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Berufsausbildung ist der geregelte Bildungsgang, der zu einem anerkannten Berufsabschluss unterhalb der Hochschulebene führt. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit notwendig sind; das Gesetz nennt das berufliche Handlungsfähigkeit. Die meisten Ausbildungen in Deutschland finden im dualen System statt, also abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule. Daneben gibt es vollzeitschulische Ausbildungen, etwa in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen.
Rechtlicher Rahmen
Die duale Ausbildung regeln das Berufsbildungsgesetz und für Handwerksberufe die Handwerksordnung. Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung des Bundes mit Berufsbezeichnung, Dauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. Das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2026 des Bundesinstituts für Berufsbildung führt mit Stand 1. Oktober 2025 insgesamt 325 Berufe. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
Nach § 5 BBiG soll die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen; einige Berufe, vor allem in Elektro- und Metalltechnik, dauern dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung kann verkürzt werden, etwa bei Abitur oder einschlägiger Vorbildung, und auf Antrag in Teilzeit stattfinden; welche Vorleistungen angerechnet werden, erklärt der Beitrag zur Anrechnungsfähigkeit.
Für die Überwachung der Ausbildung sind die zuständigen Stellen verantwortlich, in den meisten Berufen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Sie tragen Ausbildungsverträge in ihr Verzeichnis ein, beraten Betriebe und Auszubildende durch Ausbildungsberaterinnen und -berater und nehmen die Prüfungen ab.
Dual oder schulisch
| Merkmal | Duale Ausbildung | Schulische Ausbildung |
|---|---|---|
| Lernorte | Betrieb und Berufsschule | Berufsfachschule oder Schule des Gesundheitswesens, mit Praktika |
| Rechtsgrundlage | BBiG, Handwerksordnung | Landesrecht oder eigene Bundesgesetze, etwa das Pflegeberufegesetz |
| Vertrag | Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb | Schulvertrag oder Ausbildungsvertrag mit dem Träger |
| Vergütung | Ja, mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung | Je nach Beruf; in der Pflege vergütet, in manchen anderen Berufen keine Vergütung |
| Beispiele | Industriemechaniker, Kauffrau für Büromanagement, Elektronikerin | Pflegefachfrau, Erzieher, Physiotherapeutin |
Im dualen System lernen Auszubildende an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule, alternativ im Blockunterricht über mehrere Wochen. Der Betrieb vermittelt die Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan, die Berufsschule unterrichtet nach dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz berufsbezogene Fächer und allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Politik.

Ablauf einer dualen Ausbildung
Ausbildungsvertrag und Probezeit
Vor Beginn der Ausbildung werden die wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrags festgehalten, unter anderem Beruf, Beginn und Dauer, Höhe der Vergütung, die tägliche Arbeitszeit, der Urlaub und die Probezeit. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen; danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen, Auszubildende zusätzlich mit vierwöchiger Frist, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen.
Vergütung
Seit 2020 gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie nach Angaben des BIBB im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro brutto im Monat, im zweiten 854, im dritten 977 und im vierten 1.014 Euro. Für Ausbildungsbeginne 2027 steigt der Betrag im ersten Jahr auf 764 Euro. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten; viele tarifliche Vergütungen liegen über dem Mindestbetrag.
Prüfungen
Etwa zur Hälfte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung, die den Leistungsstand feststellt. In vielen Berufen ist sie inzwischen als Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung gestaltet und zählt für das Endergebnis. Die Abschlussprüfung heißt im Handwerk Gesellenprüfung und wird vor einem Prüfungsausschuss der Kammer abgelegt, in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrkräfte vertreten sind. Wer besteht, erhält das Prüfungszeugnis der Kammer; das Berufsschulabschlusszeugnis wird getrennt ausgestellt.
