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Jugendbildung bezeichnet Bildungsangebote, die sich gezielt an junge Menschen richten und außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden: Seminare in Jugendbildungsstätten, Gruppenarbeit in Jugendverbänden, Projekte der offenen Jugendarbeit, Planspiele, Austauschprogramme oder Gedenkstättenfahrten. In Deutschland ist sie vor allem im Kinder- und Jugendhilferecht verankert und wird dort als „außerschulische Jugendbildung“ geführt. Kennzeichnend sind freiwillige Teilnahme, Mitgestaltung durch die Jugendlichen selbst und das Fehlen von Noten und Zeugnissen.
Im weiteren Sinn wird der Begriff auch für alle Bildungsprozesse im Jugendalter verwendet, einschließlich Schule und Berufsausbildung. In der Fachdiskussion und in Förderprogrammen ist aber meist die außerschulische Form gemeint.
Gesetzliche Grundlage und Altersgrenzen
Rechtsgrundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, die an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden und sie zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen. Die außerschulische Jugendbildung steht in der Aufzählung der Schwerpunkte an erster Stelle, unterteilt in allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Weitere Schwerpunkte sind Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.
Die Altersgrenzen ergeben sich aus § 7 SGB VIII: Jugendliche sind 14 bis 17 Jahre alt, junge Volljährige 18 bis 26, als junge Menschen gelten alle unter 27 Jahren. Nach § 11 Absatz 4 dürfen Angebote in angemessenem Umfang auch Ältere einbeziehen. Viele Programme setzen eigene Grenzen; die Gedenkstättenfahrten im Programm „Jugend erinnert“ richten sich etwa an 14- bis 26-Jährige.
Formale, non-formale und informelle Bildung
Jugendbildung lässt sich mit einer Einteilung einordnen, die auch die Europäische Union verwendet:
| Form | Merkmale | Beispiele im Jugendalter |
|---|---|---|
| Formale Bildung | Verpflichtend oder an Abschlüsse gebunden, Lehrplan, Noten, Zeugnis | Schule, Berufsschule, Studium |
| Non-formale Bildung | Organisiert und geplant, aber freiwillig und ohne Abschlusszeugnis | Seminare in Jugendbildungsstätten, Gruppenleiterschulungen, Workshops |
| Informelle Bildung | Ungeplant, entsteht im Alltag | Engagement im Verein, Organisation eines Zeltlagers, Jugendaustausch |
Außerschulische Jugendbildung ist überwiegend non-formal. Sie ergänzt die Schule, ersetzt sie aber nicht. Berührungspunkte gibt es dennoch viele: Jugendbildungsstätten bieten Projekttage für Schulklassen an, Jugendverbände arbeiten mit Ganztagsschulen zusammen, und in der Abschlussklasse unterstützen außerschulische Träger häufig die Berufsorientierung.
Träger und Lernorte
§ 11 SGB VIII nennt als Träger der Jugendarbeit Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, andere freie Träger und die öffentlichen Träger, also vor allem die Jugendämter der Kreise und Städte. In der Praxis lassen sich vier Gruppen unterscheiden:
- Jugendverbände: Pfadfinder, Jugendfeuerwehren, kirchliche und gewerkschaftliche Jugend, Sportjugend, Naturschutzjugend. Nach Angaben des Bundesjugendministeriums sind im Deutschen Bundesjugendring rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche organisiert.
- Offene Kinder- und Jugendarbeit: Jugendzentren, Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, die ohne Mitgliedschaft zugänglich sind.
- Jugendbildungsstätten und Akademien: Häuser mit Seminarräumen und Übernachtung, in denen mehrtägige Kurse stattfinden, etwa zu politischer, kultureller oder Medienbildung. Manche tragen den Namen Akademie, ohne Hochschule zu sein.
- Einrichtungen der politischen Bildung: die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung sowie freie Träger, die Seminare, Planspiele und Materialien anbieten.
Ein großer Teil der Arbeit wird ehrenamtlich geleistet. Für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter gibt es die bundesweit anerkannte Jugendleiter-Card (Juleica), die nach einer Schulung und einem Erste-Hilfe-Kurs ausgestellt wird. Die meisten Länder haben zudem Gesetze, nach denen Ehrenamtliche für Ferienfreizeiten oder Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden können.

