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Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen entwickeln Software, betreuen Netzwerke oder werten Daten aus – je nachdem, welche der vier Fachrichtungen sie während der dreijährigen dualen Ausbildung wählen. Wer sich für den Beruf interessiert, muss vor allem eine Entscheidung früh treffen: Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse oder Digitale Vernetzung.
Dieser Beitrag erklärt die vier Fachrichtungen, den Ablauf der Berufsausbildung, die gestreckte Abschlussprüfung, die Ausbildungsvergütung mit gesetzlicher Mindesthöhe sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung.
Was macht ein Fachinformatiker oder eine Fachinformatikerin?
Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in ist in der IT-Branche, in Unternehmen praktisch aller Wirtschaftszweige sowie im öffentlichen Dienst angesiedelt. Die konkreten Aufgaben hängen stark von der gewählten Fachrichtung ab: Sie reichen von der Programmierung eigener Softwarelösungen über den Aufbau und Betrieb von IT-Systemen bis zur Analyse großer Datenmengen für betriebliche Entscheidungen.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (FIAusbV) vom 28. Februar 2020, die zum 1. August 2020 in Kraft trat und die bis dahin geltenden zwei Fachrichtungen um zwei weitere ergänzte. Einen aktuellen Überblick über den Ausbildungsberuf mit allen vier Fachrichtungen führt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die vier Fachrichtungen der IT-Ausbildungsordnung
Seit der Neuordnung 2020 können Auszubildende zwischen vier Fachrichtungen wählen. Die Wahl erfolgt in der Regel schon bei der Bewerbung, weil Betriebe meist gezielt für eine Fachrichtung ausbilden.
Anwendungsentwicklung
Hier stehen Konzeption, Programmierung und Pflege von Software im Mittelpunkt – für den eigenen Betrieb oder für Kundinnen und Kunden. Dazu gehören auch die Erweiterung bestehender Programme, die Einführung neuer Anwendungen und die Beratung zu IT-Sicherheit und Datenschutz.
Systemintegration
Diese Fachrichtung befasst sich mit Planung, Installation und Betrieb von IT-Systemen aus Hard- und Software. Dazu zählen Beratung bei der Auswahl von Komponenten, Vernetzung von Systemen, Inbetriebnahme, Dokumentation, Anwenderschulung sowie Wartung und Fehlerbehebung im laufenden Betrieb.
Daten- und Prozessanalyse
Diese 2020 neu eingeführte Fachrichtung sichert Verfügbarkeit, Qualität und Menge von Daten und entwickelt IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse. Auszubildende sammeln, analysieren und interpretieren Daten aus unterschiedlichen Quellen, um Geschäftsprozesse zu optimieren und Entscheidungen im Unternehmen zu unterstützen.
Digitale Vernetzung
Ebenfalls neu seit 2020: Diese Fachrichtung verbindet IT-Systeme, Maschinen, Geräte, Anlagen, Produkte und Menschen miteinander. Dazu gehören die Analyse bestehender Netzwerke, Vorschläge zur Optimierung, die Installation und Konfiguration von Netzwerkkomponenten und Betriebssystemen sowie die Überwachung von Systemen und die Behebung von Schwachstellen.

Ausbildungsdauer, dualer Aufbau und Verkürzung
Die Ausbildung zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin dauert regulär 36 Monate. Sie findet dual statt: Der praktische Teil läuft im Ausbildungsbetrieb, der theoretische Teil in der Berufsschule. Beide Lernorte sind aufeinander abgestimmt und richten sich nach dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan zur Ausbildungsordnung.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft. Nach § 8 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) müssen Auszubildende und Ausbildungsbetrieb gemeinsam einen Antrag stellen, und die zuständige Stelle – bei Fachinformatikern in der Regel die IHK – muss erwarten können, dass das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Zeit erreicht wird. Über den Antrag entscheidet die IHK im Einzelfall; pauschale Zusagen gibt es nicht. Wer zum Beispiel die (Fach-)Hochschulreife mitbringt oder bereits eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann bei der zuständigen Kammer eine Verkürzung erfragen.
Ablauf der gestreckten Abschlussprüfung
Seit der Neuordnung 2020 gibt es für Fachinformatiker keine separate Zwischenprüfung mehr. Stattdessen ist die Abschlussprüfung als gestreckte Abschlussprüfung mit zwei zeitlich getrennten, jeweils bewerteten Teilen angelegt (§ 44 BBiG). Die Teilnahme an Teil 1 ist Zulassungsvoraussetzung für Teil 2.
