesweit im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung geregelt. Fortbildungsabschlüsse wie Meister oder Fachwirt enden mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer; für Lehrgangs- und Prüfungskosten kann Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragt werden.

Ob Beschäftigte für Kurse bezahlt freigestellt werden, regeln ebenfalls die Länder in Bildungsurlaubs- oder Bildungszeitgesetzen. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem gearbeitet wird. In den meisten Ländern umfasst der Anspruch fünf Arbeitstage im Jahr. Bayern hat kein solches Gesetz. Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung im Jahr beschlossen, der ab 2027 gelten soll (Stand: Oktober 2026). Welche Kurse anerkannt sind und welche Fristen für den Antrag gelten, unterscheidet sich je nach Land.

Geschichte

Erwachsenenbildung
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Die Wurzeln reichen in die Aufklärung des 18. Jahrhunderts zurück, als Lesegesellschaften und Volksaufklärer Wissen über Landwirtschaft, Gesundheit und Recht an breitere Bevölkerungsschichten vermitteln wollten. Im 19. Jahrhundert entstanden Arbeiterbildungsvereine, in denen Handwerker und Arbeiter Lesen, Rechnen und politische Grundbildung erwarben.

Prägend für die Volkshochschulidee war der dänische Theologe und Schriftsteller Nikolai Frederik Severin Grundtvig (1783–1872). Nach seinen Vorstellungen entstand 1844 in Rødding die erste Heimvolkshochschule. In Deutschland gilt die Berliner Humboldt-Akademie, die ab 1879 wissenschaftliche Vorträge in allgemein verständlicher Form anbot, als frühe Volkshochschule. Einen Schub brachte die Weimarer Reichsverfassung von 1919: Artikel 148 bestimmte, dass das Volksbildungswesen einschließlich der Volkshochschulen von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden soll. In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Volkshochschulen gegründet.

Nach 1945 wurden die Einrichtungen in West- und Ostdeutschland unterschiedlich wieder aufgebaut. Der Strukturplan des Deutschen Bildungsrats von 1970 erkannte die Weiterbildung als eigenen Bereich des Bildungswesens an; in den Jahren danach verabschiedeten viele westdeutsche Länder ihre ersten Weiterbildungsgesetze.

Beteiligung und Lernformate heute

Wie viele Erwachsene sich weiterbilden, misst der Adult Education Survey (AES) im Auftrag des Bundesbildungsministeriums. Laut AES-Trendbericht 2022 nahmen 58 Prozent der Befragten in den zwölf Monaten vor der Erhebung an mindestens einer Weiterbildung teil; gegenüber 2020 war das keine signifikante Veränderung. Die Trendberichte sind über den Deutschen Bildungsserver abrufbar. Der größte Teil der Teilnahmen entfällt dort auf betriebliche Weiterbildung, also Kurse, die ganz oder überwiegend in der Arbeitszeit stattfinden oder vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Bei den Formaten stehen Präsenzkurse, reine Online-Kurse und Blended Learning nebeneinander. Präsenzkurse erleichtern Gruppenarbeit und praktische Übungen, etwa in Erste-Hilfe-, Koch- oder Werkstattkursen. Online-Formate sind unabhängig vom Wohnort und lassen sich oft zeitlich flexibel bearbeiten, verlangen aber mehr Selbstorganisation. Blended Learning verbindet beides: Theorie wird online erarbeitet, Übungen und Prüfungen finden vor Ort statt.

Für Berufstätige mit Studienabsicht sind zwei Regelungen der Kultusministerkonferenz relevant. Seit 2009 können Meisterinnen, Meister und Absolventen vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Außerdem können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse auf ein Studium anrechnen, nach einem KMK-Beschluss bis zur Hälfte der Studienleistungen. Wie das im Einzelnen geprüft wird, erklärt der Glossarbeitrag zur Anrechnungsfähigkeit.

Die Angaben zu Gesetzen und Freistellungsansprüchen informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erwachsenenbildung und Weiterbildung?

Weiterbildung ist der weitere Begriff und umfasst allgemeine wie berufliche Angebote nach der ersten Bildungsphase. Erwachsenenbildung bezeichnet traditionell vor allem allgemeine, politische und kulturelle Bildung, etwa an Volkshochschulen. In der Praxis werden beide Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet.

Wer ist für die Erwachsenenbildung in Deutschland zuständig?

Für die allgemeine Erwachsenenbildung sind die Länder zuständig; sie fördern anerkannte Träger nach ihren Weiterbildungsgesetzen. Die berufliche Fortbildung und Umschulung regelt der Bund im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung, die Prüfungen nehmen die Kammern ab.

Gehört der Zweite Bildungsweg zur Erwachsenenbildung?

Ja. Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs richten sich an Erwachsene, die einen Schulabschluss nachholen. Sie zählen zur formalen Bildung, weil sie zu staatlich anerkannten Abschlüssen führen.

Gibt es in jedem Bundesland Bildungsurlaub?

Nein. Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Sachsen hat im Februar 2026 einen Anspruch von drei Tagen im Jahr beschlossen, der ab 2027 gelten soll. In den übrigen Ländern gibt es Bildungsurlaubs- oder Bildungszeitgesetze, meist mit fünf Arbeitstagen pro Jahr (Stand: Oktober 2026).

Was bedeutet Andragogik?

Andragogik ist ein Fachbegriff für die Wissenschaft vom Lernen und Lehren Erwachsener. Er wurde 1833 von Alexander Kapp verwendet und durch Malcolm Knowles bekannt. Im deutschen Sprachraum ist für das Fach eher die Bezeichnung Erwachsenenbildung/Weiterbildung üblich.