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Ausbildung bezeichnet einen geordneten Bildungsgang, der die Fähigkeiten für einen bestimmten Beruf vermittelt und mit einem anerkannten Abschluss endet. Im engeren Sinn ist in Deutschland meist die Berufsausbildung gemeint, vor allem die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Im weiteren Sinn spricht man auch von schulischer, akademischer oder beamtenrechtlicher Ausbildung, etwa bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst.
Gesetzliche Definition
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschreibt das Ziel der Berufsausbildung in § 1 Abs. 3 BBiG: Sie soll die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Das Gesetz fasst sie unter dem Begriff „berufliche Handlungsfähigkeit“ zusammen. Außerdem soll die Ausbildung den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglichen.
Grundlage jedes anerkannten Ausbildungsberufs ist eine Ausbildungsordnung des Bundes. Sie legt Bezeichnung, Dauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen fest. Das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) führt in der Ausgabe 2026 insgesamt 325 Berufe, einschließlich Schiffsmechanikerin und Schiffsmechaniker (Stand 1. Oktober 2025). Die Zahl sinkt seit Jahren leicht, weil Berufe zusammengelegt oder aufgehoben werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach § 4 BBiG grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
Formen der Ausbildung
| Form | Lernorte | Rechtsgrundlage | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Duale Ausbildung | Betrieb und Berufsschule | BBiG, Handwerksordnung, Schulgesetze der Länder | Industriekauffrau, Elektroniker, Kfz-Mechatronikerin |
| Schulische Ausbildung | Berufsfachschule oder Fachschule, mit Praktika | Landesrecht oder eigene Bundesgesetze | Erzieher, Gestaltungstechnische Assistentin, Physiotherapeut |
| Ausbildung in Gesundheitsberufen mit Bundesgesetz | Schule und Einrichtung der Praxis | z. B. Pflegeberufegesetz | Pflegefachfrau, Pflegefachmann |
| Duales Studium | Hochschule und Betrieb | Hochschulrecht, teils zusätzlich BBiG | ausbildungsintegrierende und praxisintegrierende Modelle |
| Akademische Ausbildung | Hochschule | Hochschulgesetze der Länder | Bachelor, Master, Staatsexamen |
Die Hochschulvariante beschreibt der Eintrag akademische Ausbildung genauer; der schulische Teil der dualen Ausbildung findet in der Berufsschule statt.
Ablauf einer dualen Ausbildung
- Ausbildungsvertrag: Betrieb und Auszubildende schließen einen Vertrag, dessen wesentlicher Inhalt schriftlich niedergelegt wird. Die Kammer trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
- Probezeit: mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist kündigen.
- Dauer: je nach Beruf in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre. Eine Verkürzung ist möglich, etwa mit Abitur oder bei anrechenbarer Vorbildung; Näheres dazu im Eintrag Anrechnungsfähigkeit.
- Dokumentation: Auszubildende führen einen Ausbildungsnachweis, das frühere Berichtsheft.
- Prüfungen: eine Zwischenprüfung oder Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung, am Ende die Abschluss- oder Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
- Abschluss: Mit Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis; wer bestanden hat, ist Absolvent eines anerkannten Ausbildungsberufs. Der Betrieb stellt ein Ausbildungszeugnis aus.

Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis
- Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG): sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, an Berufsschulunterricht und Prüfungen teilnehmen, Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen, die Betriebsordnung beachten und den Ausbildungsnachweis führen.
- Pflichten der Ausbildenden (§ 14 BBiG): die Ausbildung planmäßig und sachlich gegliedert durchführen, Ausbildungsmittel kostenlos stellen, für den Berufsschulbesuch freistellen und nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen.
- Jugendarbeitsschutz: Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz, unter anderem mit höchstens acht Stunden Arbeit am Tag und 40 Stunden in der Woche.
- Kündigung: Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Auszubildende können zusätzlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen (§ 22 BBiG).