Zahlen zum Ausbildungsmarkt
Nach der BIBB-Erhebung zum 30. September 2025 wurden in Deutschland rund 476.000 duale Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das BIBB beschreibt den Markt als angespannt: Das Angebot an Ausbildungsplätzen ging zurück, die Zahl neuer Verträge sank erneut, und rund 84.400 junge Menschen blieben bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos. Gleichzeitig konnten Betriebe in einigen Branchen und Regionen Stellen nicht besetzen. Angebot und Nachfrage passen also regional und nach Berufen oft nicht zusammen.
Die Berufsorientierung beginnt meist in der Schule, spätestens in der Abschlussklasse mit Praktika, Bewerbungstraining und Beratung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Abgrenzung zum Studium und Anschlusswege
Eine Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss, der im Deutschen Qualifikationsrahmen bei einer dreijährigen Ausbildung der Stufe 4 zugeordnet ist. Ein Bachelorstudium entspricht der Stufe 6. Zwischen beiden Wegen gibt es Verbindungen:
- Duales Studium: kombiniert ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit Praxisphasen im Unternehmen, teils mit integriertem Berufsabschluss.
- Höhere Berufsbildung: Nach der Ausbildung und Berufserfahrung führen Fortbildungen zum Meister, Fachwirt oder Techniker. Seit der Novelle des BBiG 2020 tragen diese Abschlüsse zusätzlich die Bezeichnungen Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional und Master Professional. Meister und Bachelor Professional sind wie der Bachelor der Stufe 6 zugeordnet.
- Studium ohne Abitur: Wer einen Meister oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss hat, erhält den allgemeinen Hochschulzugang; nach einer Ausbildung mit Berufserfahrung ist ein fachgebundener Zugang möglich.
Ausbildung im Ausland und internationaler Vergleich
Bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer kann nach dem BBiG im Ausland absolviert werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Gefördert werden solche Aufenthalte unter anderem über Erasmus+. Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland gilt das Anerkennungsgesetz des Bundes; bei reglementierten Berufen, etwa in der Pflege, entscheiden die zuständigen Landesbehörden.
| Land | Bezeichnung | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Duale Berufsausbildung | meist 2 bis 3,5 Jahre | Kammern als zuständige Stellen, bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen |
| Österreich | Lehre | 2 bis 4 Jahre | Lehrabschlussprüfung; daneben ein großes Angebot berufsbildender Vollzeitschulen |
| Schweiz | Berufliche Grundbildung | 2 Jahre (Berufsattest) bis 4 Jahre (Fähigkeitszeugnis) | Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität als Zugang zu Fachhochschulen |
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Berufsausbildung?
Nach dem Berufsbildungsgesetz in der Regel zwei bis drei Jahre, einige Berufe dauern dreieinhalb Jahre. Mit Abitur oder passender Vorbildung kann die Ausbildung verkürzt werden, auf Antrag ist auch eine Teilzeitausbildung möglich.
Wie viel verdient man in der Ausbildung mindestens?
Für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr 724 Euro brutto im Monat und steigt in den Folgejahren. Viele Tarifverträge sehen höhere Vergütungen vor. Bei schulischen Ausbildungen hängt die Vergütung vom Beruf ab.
Wie viele Ausbildungsberufe gibt es?
Das Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung führt mit Stand 1. Oktober 2025 insgesamt 325 anerkannte Ausbildungsberufe. Hinzu kommen schulische Ausbildungen nach Landes- oder Bundesrecht, etwa in Pflege und Erziehung.
Was passiert in der Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis vier Monate. Beide Seiten können in dieser Zeit ohne Frist und ohne Begründung kündigen. Danach ist eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund möglich.
Kann man nach der Ausbildung studieren?
Ja. Mit Meister- oder gleichwertigem Fortbildungsabschluss besteht der allgemeine Hochschulzugang, mit Berufsausbildung und Berufserfahrung unter bestimmten Bedingungen ein fachgebundener Zugang. Viele nutzen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Berufsausbildung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Ausbildungsordnungen und Verträge; Auskunft geben die zuständigen Kammern.





