Schulbuch: Definition im Bildungskontext

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Ein Schulbuch ist ein Buch, das für den Unterricht an Schulen geschrieben wird und Inhalte eines Fachs für eine bestimmte Schulart und Jahrgangsstufe nach dem geltenden Lehrplan aufbereitet. Es verbindet Sachtexte, Abbildungen, Quellen und Aufgaben und dient Lernenden zum Erarbeiten und Üben, Lehrkräften als Grundlage der Unterrichtsplanung. Rechtlich zählt das Schulbuch zu den Lernmitteln; ob es im Unterricht eingesetzt werden darf und wer es bezahlt, regeln die Länder.

Begriff und Abgrenzung

Fachlich spricht man oft vom Lehrwerk, wenn das Schulbuch Teil eines aufeinander abgestimmten Pakets ist. Dazu gehören neben dem Schülerbuch meist ein Arbeitsheft zum Hineinschreiben, Handreichungen für Lehrkräfte mit Lösungen und Unterrichtsvorschlägen sowie Hör- und Videomaterial. Vom allgemeinen Sachbuch unterscheidet sich das Schulbuch durch drei Merkmale: Es folgt dem Aufbau eines Lehrplans, es enthält Aufgaben mit steigendem Anspruch, und es ist auf eine bestimmte Altersgruppe und Schulform zugeschnitten.

Bestandteil Zweck
Schülerbuch Lerninhalte, Materialien und Aufgaben eines Schuljahres oder einer Doppeljahrgangsstufe
Arbeitsheft Übungen zum Ausfüllen, meist als Verbrauchsmaterial pro Kind
Handreichung für Lehrkräfte Lösungen, Hinweise zur Unterrichtsplanung, Kopiervorlagen
Medienpaket Hörtexte, Filme, interaktive Übungen, zunehmend über eine digitale Ausgabe
Prüfungsvorbereitung Übungsbände für Abschlussjahrgänge, abgestimmt auf zentrale Prüfungen

Für eine Abschlussklasse bieten viele Verlage eigene Bände an, die auf die Aufgabenformate der zentralen Abschlussprüfung eines Landes zugeschnitten sind. An der Berufsschule orientieren sich Fachbücher an den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den jeweiligen Ausbildungsberuf.

Zulassung durch die Länder

Weil Bildung Ländersache ist, entscheiden die Länder, welche Schulbücher an öffentlichen Schulen verwendet werden dürfen. Eine Übersicht des Georg-Eckert-Instituts aus dem Jahr 2014 zählte zwölf Länder mit einem staatlichen Zulassungsverfahren; Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland hatten es abgeschafft und geben nur Empfehlungen. Im Zulassungsverfahren prüfen Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag des Kultusministeriums, ob ein Buch zum Lehrplan passt, fachlich korrekt ist und mit Verfassung und Schulrecht vereinbar ist, etwa im Hinblick auf diskriminierende Darstellungen. Zugelassene Titel werden in Verzeichnissen veröffentlicht, die viele Länder inzwischen nur noch online führen. Für die gymnasiale Oberstufe und berufliche Schulen gelten in einigen Ländern Ausnahmen.

Welches der zugelassenen Bücher eine Schule tatsächlich nutzt, beschließt in der Regel die Fachkonferenz der Schule. Ein Wechsel ist mit Kosten verbunden und wird deshalb meist für mehrere Jahre festgelegt.

Wer die Schulbücher bezahlt

Ob Familien für Schulbücher zahlen, hängt vom Land ab. Unter Lernmittelfreiheit versteht man, dass Schulbücher kostenlos zur Verfügung gestellt werden, meist als Leihexemplar der Schule. In Baden-Württemberg ist sie in der Landesverfassung verankert. Andere Länder arbeiten mit einer entgeltlichen Ausleihe, etwa Niedersachsen: Eltern melden ihr Kind zur Ausleihe an und zahlen eine Leihgebühr, wer die Anmeldefrist verpasst, muss die Bücher selbst kaufen. Wieder andere Länder verlangen einen Eigenanteil bis zu einer Höchstgrenze. Für Familien mit geringem Einkommen sehen die meisten Länder Befreiungen oder Ermäßigungen vor.

Auch Lernende im Zweiten Bildungsweg, etwa an einer Abendschule, arbeiten mit Schulbüchern; ob die Lernmittelfreiheit für sie gilt, regelt ebenfalls das jeweilige Land. Arbeitshefte zum Ausfüllen sind von der Lernmittelfreiheit häufig ausgenommen, weil sie nicht weiterverliehen werden können.

