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Als akademische Ausbildung wird ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bezeichnet, das mit einem akademischen Grad wie Bachelor oder Master oder mit einer staatlichen Prüfung wie dem Staatsexamen abschließt. Kennzeichnend ist die wissenschaftliche Ausrichtung: Zum Fachwissen kommen Methoden, mit denen Wissen gewonnen, geprüft und begründet wird. Den Gegenbegriff bildet die berufliche Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule oder an einer Berufsfachschule stattfindet.
Begriff und Abgrenzung
Der Ausdruck „akademisch“ geht auf die Akademie zurück und bezeichnet heute alles, was zur Hochschule gehört. Eine akademische Ausbildung setzt deshalb drei Dinge voraus: eine Hochschule als Lernort, ein Studium nach einer Studien- und Prüfungsordnung und einen Hochschulabschluss am Ende. Weiterbildungskurse oder Zertifikatsprogramme an Hochschulen zählen nicht dazu, wenn sie nicht zu einem Grad führen.
Zu den Hochschulabschlüssen gehören:
- Bachelor: erster berufsqualifizierender Abschluss, zum Beispiel Bachelor of Arts oder Bachelor of Science.
- Master: weiterführender Abschluss, der auf einem ersten Hochschulabschluss aufbaut.
- Staatsexamen: staatliche Prüfung, unter anderem in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft und in mehreren Ländern im Lehramt.
- Diplom und Magister: die älteren Grade, die an einigen Hochschulen und in einzelnen Fächern weiter vergeben werden.
- Promotion: der Doktorgrad als höchste Stufe, für den eine eigenständige Forschungsarbeit nötig ist.
Wer ein Studium erfolgreich beendet, ist Absolvent oder Absolventin einer Hochschule; nach dem Abschluss bleiben viele über Netzwerke der Alumni mit ihr verbunden.
Wo die akademische Ausbildung stattfindet
In Deutschland gab es im Wintersemester 2024/25 nach der Destatis-Tabelle zu den Hochschularten 422 Hochschulen (Stand der Tabelle: 13. August 2026). An ihnen waren 2.864.122 Studierende eingeschrieben.
| Hochschulart | Anzahl WS 2024/25 | Typische Merkmale |
|---|---|---|
| Universitäten | 109 | breites Fächerspektrum, Promotionsrecht, Staatsexamensstudiengänge |
| Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ohne Verwaltungsfachhochschulen) | 209 | anwendungsbezogenes Studium, Praxissemester, oft kleinere Lerngruppen |
| Verwaltungsfachhochschulen | 30 | Ausbildung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung |
| Kunst- und Musikhochschulen | 52 | künstlerische Studiengänge, meist mit Eignungsprüfung |
| Theologische Hochschulen | 16 | Theologie und kirchliche Berufe |
| Pädagogische Hochschulen | 6 | Lehramt und Bildungswissenschaften, nur noch in Baden-Württemberg |
Hinzu kommen duale Studiengänge, die ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung oder mit längeren Praxisphasen in einem Unternehmen verbinden. Sie werden von Fachhochschulen, Berufsakademien und dualen Hochschulen angeboten.
Zugang zum Studium
Der übliche Weg an die Hochschule führt über die allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zu bestimmten Fächern. Die Hochschulreife lässt sich auch auf dem Zweiten Bildungsweg nachholen, etwa an einer Abendschule oder einem Kolleg.
Seit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 können auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur studieren. Inhaber einer Aufstiegsfortbildung wie Meisterin, Meister, Technikerin, Techniker oder Fachwirt erhalten danach eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweist, kann einen fachgebundenen Zugang erhalten, häufig nach einer Eignungsprüfung oder einem Probestudium. Die Einzelheiten regeln die Hochschulgesetze der Länder.
Aufbau eines Studiums
Seit der Bologna-Reform sind die meisten Studiengänge in Bachelor und Master gegliedert. Die Studienleistungen werden in Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) gemessen; ein Leistungspunkt steht für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand. Ein Bachelor umfasst 180 bis 240 Leistungspunkte, was einer Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern entspricht. Ein Master umfasst 60 bis 120 Leistungspunkte; konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge kommen zusammen in der Regel auf 300 Leistungspunkte. Gezählt wird nach Semestern und nach dem akademischen Jahr, das an den meisten Hochschulen mit dem Wintersemester beginnt.
