Umschulung zum Fachinformatiker: Ablauf, Dauer und Förderung

Erwachsener Lernender an einem Computerarbeitsplatz während einer IT-Umschulung
KI generiertes Bild (Symbolbild)

Eine Umschulung zum Fachinformatiker richtet sich an Berufstätige und Arbeitsuchende, die ohne klassische Ausbildung in die IT wechseln wollen. Sie dauert nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel rund zwei Jahre, findet betrieblich, bei einem Bildungsträger oder als Fernumschulung statt und endet mit derselben IHK-Abschlussprüfung wie die reguläre duale Ausbildung.

Wer diese Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanzieren will, braucht einen nach AZAV zugelassenen Träger und eine zugelassene Maßnahme. Dieser Beitrag ordnet die verschiedenen Formen ein, erklärt die Fördervoraussetzungen, stellt die Externenprüfung als Alternativweg vor und zeigt, worauf bei der Trägerwahl zu achten ist.

Was ist eine Umschulung zum Fachinformatiker?

Fachinformatiker beziehungsweise Fachinformatikerin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit den vier Fachrichtungen Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung. Die reguläre duale Ausbildung richtet sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger und dauert drei Jahre. Der Wechsel in die IT führt zum selben Berufsbild und demselben Abschluss, richtet sich aber an Erwachsene, die bereits eine Berufsausbildung oder Berufserfahrung mitbringen und beruflich neu einsteigen wollen – etwa nach einer Familienphase, einem Branchenwechsel oder aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Anders als die klassische Berufsausbildung setzt dieser Weg auf die vorhandene Lebens- und Berufserfahrung der Teilnehmenden auf. Deshalb ist sie in der Regel kürzer angelegt als die reguläre Ausbildungszeit, folgt aber inhaltlich derselben Umschulungsordnung, die sich auf Berufsbild, Rahmenplan und Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung stützt.

Formen der Umschulung: betrieblich, schulisch oder per Fernunterricht

Für diese Qualifizierung gibt es drei gängige Organisationsformen, die sich in Lernort, Praxisanteil und Betreuung unterscheiden.

Betriebliche Umschulung

Bei dieser Form schließt die umzuschulende Person einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab. Der Ablauf ähnelt der dualen Ausbildung: Praxis im Betrieb wechselt sich mit Theorieblöcken an der Berufsschule ab. Diese Form eignet sich vor allem für Beschäftigte, die intern in einen IT-Beruf wechseln, oder für Arbeitsuchende, die ein Unternehmen für diesen Schritt gewinnen.

Schulische bzw. außerbetriebliche Umschulung

Bei dieser Form findet die Qualifizierung überwiegend bei einem Bildungsträger oder einer Berufsfachschule statt, meist in Gruppen. Praxisphasen werden über Praktika in Unternehmen eingebunden. Diese Form ist die häufigste Variante bei einer Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Fernumschulung

Diese Form findet überwiegend im Selbststudium mit Lehrmaterial und Betreuung per Fernkurs statt, ergänzt um Praxisphasen oder Präsenztage je nach Anbieter. Sie dauert wegen des geringeren Praxis- und Betreuungsanteils häufig länger als zwei Jahre und eignet sich vor allem für Berufstätige, die neben Job oder Familie in Teilzeit lernen. Der Zugang zur IHK-Abschlussprüfung ist bei dieser Variante gesondert mit dem Anbieter und der zuständigen Kammer zu klären, teils über die Externenprüfung.

Erwachsene in einer Schulungsgruppe während einer außerbetrieblichen IT-Umschulung
Umschulungen finden je nach Form im Betrieb, bei einem Bildungsträger oder im Fernunterricht statt (KI generiertes Bild).

