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Das EXIST-Gründerstipendium, offiziell heute EXIST-Gründungsstipendium, finanziert Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bis zu zwölf Monate lang den Lebensunterhalt, während sie eine innovative Gründungsidee zu einem tragfähigen Businessplan ausarbeiten. Dazu kommen Budgets für Sachausgaben und Coaching. Das Programm gehört zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert.
Den Antrag stellt nicht das Gründungsteam selbst, sondern die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Idee entstanden ist. Der erste Schritt führt deshalb zum Gründungsservice der eigenen Hochschule. Dieser Beitrag beschreibt Voraussetzungen, Förderbeträge und Ablauf nach der Förderrichtlinie vom 11. April 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18. April 2023) und den Angaben auf exist.de, Stand Oktober 2026.
Was das EXIST-Gründerstipendium fördert
Gefördert werden innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Programm ist themen- und technologieoffen: Neben technischen Produkten kommen auch neuartige Dienstleistungen in Frage, sofern sie einen deutlichen Kundennutzen und ein klares Alleinstellungsmerkmal erwarten lassen. Die Förderphase dient dazu, die Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten, Produkte oder Dienstleistungen zur Marktreife zu entwickeln und die Unternehmensgründung gezielt vorzubereiten. Wer sich zunächst allgemein mit dem Aufbau eines Startups und seinen typischen Phasen beschäftigen möchte, findet dort den passenden Einstieg.
Anforderungen an die Gründungsidee
Die Richtlinie (Nummer 4.2) nennt mehrere Punkte, die eine Gründungsidee erfüllen muss:
- Die Innovation soll im eigenen Unternehmen umgesetzt werden, also von Entwicklung und Fertigung bis zu Vermarktung und Vertrieb.
- Das Vorhaben leitet einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzt sich klar von bestehenden Lösungen im Wettbewerb ab.
- Es adressiert ein klar definiertes Kundenproblem.
- Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit ist erkennbar.
- Es leistet einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
Was nicht gefördert wird
Nicht förderfähig sind nach Nummer 2.2 Modifikationen bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung. Ausgeschlossen sind außerdem Gründungsprojekte, die der Berufsausübung in traditionell freien Berufen dienen, sowie Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter (Nummer 4.1). Ob eine konkrete Idee den Innovationsanforderungen genügt, entscheidet sich erst in der Begutachtung des Antrags.

Wer sich bewerben kann
Die Förderung richtet sich an drei Gruppen. Studierende können sich beteiligen, wenn sie vor der Bewilligung mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben. Als Absolventin oder Absolvent ist antragsberechtigt, wessen Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zählt das letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, das ebenfalls höchstens fünf Jahre zurückliegen darf.
Regeln für Gründungsteams
- Gefördert werden Einzelgründungen und Teams mit höchstens drei Personen.
- Mindestens eine Person im Team muss einen Hochschulabschluss haben.
- Eine Person ohne akademischen Abschluss, aber mit qualifizierter Berufsausbildung kann zum Team gehören.
- Höchstens eine Person darf dabei sein, deren Abschluss oder letzte Beschäftigung an der Hochschule mehr als fünf Jahre zurückliegt oder die über eine Berufsausbildung verfügt.
- Teams, die zu Projektbeginn mehrheitlich aus Studierenden bestehen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Einzelfallprüfung gefördert.
- Alle Teammitglieder sollen als Know-how-Träger die wesentlichen Grundlagen des Vorhabens mit erarbeitet haben.
Gründungszeitpunkt und Nebentätigkeiten
Zu Projektbeginn darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit während der Förderung ist dagegen zulässig, muss aber strikt vom geförderten Projekt an der Hochschule getrennt werden. Ein gleichzeitiges anderes Stipendium, ein aktives Beschäftigungsverhältnis oder ein weiteres Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts schließt die Förderung aus. Ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis, etwa als Gründungssabbatical, ist erlaubt. Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen. Ob ein bestehender Vertrag mit diesen Regeln vereinbar ist, klärt man vor der Antragstellung mit dem Gründungsservice oder dem Projektträger.
Förderhöhe im Überblick
Das Stipendium ist personengebunden und richtet sich nach dem höchsten Abschluss des jeweiligen Teammitglieds. Hinzu kommen Pauschalen für Sachausgaben und Coaching, die das Team gemeinsam nutzt. Die Beträge stammen aus der Förderrichtlinie und der Programmseite auf exist.de.
