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Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)
Hochschullehre bezeichnet die gesamte Lehrtätigkeit an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen: die Planung von Lehrveranstaltungen, ihre Durchführung, die Betreuung der Studierenden und die Abnahme von Prüfungen. Sie unterscheidet sich in drei Punkten vom Schulunterricht. Lehrende sind in der Wahl von Inhalten und Methoden weitgehend frei, Lehre und Forschung sind an Hochschulen organisatorisch verbunden, und ein großer Teil des Lernens findet im Selbststudium statt. Den Rahmen setzen keine Lehrpläne eines Kultusministeriums, sondern die Studien- und Prüfungsordnungen, die jede Hochschule für ihre Studiengänge selbst beschließt.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Die Lehrfreiheit umfasst vor allem die inhaltliche und methodische Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Sie entbindet aber nicht von den Pflichten aus der Studienordnung: Wer eine Pflichtvorlesung übernimmt, muss die im Modulhandbuch festgelegten Inhalte abdecken und die vorgesehenen Prüfungen anbieten.
Die Einzelheiten regeln die Hochschulgesetze der Länder. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes enthält noch einige allgemeine Grundsätze, etwa in § 6 HRG zur Bewertung der Lehre: Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre soll regelmäßig bewertet werden, die Studierenden sind an der Bewertung der Lehrqualität zu beteiligen, die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.
Wie viel Lehre eine Professur umfasst, legen Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder fest. Gemessen wird in Lehrveranstaltungsstunden oder Semesterwochenstunden (SWS); eine SWS entspricht einer Lehrstunde von 45 Minuten pro Woche während der Vorlesungszeit. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen etwa gelten für Professorinnen und Professoren an Universitäten in der Regel 9, an Fachhochschulen 18 Lehrveranstaltungsstunden. Andere Länder staffeln abweichend, Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel nach Hochschulart und Fach. Maßgeblich ist jeweils die aktuell geltende Verordnung des Landes.
Wer an Hochschulen lehrt
Lehre wird nicht nur von Professuren getragen. Ein erheblicher Teil der Veranstaltungen, vor allem Übungen, Seminare und Tutorien, liegt bei anderen Gruppen:
| Personalgruppe | Typische Lehraufgaben |
|---|---|
| Professorinnen und Professoren | Vorlesungen, Hauptseminare, Betreuung von Abschlussarbeiten, Prüfungen |
| Wissenschaftliche Mitarbeitende | Übungen, Seminare, Praktika; oft parallel zur eigenen Promotion oder Habilitation |
| Lehrkräfte für besondere Aufgaben | Überwiegend Lehre, häufig Sprachkurse, Grundlagenmodule oder praktische Fächer |
| Lehrbeauftragte | Einzelne Veranstaltungen, meist Fachleute aus der Berufspraxis, nebenberuflich und befristet |
| Studentische Tutorinnen und Tutoren | Tutorien und Übungsgruppen für Studierende in den ersten Semestern |
Wer eine Professur anstrebt, muss in der Regel pädagogische Eignung nachweisen. Berufungskommissionen bewerten dafür Probevorlesungen, Lehrevaluationen und teils auch Lehrportfolios, in denen Bewerberinnen und Bewerber ihre Lehrveranstaltungen und ihr didaktisches Vorgehen dokumentieren. Viele Hochschulen bieten hochschuldidaktische Weiterbildungen mit Zertifikat an, die Lehrende freiwillig oder im Rahmen der Personalentwicklung absolvieren.
Lehrformate im Überblick
Welche Formate ein Studiengang verwendet, steht im Modulhandbuch. Die meisten Module kombinieren mehrere Formate, etwa eine Vorlesung mit begleitender Übung.
| Format | Ablauf | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Vorlesung | Vortrag der Lehrperson, oft vor großen Gruppen, wenig Interaktion | Grundlagen und Überblickswissen |
| Übung | Bearbeitung von Aufgaben zum Vorlesungsstoff in kleineren Gruppen | Mathematik, Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften |
| Seminar | Referate, Diskussion, schriftliche Hausarbeit | Vertiefung, wissenschaftliches Arbeiten |
| Tutorium | Studierende höherer Semester leiten Lerngruppen an | Studieneinstieg, Prüfungsvorbereitung |
| Praktikum, Labor | Versuche oder praktische Arbeiten unter Anleitung | Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin |
| Projektseminar, forschendes Lernen | Studierende bearbeiten eine eigene Fragestellung von der Planung bis zur Präsentation | Höhere Semester, Lehramt, angewandte Fächer |
| Online- und Blended-Learning-Formate | Lernplattform, Videos, Online-Tests, ergänzt durch Präsenztermine | Fernstudium, berufsbegleitende Studiengänge, Grundlagenmodule |
Forschendes Lernen verdient eine eigene Erklärung, weil der Begriff in Leitbildern vieler Hochschulen auftaucht. Gemeint ist, dass Studierende einen vollständigen Forschungsprozess selbst durchlaufen: Fragestellung entwickeln, Methode wählen, Daten erheben und auswerten, Ergebnisse vorstellen. Das Format stammt aus der Tradition der Einheit von Forschung und Lehre, ist aber betreuungsintensiv und lässt sich in großen Studiengängen nur begrenzt umsetzen.