Dauer und Ablauf bis zur Abschlussprüfung

Die reguläre duale Ausbildung zum Fachinformatiker dauert drei Jahre. Der Umstieg im selben Beruf ist laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel auf zwei Jahre angelegt und damit rund ein Drittel kürzer als die volle Ausbildungszeit. Wie stark sich die Dauer im Einzelfall verkürzt, hängt von der Umschulungsform, vom Träger und von den Vorkenntnissen der teilnehmenden Person ab; verbindliche Angaben macht der jeweilige Bildungsträger. Am Ende steht in allen Formen dieselbe Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Form Typische Dauer Praxisanteil Abschluss
Betriebliche Umschulung rund 2 Jahre hoch, im Ausbildungsbetrieb IHK-Abschlussprüfung
Schulische/außerbetriebliche Umschulung rund 2 Jahre Praktika, vom Träger organisiert IHK-Abschlussprüfung
Fernumschulung häufig länger als 2 Jahre (Teilzeit) gering, in Eigenregie IHK-Abschlussprüfung, Zulassung gesondert klären
Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG keine festgelegte Umschulungsdauer bestehende Berufspraxis IHK-Abschlussprüfung ohne vorherige Umschulung
1. BeratungsgesprächAgentur für Arbeit oder Jobcenterklärt Eignung und Bedarf2. Bildungsgutschein beantragenErmessensentscheidung; Träger undMaßnahme brauchen AZAV-Zulassung3. Umschulungsform wählenBetrieblich, schulisch oder alsFernumschulung4. Umschulung durchlaufenMeist rund zwei Jahre, mitTheorie- und Praxisanteilen5. IHK-AbschlussprüfungBei langer Berufspraxis auch alsExternenprüfung möglich
Ablauf einer geförderten Umschulung zum Fachinformatiker: vom Beratungsgespräch bis zur IHK-Abschlussprüfung.

Bildungsgutschein und Förderung nach AZAV

Wer die Maßnahme nicht privat oder über den Arbeitgeber finanziert, kann bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Der Bildungsgutschein sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten für eine im Gutschein festgelegte, zeitlich und regional begrenzte Maßnahme zu. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Vermittlungsfachkraft und wird in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt – ein pauschaler Anspruch auf Förderung besteht nicht, auch nicht für eine bestimmte Qualifizierung oder einen bestimmten Träger.

Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Eine fachkundige, von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Stelle prüft dafür, ob der Träger fachlich und wirtschaftlich leistungsfähig sowie zuverlässig ist und über ein Qualitätssicherungssystem verfügt. Ohne AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht.

Welche Weiterbildungsmöglichkeit im Einzelfall infrage kommt und ob die persönlichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind, klärt ausschließlich das Beratungsgespräch vor Ort; pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich. Für die Suche nach zugelassenen Maßnahmen bietet die Bundesagentur für Arbeit das Portal mein NOW an, das nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung.

Beratungsgespräch zur Förderung einer beruflichen Umschulung
Über einen Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Beratungsgespräch (KI generiertes Bild).

Voraussetzungen und Eignung für die Umschulung

Für den Wechsel in die IT schreibt das Berufsbildungsgesetz keinen bestimmten Schulabschluss vor. In der Praxis setzen viele Bildungsträger dennoch mindestens einen mittleren Schulabschluss oder vergleichbare Vorkenntnisse in Mathematik und Logik voraus, weil die Lerninhalte anspruchsvoll und die Zeit knapp bemessen ist. Manche Anbieter führen vor Kursbeginn einen Eignungstest durch, der analytisches Denken, technisches Verständnis und Lernbereitschaft prüft.

Wer diesen Weg über einen Bildungsgutschein anstrebt, sollte zusätzlich Belastbarkeit für ein volles Lernpensum über rund zwei Jahre mitbringen sowie die Bereitschaft, sich neben dem vermittelten Stoff selbstständig in aktuelle Software und Systeme einzuarbeiten. Ob die individuelle Eignung für die angestrebte Fachrichtung ausreicht, lässt sich am zuverlässigsten im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder direkt beim Bildungsträger klären.

Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 BBiG als Alternativweg

Wer schon länger einschlägig in der IT gearbeitet hat, muss nicht zwingend eine formale Qualifizierung durchlaufen, um die IHK-Abschlussprüfung abzulegen. § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) lässt zur Abschlussprüfung auch zu, wer mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer – bei drei Jahren regulärer Ausbildungszeit also viereinhalb Jahre – einschlägig im Beruf tätig war. Als Berufstätigkeit zählen dabei auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Von dieser Mindestzeit kann die zuständige Kammer ganz oder teilweise absehen, wenn Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen, dass die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit bereits vorhanden ist; auch im Ausland erworbene Abschlüsse und Berufserfahrung werden berücksichtigt. Über die Zulassung zur sogenannten Externenprüfung entscheidet die zuständige Industrie- und Handelskammer im Einzelfall anhand der eingereichten Unterlagen, siehe den Wortlaut in § 45 BBiG. Wer diesen Weg prüfen möchte, sollte sich vor der Anmeldung direkt an die zuständige Kammer wenden, da die Bewertung der eingereichten Nachweise im Einzelfall erfolgt.

Prüfungssituation bei einer IHK-Abschlussprüfung im IT-Bereich
Die Externenprüfung führt auch ohne vorherige Umschulung zur IHK-Abschlussprüfung (KI generiertes Bild).