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Stipendium Promovierte | 3.000 Euro pro Monat | je Person |
| Stipendium Hochschulabsolventen | 2.500 Euro pro Monat | mindestens ein Hochschulabschluss |
| Stipendium mit Berufsabschluss | 2.000 Euro pro Monat | abgeschlossene Berufsausbildung |
| Stipendium Studierende | 1.000 Euro pro Monat | mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht |
| Kinderzuschlag | 150 Euro pro Kind und Monat | für unterhaltspflichtige Kinder |
| Sachausgaben Einzelgründung | bis 10.000 Euro | Pauschale für die gesamte Laufzeit |
| Sachausgaben Team | bis 30.000 Euro | Teams mit bis zu drei Personen |
| Coaching | bis 5.000 Euro | Coaching, Qualifizierung, Gründungsberatung |
| Begleitung durch das Gründungsnetzwerk | bis 10.000 Euro | geht an die Hochschule, Erhöhung um je 2.500 Euro bei diversem Team oder Mentorin möglich |
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung gewährt (Nummer 5). Etwaige Sozialversicherungskosten sind im Stipendium bereits enthalten; um Kranken- und gegebenenfalls weitere Versicherungen kümmern sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst. Fragen zur persönlichen Absicherung und zur steuerlichen Behandlung gehören deshalb vor Förderbeginn zur Krankenkasse beziehungsweise in eine Steuerberatung.
Laufzeit und Verlängerung
Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu ein Jahr. Bekommt ein Teammitglied während der Laufzeit ein Kind und übernimmt es die Betreuung im Rahmen der Elternzeit, kann die Laufzeit auf Antrag einmalig um bis zu drei Monate mit fortlaufendem Stipendium verlängert werden.
Ablauf: vom Ideenpapier bis zur Gründung
Das Verfahren ist einstufig. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, feste Stichtage gibt es nicht. Die Abwicklung liegt beim Projektträger Jülich (PtJ), der im Auftrag des Ministeriums die Anträge prüft.
Antrag über die Hochschule
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Sie schließen mit dem Gründungsteam Stipendiatenverträge ab und verwalten die Fördermittel. Voraussetzung ist ein Gründungsnetzwerk mit zentraler Anlaufstelle, Beratungsangeboten für alle Gründungsphasen und Kontakten zu Unternehmen und Alumni. Ob die Idee an einer Universität oder einer Fachhochschule entstanden ist, spielt keine Rolle. Die Hochschule stellt eine Mentorin oder einen Mentor, in der Regel eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer oder eine Arbeitsgruppenleitung, und sie stellt Arbeitsplätze sowie Infrastruktur wie Labore zur Verfügung.
Unterlagen und Entscheidung
Der Antrag wird elektronisch über das Portal easy-Online und zusätzlich als unterschriebenes Original auf dem Postweg beim Projektträger eingereicht. Nach Nummer 7.2 gehören dazu unter anderem:
- Angaben zu den Gründerinnen und Gründern mit allen Nachweisen,
- ein aussagekräftiges Ideenpapier mit Arbeitsplanung und Planung der Sach- und Coachingausgaben,
- eine Verpflichtungserklärung des Teams,
- Erklärungen der Mentorin oder des Mentors, der Hochschule und des Gründungsnetzwerks.
Die Anträge werden, gegebenenfalls mit externen Gutachterinnen und Gutachtern, nach den Anforderungen der Richtlinie bewertet. Die Entscheidung trifft die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (Nummer 1.2). Der Projektbeginn ist frühestens drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich. Nach der aktuellen Richtlinie können Anträge bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden, die Richtlinie selbst gilt bis Ende 2029.

Nach der Förderphase
Innerhalb von drei Monaten nach Ende der Förderung weist die Hochschule die Verwendung der Mittel nach. Beizufügen sind ein Businessplan und ein Bericht zur Zielerreichung, bei Abbruch des Vorhabens ein Schlussbericht. Geräte, Prototypen und das notwendige geistige Eigentum sollen nach der Projektlaufzeit vorzugsweise an das neu gegründete Unternehmen übertragen werden, damit die Voraussetzungen für eine Anschlussfinanzierung entstehen.
Vorbereitung: Ideenpapier, Team und Mentor
Ein Bewilligungsversprechen gibt es nicht, auch nicht bei guter Vorbereitung. Die Qualität der Unterlagen und die Passung zu den Förderkriterien lassen sich aber beeinflussen.
Das Ideenpapier
Das Ideenpapier ist das inhaltliche Kernstück des Antrags. Es sollte die Kriterien aus Nummer 4.2 der Richtlinie nachvollziehbar beantworten: Welches Kundenproblem wird gelöst? Worin liegt die Innovation, und wie unterscheidet sich die Lösung von bestehenden Angeboten? Wie könnte das Geschäftsmodell aussehen? Dazu gehören ein Arbeitsplan für die Förderphase und eine Planung, wofür die Sach- und Coachingmittel eingesetzt werden sollen. Viele Gründungsservices stellen Vorlagen bereit und geben Rückmeldung zu Entwürfen; Umfang und Gliederung stimmt man am besten dort ab.