Studienstruktur seit Bologna
Mit der Bologna-Erklärung von 1999 verpflichteten sich die europäischen Bildungsministerien, ein gemeinsames System gestufter Abschlüsse einzuführen. In Deutschland lösten Bachelor und Master in den folgenden Jahren die meisten Diplom- und Magisterstudiengänge ab; Staatsexamensstudiengänge wie Medizin und Rechtswissenschaft blieben weitgehend unverändert.
Für die Lehre hat das konkrete Folgen. Studiengänge bestehen aus Modulen, für die Lernergebnisse, Arbeitsaufwand und Prüfungsform festgelegt sind. Der Arbeitsaufwand wird in ECTS-Leistungspunkten gemessen: Ein Punkt entspricht 25 bis 30 Stunden Arbeit einschließlich Selbststudium, ein Vollzeit-Studienjahr umfasst 60 Punkte. Ein Bachelor hat 180 bis 240 Punkte, ein konsekutiver Master zusammen mit dem Bachelor 300. Das akademische Jahr gliedert sich an den meisten Hochschulen in Winter- und Sommersemester mit Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit.
Weil Module über Punkte vergleichbar sind, lassen sich Leistungen anderer Hochschulen und teilweise auch beruflich erworbene Kompetenzen anrechnen. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz können außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse bis zur Hälfte eines Studiums ersetzen, wenn sie gleichwertig sind. Wie die Hochschulen das prüfen, beschreibt der Glossarbeitrag zur Anrechnungsfähigkeit.

Prüfen als Teil der Lehre
Prüfungen sind rechtlich ein eigener Bereich, praktisch aber Kern der Lehrtätigkeit. Die Prüfungsordnung legt fest, welche Formen zulässig sind: Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Referat, Laborbericht, Portfolio oder Projektpräsentation. Seit der Modularisierung wird in vielen Studiengängen jedes Modul einzeln geprüft, was die Zahl der Prüfungen im Vergleich zu früheren Diplomstudiengängen erhöht hat. Am Ende steht die Abschlussprüfung, in Bachelor- und Masterstudiengängen meist eine Abschlussarbeit, teils mit Kolloquium.
Mit der Verbreitung generativer KI-Werkzeuge haben viele Hochschulen eigene Regeln erlassen. Typisch sind erweiterte Eigenständigkeitserklärungen, in denen Studierende angeben, ob und wie sie solche Werkzeuge genutzt haben, sowie eine Verlagerung hin zu mündlichen oder praxisnahen Prüfungsteilen. Die Regeln unterscheiden sich zwischen Hochschulen und oft auch zwischen Fakultäten.
Qualitätssicherung: Evaluation und Akkreditierung
Lehrevaluation
Die häufigste Form ist der Fragebogen am Ende des Semesters, in dem Studierende Aufbau, Verständlichkeit und Betreuung einer Veranstaltung bewerten. Daneben gibt es Zwischenevaluationen zur Semestermitte, Hospitationen durch Kolleginnen und Kollegen sowie Befragungen von Absolventinnen und Absolventen. Gerade der Blick der Absolventen zeigt, welche Studieninhalte sich im Beruf als tragfähig erwiesen haben; manche Hochschulen nutzen dafür auch ihre Alumni-Netzwerke. Studentische Lehrevaluationen gelten als nützliches, aber begrenztes Instrument: Sie messen vor allem die Zufriedenheit, weniger den tatsächlichen Lernerfolg.
Akkreditierung
Bachelor- und Masterstudiengänge müssen akkreditiert sein. Seit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der 2018 in Kraft trat, entscheidet der Akkreditierungsrat als Einrichtung der Länder über die Akkreditierung; Agenturen erstellen dafür Gutachten. Es gibt zwei Wege: Bei der Programmakkreditierung wird jeder Studiengang einzeln geprüft, bei der Systemakkreditierung das Qualitätssicherungssystem der ganzen Hochschule. Eine systemakkreditierte Hochschule darf ihre Studiengänge danach selbst akkreditieren.