Wie die einzelnen Prüfungsbereiche gewichtet werden, legt die FIAusbV je Fachrichtung eigens fest. Für die Fachrichtung Anwendungsentwicklung sieht § 16 FIAusbV folgende Gewichtung vor: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ (Teil 1) mit 20 Prozent, „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ mit 50 Prozent, „Planen eines Softwareproduktes“ mit 10 Prozent, „Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen“ mit 10 Prozent sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent. Die übrigen drei Fachrichtungen sind in eigenen Paragrafen der Verordnung geregelt und können abweichende Prüfungsbereiche vorsehen.
| Prüfungsteil | Inhalt (Beispiel Anwendungsentwicklung) | Gewichtung |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung Teil 1 | Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes | 20 % |
| Abschlussprüfung Teil 2 – Projektbereich | Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes | 50 % |
| Abschlussprüfung Teil 2 – Fachbereich | Planen eines Softwareproduktes | 10 % |
| Abschlussprüfung Teil 2 – Fachbereich | Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen | 10 % |
| Abschlussprüfung Teil 2 – Wirtschaft/Soziales | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % |
Für das Bestehen gilt zusätzlich: Teil 2 muss für sich genommen mindestens „ausreichend“ ergeben, mindestens drei der fünf Prüfungsbereiche in Teil 2 müssen „ausreichend“ oder besser bewertet sein, und kein Bereich in Teil 2 darf mit „ungenügend“ benotet werden. Näheres zur Abschlussprüfung allgemein und zu Fristen regelt die zuständige IHK.

Ausbildungsvergütung nach Ausbildungsjahr
Wie hoch die tatsächliche Ausbildungsvergütung ausfällt, hängt von Branche, Region, Betriebsgröße und davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt. Tarifgebundene Betriebe zahlen häufig mehr als die gesetzliche Mindestvergütung; verbindliche, bundesweit einheitliche Zahlen für den Einzelberuf Fachinformatiker liegen als Primärquelle nicht in dieser Auflösung vor, weshalb dieser Beitrag auf den gesetzlichen Mindestrahmen verweist statt geschätzte Werte zu nennen.
Gilt kein Tarifvertrag, greift die gesetzliche Mindestvergütung nach § 17 BBiG. Sie steigt mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich und wird seit 2024 jeweils zum 1. Januar neu festgelegt. Für Ausbildungsverhältnisse, die 2026 beginnen, gelten folgende Monatsbeträge:
| Ausbildungsjahr | Gesetzliche Mindestvergütung 2026 (brutto/Monat) |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 Euro |
Diese Beträge gelten für Ausbildungsbeginne zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 und wurden am 7. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Tarifvertraglich kann die Vergütung höher liegen; eine Unterschreitung ist nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Wer die genaue Höhe für einen bestimmten Betrieb wissen möchte, erhält verbindliche Auskunft bei der zuständigen IHK oder direkt beim Ausbildungsbetrieb. Einen allgemeinen Überblick zur Ausbildungsvergütung und ihrer Berechnung bietet der vertiefende Ratgeber des Portals.
Voraussetzungen und persönliches Profil
Gesetzlich ist für die Ausbildung zum Fachinformatiker kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe jedoch meist auf einen mittleren Bildungsabschluss oder die (Fach-)Hochschulreife ab, weil die Berufsschulinhalte anspruchsvoll sind und viel Mathematik sowie Englisch umfassen.
Neben den formalen Abschlüssen erwarten Ausbildungsbetriebe in der Stellenausschreibung häufig: analytisches und logisches Denken, Interesse an Informatik und Technik über den Schulunterricht hinaus, gute Englischkenntnisse für Fachliteratur und internationale Teams sowie die Bereitschaft, sich in einem sich schnell wandelnden Berufsfeld kontinuierlich weiterzubilden. Erste eigene Projekte, ein Schulpraktikum in der IT oder Grundkenntnisse einer Programmiersprache können die Bewerbung stärken, sind aber keine formale Voraussetzung.

Berufsfelder und Weiterbildung nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung arbeiten Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen je nach Fachrichtung in der Softwareentwicklung, im IT-Support und Systembetrieb, in der Netzwerkadministration oder in der Datenanalyse – in IT-Unternehmen ebenso wie in IT-Abteilungen anderer Branchen. Wie sich daraus ein längerfristiger Werdegang entwickeln kann, beschreibt der Beitrag IT-Karriere starten des Portals.
Für die berufliche Weiterentwicklung stehen mehrere Wege offen: Aufstiegsfortbildungen wie zum IT-Fachwirt oder zur geprüften IT-Technikerin bauen unmittelbar auf der Berufserfahrung auf. Herstellerzertifikate zu einzelnen Technologien ergänzen das Profil punktuell. Wer den akademischen Weg sucht, kann ein Informatikstudium anschließen, teilweise mit Anrechnung von Ausbildungsinhalten, oder sich berufsbegleitend weiterqualifizieren. Welche Fortbildung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der gewählten Fachrichtung, der angestrebten Position und dem Arbeitgeber ab und lässt sich verlässlich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der zuständigen Kammer oder Arbeitsagentur klären.
