Abiturprüfung: Definition im Bildungskontext

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Die Abiturprüfung ist die Abschlussprüfung der gymnasialen Oberstufe. Wer sie besteht, erwirbt die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen in Deutschland berechtigt. Die Abiturprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in vier oder fünf Fächern; zusammen mit den Leistungen aus der Qualifikationsphase ergibt sie die Gesamtqualifikation und die Abiturnote. Die Einzelheiten regeln die Länder, die gemeinsamen Grundzüge legt eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) fest.

Begriff und rechtlicher Rahmen

Umgangssprachlich wird „Abitur“ sowohl für den Abschluss als auch für die Prüfung verwendet. Genau genommen ist die Abiturprüfung nur ein Teil des Weges zur Hochschulreife: Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Halbjahresleistungen der Qualifikationsphase und den Ergebnissen der Prüfung zusammen.

Grundlage ist die KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, die auf einen Beschluss vom 7. Juli 1972 zurückgeht und seither mehrfach geändert wurde. Sie sorgt dafür, dass ein Abitur aus einem Land in allen anderen anerkannt wird. Die Länder setzen sie in eigenen Verordnungen um, in Nordrhein-Westfalen etwa in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt), in Hessen in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO).

Aufbau der Abiturprüfung

Geprüft werden vier oder fünf Prüfungskomponenten, je nach Land. Dazu gehören:

  • Schriftliche Prüfungen: in der Regel drei, in manchen Ländern vier Fächer, mindestens teilweise auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Stunden und ist von Land, Fach und Niveau abhängig.
  • Mündliche Prüfungen: in mindestens einem weiteren Fach. Viele Länder sehen außerdem mündliche Nachprüfungen in schriftlichen Fächern vor, wenn die Note verbessert oder das Bestehen gesichert werden soll.
  • Fünfte Prüfungskomponente: in mehreren Ländern als Präsentationsprüfung oder als besondere Lernleistung, etwa eine umfangreiche schriftliche Arbeit oder ein Wettbewerbsbeitrag, der mit einem Kolloquium abgeschlossen wird.

Für die Fächerwahl gilt nach den KMK-Beschlüssen von 1999: Mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache müssen Gegenstand der Abiturprüfung sein. Zudem müssen die drei Aufgabenfelder, also das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische, in der Prüfung vertreten sein.

Struktur der Abiturprüfung
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Erhöhtes und grundlegendes Anforderungsniveau

Die KMK unterscheidet Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau, die in vielen Ländern Leistungskurse heißen, und Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau, die Grundkurse. Baden-Württemberg verwendet seit der Oberstufenreform die Bezeichnungen Leistungsfach und Basisfach. Fächer auf erhöhtem Niveau werden mit mehr Wochenstunden unterrichtet, gehen in der Qualifikationsphase doppelt gewichtet in die Gesamtqualifikation ein und werden in der Regel schriftlich geprüft.

Punktesystem und Abiturnote

In der Oberstufe werden Leistungen in Punkten von 0 bis 15 bewertet; 15 Punkte entsprechen der Note 1+, 5 Punkte der Note 4, 0 Punkte der Note 6. Die Gesamtqualifikation umfasst höchstens 900 Punkte und wird in zwei Blöcken berechnet:

Block Inhalt Mindestens Höchstens
Block I Halbjahresleistungen der Qualifikationsphase, Fächer auf erhöhtem Niveau doppelt gewichtet 200 Punkte 600 Punkte
Block II Ergebnisse der Abiturprüfung in vierfacher Wertung 100 Punkte 300 Punkte
Gesamtqualifikation Summe aus Block I und Block II 300 Punkte 900 Punkte

Die Mindestpunktzahlen sind Bestehensvoraussetzungen; hinzu kommen Regeln, wie viele Kurse unter 5 Punkten liegen dürfen. Aus der Gesamtpunktzahl E ergibt sich die Durchschnittsnote nach der Formel N = 17/3 − E/180, berechnet auf eine Stelle nach dem Komma ohne Rundung. 300 Punkte ergeben die Note 4,0; die Note 1,0 wird ab 823 Punkten erreicht. Die Abiturnote ist unter anderem für zulassungsbeschränkte Studiengänge wichtig, deren Plätze ganz oder teilweise nach der Durchschnittsnote vergeben werden.