Prüfungen finden studienbegleitend in den Modulen statt. Den Abschluss bildet eine wissenschaftliche Arbeit, etwa die Bachelor- oder Masterarbeit, in Staatsexamensstudiengängen eine staatliche Abschlussprüfung. Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, können nach Beschlüssen der Kultusministerkonferenz von 2002 und 2008 bis zur Hälfte eines Studiums angerechnet werden; die Hochschule prüft dazu Inhalt und Niveau im Einzelfall.

Berufe, die ein Studium voraussetzen
Für eine Reihe von Berufen ist ein Hochschulabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Ärztinnen und Ärzte benötigen das Medizinstudium mit Staatsexamen und die Approbation. Wer Richterin, Richter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden will, braucht nach dem Studium der Rechtswissenschaft die erste juristische Prüfung, den Vorbereitungsdienst und die zweite juristische Staatsprüfung. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen studieren Lehramt und absolvieren danach ein Referendariat, dessen Dauer je nach Land und Lehramt verschieden ist. Auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benötigen ein Hochschulstudium mit staatlicher Prüfung.
In vielen anderen Tätigkeiten, etwa in Wirtschaft, Technik oder Verwaltung, stehen akademisch und beruflich Qualifizierte nebeneinander. Welche Voraussetzungen ein Arbeitgeber verlangt, hängt dann von der Stelle ab und ist nicht gesetzlich festgelegt.
Vergleich mit der beruflichen Ausbildung
Akademische und berufliche Bildung unterscheiden sich in Lernort, Finanzierung und Abschluss. Die Tabelle zeigt typische Merkmale; im Einzelfall gibt es Ausnahmen, etwa duale Studiengänge oder schulische Ausbildungen an einer Berufsfachschule.
| Merkmal | Akademische Ausbildung | Duale Berufsausbildung |
|---|---|---|
| Lernort | Hochschule | Ausbildungsbetrieb und Berufsschule |
| Dauer | Bachelor 6 bis 8 Semester, Master 2 bis 4 Semester | je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre |
| Zugang | Hochschulzugangsberechtigung | rechtlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb |
| Finanzierung | eigene Mittel, Eltern, BAföG, Stipendien | Ausbildungsvergütung durch den Betrieb |
| Abschluss | akademischer Grad oder Staatsexamen | Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle, etwa der Kammer |
| Niveau im DQR | Bachelor 6, Master 7, Promotion 8 | dreijährige Ausbildung 4, Meister und Techniker 6 |
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet Abschlüsse aus allen Bildungsbereichen acht Niveaus zu. Bachelor, Meister und staatlich geprüfte Techniker stehen dort gemeinsam auf Niveau 6. Die Zuordnung beschreibt gleichwertige Kompetenzniveaus, sie macht die Abschlüsse aber nicht gleichartig: Ein Meisterbrief ist kein akademischer Grad, und ein Bachelor ersetzt nicht die Meisterprüfung, wo diese für die Selbstständigkeit im Handwerk vorgeschrieben ist.
Finanzierung des Studiums
An staatlichen Hochschulen fallen in den meisten Ländern für ein Erststudium keine allgemeinen Studiengebühren an, wohl aber Semesterbeiträge für Studierendenwerk, Verwaltung und häufig ein Semesterticket. Ausnahmen gibt es etwa für Zweitstudien oder für Studierende aus Staaten außerhalb der EU in Baden-Württemberg. Private Hochschulen erheben Studiengebühren. Den Lebensunterhalt fördert der Staat nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), abhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Häufig gestellte Fragen
Was zählt als akademische Ausbildung?
Als akademische Ausbildung gilt ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, das mit einem akademischen Grad oder einer staatlichen Prüfung abschließt. Dazu gehören Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom und Magister sowie die Promotion als höchste Stufe.
Kann man ohne Abitur eine akademische Ausbildung beginnen?
Ja. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2009 erhalten Meister, Techniker und Fachwirte eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufspraxis ist ein fachgebundener Zugang möglich; die Regeln im Detail legen die Länder fest.
Ist ein Bachelor gleichwertig mit einem Meister?
Im Deutschen Qualifikationsrahmen stehen beide auf Niveau 6, ihre Kompetenzniveaus gelten also als gleichwertig. Es handelt sich trotzdem um verschiedene Abschlüsse mit eigenen Rechtsfolgen: Der Bachelor ist ein akademischer Grad, die Meisterprüfung eine berufliche Fortbildungsprüfung.
Wie lange dauert eine akademische Ausbildung?
Ein Bachelor dauert in der Regel sechs bis acht Semester, ein anschließender Master zwei bis vier Semester. Staatsexamensstudiengänge wie Medizin oder Rechtswissenschaft sind länger, die Regelstudienzeit in Medizin beträgt sechs Jahre und drei Monate.