Vergütung
In der dualen Ausbildung zahlt der Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Untergrenze nach § 17 BBiG. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr 724 Euro brutto im Monat, im zweiten 854, im dritten 977 und im vierten 1.014 Euro. Für Ausbildungsbeginne im Jahr 2027 steigt der Betrag im ersten Jahr auf 764 Euro (BIBB zur Mindestausbildungsvergütung, Stand Oktober 2026). Tarifverträge können abweichende Sätze vorsehen; die meisten Auszubildenden erhalten nach Angaben des BIBB mehr als den Mindestsatz. In schulischen Ausbildungen gibt es nur in bestimmten Berufen eine Vergütung, etwa in der Pflege; in anderen fällt teils Schulgeld an.
Ausbildungsmarkt 2025
Nach der Auswertung des BIBB zum Stichtag 30. September 2025 wurden im Berichtsjahr 475.950 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Angebot an Ausbildungsplätzen sank auf 530.334, die Nachfrage stieg leicht auf 560.307. Rund 54.400 betriebliche Ausbildungsplätze blieben unbesetzt, zugleich blieben 84.358 junge Menschen bei ihrer Suche erfolglos; das war der höchste Wert seit 2009 (BIBB, „Der Ausbildungsmarkt im Jahr 2025“, Bonn 2026). Wie gut Angebot und Nachfrage zusammenpassen, unterscheidet sich stark nach Region und Beruf. Das BIBB weist deshalb Berufe mit Besetzungsproblemen, in denen viele Plätze offen bleiben, getrennt von Berufen mit Versorgungsproblemen aus, in denen viele Bewerberinnen und Bewerber leer ausgehen.
Unterstützung während der Ausbildung
- Berufsberatung: Die Bundesagentur für Arbeit berät zur Berufswahl und vermittelt Ausbildungsstellen.
- Assistierte Ausbildung: Nach § 74 SGB III kann die Arbeitsagentur Auszubildende und Betriebe mit Nachhilfe, sozialpädagogischer Begleitung und Hilfe bei Konflikten unterstützen.
- Berufsausbildungsbeihilfe: ein Zuschuss der Arbeitsagentur, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen können und die Vergütung nicht reicht.
- Ausbildungsberatung der Kammern: Ansprechpartner bei Fragen zu Vertrag, Ausbildungsinhalten oder Konflikten im Betrieb.
Nach der Ausbildung
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für viele Aufstiegsfortbildungen, etwa zur Meisterin, zum Techniker, Fachwirt oder „Bachelor Professional“. Diese Fortbildungen fördert das Aufstiegs-BAföG. Wer nach der Ausbildung studieren möchte, kann mit einem Meister- oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss einen allgemeinen Hochschulzugang erhalten; nach mehrjähriger Berufspraxis ist ein fachgebundener Zugang möglich. Wer die Hochschulreife nachholen will, findet Wege über die Abendschule oder das Kolleg.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen dualer und schulischer Ausbildung?
In der dualen Ausbildung lernen Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule, haben einen Ausbildungsvertrag und erhalten eine Vergütung. Die schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Berufsfach- oder Fachschule statt, ergänzt durch Praktika; eine Vergütung gibt es dort nur in bestimmten Berufen.
Wie lange dauert eine Ausbildung?
Je nach Ausbildungsordnung meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Mit Abitur, guten Leistungen oder anrechenbarer Vorbildung kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
Für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt sie im ersten Jahr 724 Euro brutto monatlich, für Beginne 2027 sind 764 Euro festgelegt. In den Folgejahren steigt sie um feste Prozentsätze.
Wie viele Ausbildungsberufe gibt es?
Das BIBB-Verzeichnis 2026 nennt 325 anerkannte oder als anerkannt geltende Ausbildungsberufe nach BBiG und Handwerksordnung, einschließlich Schiffsmechaniker (Stand 1. Oktober 2025). Hinzu kommen schulische Ausbildungen nach Landes- oder eigenem Bundesrecht.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Berufsausbildung nach BBiG und HwO (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Kammern und die Arbeitsagentur.