Zentrale Aufgaben und Abituraufgabenpool

In den meisten Ländern werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben zentral vom Kultusministerium gestellt; alle Schülerinnen und Schüler eines Landes schreiben dann am selben Tag dieselben Aufgaben. Um die Abiturprüfungen zwischen den Ländern vergleichbarer zu machen, hat die KMK 2012 Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen Englisch und Französisch beschlossen und den Aufbau eines gemeinsamen Aufgabenpools vereinbart. Nach der Meldung der KMK vom 12. Juni 2015 steht der Pool seit dem Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung; jedes Land kann daraus für diese Fächer Aufgaben für die eigene Prüfung verwenden. Entwickelt und betreut wird er vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, das Beispielaufgaben auf seiner Seite zu den Abituraufgabenpools veröffentlicht.

Wege zum Abitur

Die Abiturprüfung ist nicht an das allgemeinbildende Gymnasium gebunden. Die allgemeine Hochschulreife lässt sich unter anderem erwerben:

  • an der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule,
  • an beruflichen Gymnasien, die ein berufliches Profilfach wie Wirtschaft, Technik oder Gesundheit anbieten,
  • auf dem Zweiten Bildungsweg an Abendgymnasien und Kollegs, also an Schulen wie der Abendschule,
  • als Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, die sich selbst oder über private Anbieter vorbereiten.

Im Unterschied zu anderen Abschlussprüfungen, etwa der Abschlussprüfung einer Berufsausbildung, ist die Abiturprüfung eng mit den Leistungen der zwei Jahre davor verknüpft: Ein großer Teil der Gesamtqualifikation steht bereits fest, bevor die Prüfung beginnt.

Nicht bestanden: was dann?

Wer die Abiturprüfung nicht besteht, kann sie in der Regel einmal wiederholen, meist nach Wiederholung des letzten Schuljahres der Qualifikationsphase. Wer die Oberstufe ohne Abitur verlässt, erhält ein Abgangszeugnis; bei ausreichenden Leistungen kann darin der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Zusammen mit einem Praktikum oder einer Berufsausbildung ergibt sich daraus die volle Fachhochschulreife. Die genauen Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern.

Vorbereitung

Die Vorbereitung erstreckt sich über die gesamte Qualifikationsphase, die in der Abschlussklasse endet. Weil die schriftlichen Aufgaben auf den Bildungsstandards und den Lehrplänen des Landes beruhen, nutzen Schülerinnen und Schüler häufig die Aufgaben früherer Jahrgänge, die viele Kultusministerien veröffentlichen, sowie die Beispielaufgaben des IQB. Wichtig sind die sogenannten Operatoren wie „analysieren“, „erörtern“ oder „beurteilen“, die festlegen, welche Art von Leistung eine Aufgabe verlangt. Schulen bieten zusätzlich Übungsklausuren unter Prüfungsbedingungen an.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Fächer werden im Abitur geprüft?

Vier oder fünf, je nach Land. In der Regel werden drei Fächer schriftlich und ein oder zwei Fächer mündlich geprüft; in einigen Ländern kann eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung als fünfte Komponente eingebracht werden.

Wie viele Punkte braucht man, um das Abitur zu bestehen?

Mindestens 300 von 900 Punkten in der Gesamtqualifikation, davon mindestens 200 Punkte aus der Qualifikationsphase und 100 Punkte aus der Abiturprüfung. Zusätzlich gelten Regeln zur Zahl der Kurse unter 5 Punkten.

Ist das Abitur in allen Bundesländern gleich?

Die Grundzüge regelt eine KMK-Vereinbarung, und das Abitur wird in allen Ländern gegenseitig anerkannt. Prüfungsfächer, Zahl der Prüfungen und Aufgaben unterscheiden sich aber; der gemeinsame Abituraufgabenpool soll die Anforderungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch angleichen.

Wie wird die Abiturnote berechnet?

Aus der Gesamtpunktzahl E nach der Formel N = 17/3 − E/180, ohne Rundung auf eine Stelle nach dem Komma. 300 Punkte entsprechen der Note 4,0, ab 823 Punkten ergibt sich die Note 1,0.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; maßgeblich ist die Oberstufen- und Prüfungsverordnung des jeweiligen Landes in der aktuellen Fassung.