Team und Mentor
Die Zusammensetzung des Teams entscheidet über die Höhe der Stipendien und über die Förderfähigkeit. Sinnvoll ist eine Prüfung, ob alle Mitglieder die Regeln zu Abschluss, Fünfjahresfrist und Studienfortschritt erfüllen. Die Mentorin oder der Mentor begleitet das Projekt fachlich während der gesamten Laufzeit und sollte früh angesprochen werden. Wer noch studiert und Studienplanung und Gründung miteinander abstimmen muss, kann zusätzlich die Studienberatung einbeziehen.
Abgrenzung zu anderen EXIST-Programmen
Unter dem Dach von EXIST gibt es laut Programmübersicht auf exist.de weitere Förderlinien, die sich an andere Phasen oder Zielgruppen richten:
- EXIST-Forschungstransfer unterstützt entwicklungsintensive Vorhaben mit hohem technischem Risiko auf dem Weg vom Machbarkeitsnachweis zum marktreifen Prototyp.
- EXIST-Women ist ein Qualifizierungsprogramm für gründungsinteressierte Frauen mit Workshops, Mentoring und Netzwerkangeboten.
- EXIST-Startup-Factories sind regionale Initiativen, die Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Kapitalgeber verbinden, um Gründungsökosysteme aufzubauen.
Für eine einzelne Gründungsidee in der frühen Phase ist das Gründungsstipendium in der Regel die erste Anlaufstelle. Welche Linie passt, kann der Gründungsservice der Hochschule einordnen.
Landesprogramme als Alternative
Einige Bundesländer haben eigene Gründungsstipendien. Ein Beispiel ist das Gründungsstipendium.NRW, das nach Angaben des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums seit Oktober 2023 monatlich 1.200 Euro für bis zu ein Jahr vorsieht und über regionale Gründungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen beantragt wird. Eine gleichzeitige Kombination mit dem EXIST-Stipendium ist ausgeschlossen, da die EXIST-Richtlinie kein paralleles Stipendium zur Finanzierung des Lebensunterhalts zulässt. Landesprogramme und Bundesprogramme lassen sich in der Förderdatenbank des Bundes recherchieren, in der auch das EXIST-Gründungsstipendium geführt ist. Einen Überblick über die allgemeinen Schritte und Rechtsformen bietet der Beitrag zur Unternehmensgründung.

So gehen Gründungsinteressierte jetzt vor
- Den Gründungsservice oder die Transferstelle der eigenen Hochschule kontaktieren und die Idee kurz vorstellen.
- Den eigenen Status prüfen: erbrachte Studienleistungen, Datum des Abschlusses oder Ende der Beschäftigung an der Hochschule.
- Das Team auf die Vorgaben zu Größe, Abschlüssen und Nebentätigkeiten abgleichen.
- Eine Mentorin oder einen Mentor an der Hochschule gewinnen.
- Das Ideenpapier mit Kundenproblem, Innovationsgehalt, Arbeitsplan und Budget erstellen und mit dem Gründungsservice abstimmen.
- Mindestens drei Monate Vorlauf zwischen vollständigem Antrag und gewünschtem Förderbeginn einplanen und vor Förderbeginn kein Unternehmen gründen.
Die FAQ zum EXIST-Gründungsstipendium beantworten weitere Detailfragen; im Zweifel gibt der Projektträger Jülich Auskunft.

Häufige Fragen
Wie hoch ist das EXIST-Gründerstipendium?
Das monatliche Stipendium beträgt 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Personen mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende. Für jedes Kind kommen 150 Euro im Monat hinzu. Daneben gibt es bis zu 10.000 Euro (Einzelgründung) beziehungsweise 30.000 Euro (Team) für Sachausgaben und bis zu 5.000 Euro für Coaching.
Kann ich mich direkt beim Projektträger bewerben?
Nein. Antragsberechtigt sind nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Gründungsteam erarbeitet die Unterlagen gemeinsam mit dem Gründungsservice, die Einrichtung reicht den Antrag ein.
Darf ich während des Stipendiums nebenbei arbeiten?
Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen, ebenso ein aktives Beschäftigungsverhältnis oder ein weiteres Stipendium. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist zulässig. Im Einzelfall klärt der Gründungsservice oder der Projektträger, was erlaubt ist.
Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Wird die zweckentsprechende Verwendung jedoch nicht nachgewiesen, kann der Zuwendungsbescheid nach Nummer 7.4 der Richtlinie widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden.
Gibt es Bewerbungsfristen?
Feste Stichtage gibt es nicht, Anträge sind laufend möglich. Nach der Richtlinie in der Fassung vom 11. April 2023 können Anträge bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden.
Darf ich vor dem Stipendium schon eine GmbH gegründet haben?
Nein. Zu Projektbeginn darf die Gründung noch nicht erfolgt sein. Während der Förderphase ist die Gründung dagegen möglich und ausdrücklich vorgesehen.