Typische Formate
Seminare und Workshops
Das klassische Format sind mehrtägige Seminare mit Übernachtung. Jugendliche arbeiten zu einem Thema, etwa Rechtsextremismus, Medienkompetenz oder Klimapolitik, und gestalten Ablauf und Ergebnisse mit. Die Gruppen sind klein, die Methoden wechseln zwischen Diskussion, Recherche, Rollenspiel und Präsentation.
Planspiele
In Planspielen übernehmen die Teilnehmenden Rollen, zum Beispiel als Abgeordnete, Lobbyisten oder Journalistinnen, und spielen einen politischen Entscheidungsprozess durch, etwa ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag oder eine Verhandlung im Europäischen Parlament. Das Format macht Abläufe nachvollziehbar, die im Unterricht abstrakt bleiben.
Beteiligung und Wahlen
Jugendparlamente und Jugendbeiräte in Kommunen sowie Probewahlen für unter 18-Jährige vor Bundestags- und Landtagswahlen verbinden politische Bildung mit echter Beteiligung. Die Jugendstrategie der Bundesregierung richtet sich an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren und soll ihre Interessen bei politischen Entscheidungen stärker berücksichtigen.
Gedenkstättenfahrten und internationale Begegnungen
Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ startete 2019 und soll möglichst vielen Jugendlichen den Besuch eines Lernorts der NS-Vergangenheit ermöglichen. Es hat drei Säulen: Das Bundesjugendministerium fördert außerschulische Gedenkstättenfahrten zu ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagern, das Auswärtige Amt internationale Lernprojekte und Jugendbegegnungen über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Projekte an Gedenkstätten im Inland, seit 2020 auch zum SED-Unrecht. Für die Gedenkstättenfahrten stellt das Ministerium nach eigenen Angaben 1,75 Millionen Euro im Jahr bereit, seit Januar 2026 verdoppelt durch Mittel der Bethe-Stiftung (BMBFSFJ: Förderprogramm „Jugend erinnert“, Stand Oktober 2026).
Förderung und Finanzierung
Die Zuständigkeit ist verteilt. Für die örtliche Jugendarbeit sind die Jugendämter zuständig, die Länder fördern Jugendbildungsstätten und landesweite Verbände über eigene Jugendförderpläne. Der Bund finanziert bundeszentrale Träger über den Kinder- und Jugendplan des Bundes, ein Förderinstrument, das seit 1950 besteht. Daraus werden unter anderem Träger der politischen Jugendbildung, Dachverbände der offenen Jugendarbeit und bundesweite Jugendverbände unterstützt.
Wegen der öffentlichen Förderung sind Teilnahmebeiträge oft niedrig; die genauen Bedingungen legt der jeweilige Träger fest.
Abgrenzung zur Jugendsozialarbeit
Neben der Jugendarbeit nach § 11 kennt das SGB VIII die Jugendsozialarbeit nach § 13. Sie richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen besondere Unterstützung brauchen, etwa beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Typische Angebote sind Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten und Begleitung von Jugendlichen, die die Schule nur mit einem Abgangszeugnis verlassen haben. Während Jugendbildung offen für alle ist, setzt Jugendsozialarbeit an einem konkreten Unterstützungsbedarf an. Viele Jugendliche in der Ausbildung lernen solche Angebote über die Berufsschule kennen, an vielen Standorten arbeiten dort Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist außerschulische Jugendbildung?
So bezeichnet § 11 SGB VIII Bildungsangebote für junge Menschen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden und freiwillig sind. Das Gesetz unterscheidet allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung.
Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
Nach § 7 SGB VIII sind Jugendliche 14 bis 17 Jahre alt. Angebote der Jugendarbeit richten sich an junge Menschen unter 27 Jahren und dürfen in angemessenem Umfang auch Ältere einbeziehen.
Wer bietet Jugendbildung an?
Jugendverbände, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, kirchliche und gewerkschaftliche Träger sowie die Zentralen für politische Bildung. Die öffentliche Verantwortung liegt bei den Jugendämtern, Ländern und dem Bund.
Was ist die Juleica?
Die Jugendleiter-Card ist ein bundesweit anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie wird nach einer Schulung und einem Erste-Hilfe-Kurs ausgestellt und dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Eltern, Trägern und Behörden.
Ist Jugendbildung dasselbe wie Jugendsozialarbeit?
Nein. Jugendbildung nach § 11 SGB VIII ist offen für alle jungen Menschen. Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII richtet sich an junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, etwa beim Übergang in Ausbildung und Beruf.