In sieben Schritten zur Ausbildungsstelle
Wer sich für den Beruf entscheidet, sollte den Bewerbungsprozess frühzeitig und strukturiert angehen:
- Fachrichtung eingrenzen: anhand der eigenen Interessen (Programmieren, Systeme, Daten, Netzwerke) eine oder zwei Fachrichtungen als Zielrichtung festlegen.
- Betriebe recherchieren: IT-Abteilungen größerer Unternehmen, IT-Systemhäuser und Softwarefirmen in der Region über die Ausbildungsbörsen der Arbeitsagentur und der IHK suchen.
- Praktikum nutzen: ein Schul- oder Ferienpraktikum in einer IT-Abteilung öffnet häufig Türen und hilft, die Fachrichtung realistisch einzuschätzen.
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten: Anschreiben mit konkretem Bezug zur gewählten Fachrichtung, aktuelles Zeugnis, ggf. Nachweise zu eigenen IT-Projekten.
- Bewerbungszeitpunkt beachten: größere Unternehmen besetzen Ausbildungsplätze zum Sommer oft schon ein bis anderthalb Jahre im Voraus; kleinere Betriebe entscheiden oft kurzfristiger.
- Auswahlverfahren einplanen: viele Betriebe testen logisches Denken, Mathematik und Englisch in einem Einstellungstest, gefolgt von einem persönlichen Gespräch.
- Ausbildungsvertrag prüfen: vor der Unterschrift Fachrichtung, Vergütungshöhe, Ausbildungsdauer und zuständige Kammer im Vertrag mit den eigenen Erwartungen abgleichen.

Häufige Fragen
Welche Fachrichtung passt zu mir?
Das hängt von den eigenen Stärken und Interessen ab: Wer gern programmiert, ist in der Anwendungsentwicklung richtig. Wer sich für Server, Netzwerke und IT-Infrastruktur begeistert, passt eher zur Systemintegration oder zur Digitalen Vernetzung. Wer analytisch arbeitet und gern mit großen Datenmengen umgeht, findet in der Daten- und Prozessanalyse ein passendes Feld. Eine verbindliche Einschätzung für den Einzelfall geben Berufsberatung und Praktika vor Ort.
Kann ich die Fachrichtung nach Ausbildungsbeginn noch wechseln?
Ein Wechsel ist nicht ausgeschlossen, aber mit organisatorischem Aufwand verbunden, weil Betrieb, Berufsschulklasse und Prüfungsanmeldung an die Fachrichtung gekoppelt sind. Ob und wie ein Wechsel im konkreten Fall möglich ist, klärt die zuständige IHK gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb.
Brauche ich für die Ausbildung Vorkenntnisse im Programmieren?
Nein, formal nicht. Viele Auszubildende bringen aber bereits Grundkenntnisse aus dem Informatikunterricht, eigenen Projekten oder Online-Kursen mit. Das kann den Einstieg erleichtern, ist aber keine Zulassungsvoraussetzung.
Was passiert, wenn ich Teil 1 der Abschlussprüfung nicht bestehe?
Teil 1 fließt zwar in die Gesamtnote ein, führt aber für sich genommen nicht automatisch zum Nichtbestehen der gesamten Abschlussprüfung; entscheidend ist am Ende das Gesamtergebnis beider Teile nach den in der Verordnung festgelegten Bestehensregeln. Wie ein schwaches Ergebnis in Teil 1 im Einzelfall zu bewerten ist und welche Möglichkeiten bestehen, es auszugleichen, klärt die zuständige IHK.
Ist die Ausbildungsvergütung bei allen Betrieben gleich hoch?
Nein. Ohne Tarifbindung gilt die gesetzliche Mindestvergütung nach § 17 BBiG als Untergrenze; tarifgebundene Betriebe zahlen häufig mehr, die genaue Höhe unterscheidet sich nach Branche, Region und Unternehmen.
Ist ein Studium nach der Ausbildung sinnvoller als der direkte Berufseinstieg?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil beide Wege je nach Fachrichtung, Zielposition und persönlicher Situation unterschiedliche Vorteile bieten. Eine fundierte Einschätzung liefert eine individuelle Beratung, etwa bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder der zuständigen Kammer.
Nächste Schritte für Interessierte
Wer sich für die Ausbildung zum Fachinformatiker entscheidet, sollte zunächst die vier Fachrichtungen anhand der eigenen Interessen vergleichen, anschließend über ein Praktikum die Arbeitsrealität in einem konkreten Betrieb kennenlernen und erst danach gezielt Bewerbungen für die gewünschte Fachrichtung schreiben. Offene Detailfragen zu Verkürzung, Prüfungsablauf oder Vergütung im Einzelfall beantworten die zuständige IHK, die Berufsberatung der Arbeitsagentur oder der jeweilige Ausbildungsbetrieb verbindlich.