Förderprogramme und Preise
Bund und Länder haben die Lehre über mehrere Programme gefördert:
- Qualitätspakt Lehre (2011–2020): Der Bund stellte rund zwei Milliarden Euro bereit, gefördert wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern. Die Mittel flossen vor allem in zusätzliches Lehrpersonal, Tutorienprogramme und Studieneingangsphasen.
- Stiftung Innovation in der Hochschullehre (seit 2021): Nachfolgerin des Qualitätspakts, finanziert von Bund und Ländern und als Treuhandstiftung der Toepfer Stiftung organisiert. Sie fördert Lehrprojekte über Ausschreibungen und stellt Ergebnisse auf einer Transferplattform bereit.
- Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (seit 2021): Löste den Hochschulpakt ab und ist unbefristet. Der Bund zahlt mindestens 1,88 Milliarden Euro pro Jahr, die Länder stellen Mittel in gleicher Höhe bereit. Ziel sind gute Studienbedingungen und der Erhalt der Studienkapazitäten.
Für einzelne Lehrende gibt es Lehrpreise. Der bekannteste bundesweite ist der Ars legendi-Preis von Stifterverband und Hochschulrektorenkonferenz, der seit 2006 vergeben wird und in den Ausschreibungen 2015 bis 2018 mit 50.000 Euro dotiert war. Zwischen 2006 und 2012 wechselten die Fachdisziplinen, ab 2013 stand jeweils eine bestimmte Lehrsituation im Mittelpunkt, etwa digitales Lehren oder innovatives Prüfen. Viele Hochschulen und Länder vergeben eigene Lehrpreise.
Digitale Lehre
Lernplattformen wie Moodle oder ILIAS gehören seit Jahren zur Grundausstattung, wurden aber lange vor allem als Ablage für Folien genutzt. Das änderte sich im Sommersemester 2020, als die Hochschulen wegen der Corona-Pandemie fast vollständig auf Online-Lehre umstellten. Danach kehrten die meisten zur Präsenz zurück, behielten aber Elemente bei: aufgezeichnete Vorlesungen, Online-Sprechstunden, digitale Abgaben und Online-Tests zur Selbstkontrolle. Blended Learning, also die Kombination aus Online-Phasen und Präsenzterminen, ist vor allem in berufsbegleitenden Studiengängen und im Fernstudium verbreitet.
Digitale Formate schaffen Flexibilität, verlangen aber Aufwand: Videos und Online-Aufgaben müssen gepflegt werden, und nicht alle Studierenden verfügen über ein ruhiges Arbeitsumfeld oder eine stabile Internetverbindung. Hochschulen stellen deshalb Lernräume, Leihgeräte und Beratung zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet Hochschullehre vom Schulunterricht?
Hochschullehrende sind durch die Lehrfreiheit in Inhalt und Methode weitgehend frei, solange sie die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung erfüllen. Es gibt keine staatlichen Lehrpläne, Anwesenheitspflichten nur für bestimmte Veranstaltungen und einen hohen Anteil an Selbststudium. Lehre und Forschung sind an Hochschulen organisatorisch verbunden.
Wie viel lehrt eine Professorin oder ein Professor?
Das regeln die Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind es an Universitäten in der Regel 9, an Fachhochschulen 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Andere Länder haben abweichende Staffelungen.
Was ist eine Semesterwochenstunde?
Eine Semesterwochenstunde (SWS) ist eine Lehrstunde von 45 Minuten, die während der Vorlesungszeit jede Woche stattfindet. Eine Vorlesung mit 2 SWS entspricht damit meist einem 90-minütigen Termin pro Woche. Die SWS beschreibt die Präsenzzeit, die ECTS-Punkte dagegen den gesamten Arbeitsaufwand einschließlich Selbststudium.
Wer kontrolliert die Qualität der Hochschullehre?
Die Hochschulen selbst über Lehrevaluationen und interne Qualitätssicherung, an der die Studierenden nach § 6 HRG zu beteiligen sind. Studiengänge müssen zudem akkreditiert sein; darüber entscheidet der Akkreditierungsrat der Länder auf Grundlage von Gutachten.
Was bedeutet forschendes Lernen?
Studierende durchlaufen einen eigenen kleinen Forschungsprozess: Sie entwickeln eine Fragestellung, wählen eine Methode, werten Daten aus und stellen die Ergebnisse vor. Das Format ist betreuungsintensiv und wird vor allem in Projektseminaren und höheren Semestern eingesetzt.