Träger prüfen und realistisch in den Beruf einsteigen

Worauf bei der Trägerwahl achten

  • Sind der Träger und die konkrete Maßnahme nach AZAV zugelassen? Zertifikat vorlegen lassen.
  • Wie hoch ist der Praxisanteil, gibt es ein Betriebspraktikum oder eine Praxisphase im Unternehmen?
  • Wie läuft die Prüfungsvorbereitung ab, welche Materialien und Übungsprüfungen stehen bereit?
  • Wie ist die Betreuung während der Maßnahme organisiert – Ansprechpersonen, Gruppengröße, Erreichbarkeit?
  • Wie hoch ist die Abbruchquote, und wie erklärt der Träger sie?
  • Wie ordnen ehemalige Teilnehmende ihre Erfahrungen ein? Erfahrungsberichte sind ein Hinweis, aber kein Beleg für den eigenen Verlauf.

Eine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Anbieter ist an dieser Stelle nicht möglich und würde der Einzelfalllage nicht gerecht. Wie ein Angebot eines Bildungsträgers aussehen kann, zeigt beispielhaft der Beitrag zu WBS Training – als Beispiel für die Bandbreite der Anbieter, nicht als Empfehlung.

Bewerbung und Berufseinstieg nach der Umschulung

Nach bestandener Abschlussprüfung stehen Umschülerinnen und Umschüler im Bewerbungsprozess in Konkurrenz zu Absolventinnen und Absolventen der regulären dualen Ausbildung. Praxiserfahrung aus Praktika, eigene Projekte etwa in einem Portfolio und Kenntnisse in den in der Stellenanzeige geforderten Systemen wiegen in Vorstellungsgesprächen häufig ebenso schwer wie der formale Weg zum Abschluss. Belastbare, aktuelle Vermittlungsquoten speziell für Umschulungsabsolventinnen und -absolventen im Fachinformatiker-Beruf liegen für diesen Beitrag nicht vor und werden deshalb nicht beziffert. Einen Überblick über Einstiegswege in die IT-Branche bietet der Beitrag IT-Karriere starten.

Wer sich beim Berufseinstieg in der IT nicht von vornherein auf eine einzelne Fachrichtung festlegen möchte, kann auch verwandte Tätigkeitsfelder wie den Beruf Softwaretester in die Suche einbeziehen, der teils ähnliche Vorkenntnisse voraussetzt.

Vor der Entscheidung für diesen Weg lohnt sich folgende Reihenfolge: Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, Prüfung der AZAV-Zulassung von Wunschträger und -maßnahme, Vergleich mehrerer Angebote anhand der oben genannten Kriterien und – bei langjähriger IT-Praxis – Rückfrage bei der zuständigen Kammer, ob eine Externenprüfung infrage kommt.

Arbeitsplatz einer IT-Fachkraft nach dem Berufseinstieg
Nach der Umschulung zählen Praxiserfahrung und eigene Projekte oft ebenso viel wie der formale Abschluss (KI generiertes Bild).

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Umschulung zum Fachinformatiker?

Sie dauert nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel rund zwei Jahre und ist damit etwa ein Drittel kürzer als die dreijährige duale Ausbildung. Bei einer Fernumschulung in Teilzeit kann sich die Dauer verlängern; die genaue Zeit legt der jeweilige Bildungsträger fest.

Wer übernimmt die Kosten dafür?

Möglich ist eine Finanzierung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind und Träger sowie Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Stelle und wird im Beratungsgespräch geklärt; ein genereller Anspruch besteht nicht.

Welchen Schulabschluss braucht man für die Umschulung?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen bestimmten Schulabschluss vor. Viele Bildungsträger erwarten in der Praxis dennoch mindestens einen mittleren Schulabschluss oder vergleichbare Kenntnisse, teils geprüft über einen Eignungstest.

Kann ich die Prüfung ohne Umschulung ablegen?

Ja, über die Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 BBiG, wenn mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer an einschlägiger Berufspraxis nachgewiesen wird oder die zuständige Kammer die berufliche Handlungsfähigkeit auf andere Weise als glaubhaft gemacht ansieht.

Ist eine Fernumschulung gleichwertig zur betrieblichen Umschulung?

Beide Wege können zur selben IHK-Abschlussprüfung führen, unterscheiden sich aber in Praxisanteil, Betreuung und häufig in der Dauer. Bei einer Fernumschulung ist der Zugang zur Prüfung gesondert mit der zuständigen Kammer oder dem Anbieter zu klären.

Wie realistisch ist der Berufseinstieg nach der Umschulung?

Belastbare, aktuelle Vermittlungsquoten zu diesem Werdegang liegen für diesen Beitrag nicht vor. In der Praxis erleichtern Praktika, eigene Projekte und passende Systemkenntnisse den Einstieg in den Beruf.