Schulbücher und Urheberrecht

Schulbücher genießen im Urheberrecht einen besonderen Schutz. Nach § 60a des Urheberrechtsgesetzes dürfen Lehrkräfte zur Veranschaulichung des Unterrichts grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes kopieren und an ihre Lerngruppe weitergeben. Ausdrücklich ausgenommen sind aber Werke, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind, also Schulbücher. Für sie gilt stattdessen der Gesamtvertrag, den die Länder mit Verwertungsgesellschaften und Verlagen geschlossen haben.

Danach dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent eines Schulbuchs, höchstens 20 Seiten, je Schuljahr und Klasse kopieren und für den eigenen Unterricht nutzen. Für digitale Kopien und das Einstellen auf Lernplattformen gelten engere Regeln. Die aktuelle Fassung des Vertrags veröffentlichen die Kultusministerien der Länder. Die Angaben zu Recht und Zulassung informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Praktische Beispiele für den Schulbuch-Einsatz
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Geschichte des Schulbuchs

Vor der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern um 1450 waren Lehrbücher Handschriften und entsprechend selten. Mit dem Druck verbreiteten sich Fibeln für den Leseunterricht und Katechismen, die lange zugleich Lese- und Religionsbuch waren. Als Meilenstein gilt der „Orbis sensualium pictus“ des Pädagogen Johann Amos Comenius von 1658, eines der ersten Lehrbücher, das Wörter systematisch mit Bildern verbindet.

Mit der allgemeinen Schulpflicht im 19. Jahrhundert wurde das Schulbuch zum Massenmedium und zugleich zum Instrument staatlicher Steuerung: Was in Lesebüchern und Geschichtsbüchern stand, prägte das Bild von Nation und Gesellschaft. Deshalb ist das Schulbuch bis heute Gegenstand eigener Forschung. Das Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für Bildungsmedien in Braunschweig untersucht Schulbücher im internationalen Vergleich und unterhält eine große Forschungsbibliothek mit Schulbüchern aus vielen Ländern. Aus der Schulbuchforschung gingen auch bilaterale Schulbuchkommissionen hervor, etwa die deutsch-polnische, die Empfehlungen für die Darstellung gemeinsamer Geschichte erarbeiten.

Gedruckt und digital

Die meisten Lehrwerke gibt es inzwischen auch als digitale Ausgabe, die über Plattformen der Verlage oder der Länder genutzt wird. Sie enthalten den Buchtext, oft ergänzt um Audio- und Videodateien, interaktive Übungen und Werkzeuge zum Markieren oder Vorlesen. Ob eine Schule ausschließlich digital arbeitet, gedruckte und digitale Ausgaben kombiniert oder beim Buch bleibt, hängt von Ausstattung, Lizenzmodell und Entscheidungen von Land, Schulträger und Schule ab. Digitale Lizenzen sind häufig zeitlich befristet und an ein Nutzerkonto gebunden; sie lassen sich anders als ein Leihbuch nicht einfach an den nächsten Jahrgang weitergeben.

Auf dem deutschen Markt für Schulbücher sind wenige große Bildungsverlage stark vertreten, darunter Cornelsen, Klett und Westermann, daneben zahlreiche kleinere Fach- und Regionalverlage. Für jedes Land und jede Schulart entstehen eigene Ausgaben, weil sich Lehrpläne und Abschlussprüfungen unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Wer entscheidet, welches Schulbuch genutzt wird?

In Ländern mit Zulassungsverfahren kommen nur zugelassene Titel infrage. Aus diesen wählt in der Regel die Fachkonferenz der Schule aus. In Ländern ohne Zulassung entscheidet die Schule im Rahmen der Lehrpläne selbst.

Sind Schulbücher in Deutschland kostenlos?

Nicht überall. Einige Länder gewähren Lernmittelfreiheit, andere verlangen eine Leihgebühr oder einen Eigenanteil. Familien mit geringem Einkommen können in den meisten Ländern befreit werden.

Dürfen Lehrkräfte aus Schulbüchern kopieren?

Ja, aber begrenzt. Nach dem Gesamtvertrag der Länder mit Verlagen und Verwertungsgesellschaften dürfen bis zu 15 Prozent eines Schulbuchs, höchstens 20 Seiten, je Schuljahr und Klasse für den eigenen Unterricht kopiert werden. Das gesetzliche Unterrichtsprivileg des § 60a UrhG gilt für Schulbücher nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Schulbuch und Arbeitsheft?

Das Schulbuch enthält Inhalte und Aufgaben und wird meist mehrere Jahre genutzt, oft als Leihexemplar. Das Arbeitsheft ist zum Hineinschreiben gedacht, wird pro Kind gekauft und ist deshalb häufig von der Lernmittelfreiheit ausgenommen.