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Ein Entrepreneurship-Studium vermittelt, wie aus einer Idee ein tragfähiges Unternehmen wird: Geschäftsmodelle entwickeln und testen, Finanzierung planen, Innovationen managen, rechtliche Grundlagen der Gründung kennen sowie Marketing und Vertrieb aufbauen. Angeboten wird das Fach als eigenständiger Bachelor- oder Masterstudiengang, häufiger aber als Schwerpunkt in Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsingenieurwesen und als berufsbegleitende Weiterbildung bis hin zum MBA.
Ob sich das lohnt, hängt vom Ziel ab. Wer gründen will, braucht dafür keinen Abschluss. Ein Studium bringt Methodik, Zeit zum Ausprobieren und Zugang zu Gründungsnetzwerken der Hochschulen. Eine Erfolgsgarantie für das spätere Unternehmen liefert es nicht.
Was Entrepreneurship als Studienfach umfasst
Entrepreneurship ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften. Es beschäftigt sich damit, wie Gelegenheiten für neue Produkte oder Dienstleistungen erkannt, bewertet und in eine Organisation überführt werden. Das gilt für eigene Gründungen ebenso wie für neue Geschäftsbereiche in bestehenden Unternehmen, oft als Intrapreneurship oder Corporate Entrepreneurship bezeichnet. Die genauen Module legt jede Hochschule in ihrer Prüfungsordnung fest. Wiederkehrende Bausteine sind:
Geschäftsmodelle und Ideenvalidierung
Studierende lernen, ein Geschäftsmodell systematisch zu beschreiben, Annahmen über Kundschaft, Nutzen und Preis zu formulieren und diese mit Interviews, Prototypen oder kleinen Markttests zu überprüfen. Viele Programme arbeiten dabei mit echten Projektideen der Teilnehmenden.
Finanzierung und Unternehmensplanung
Dazu gehören Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung, Grundlagen der Bewertung junger Unternehmen sowie die Finanzierungswege von Eigenmitteln über Förderprogramme und Darlehen bis zu Beteiligungskapital. Der Businessplan wird meist nicht als Pflichtdokument, sondern als Planungswerkzeug behandelt.
Innovationsmanagement
Hier geht es darum, wie neue Produkte entwickelt, geschützt und in den Markt gebracht werden: Methoden der Ideenfindung, Technologiebewertung, Grundlagen gewerblicher Schutzrechte und Verwertung von Forschungsergebnissen. Wer diesen Bereich vertiefen möchte, findet ihn auch in Studiengängen wie dem Master Innovations- und Technologiemanagement.
Rechtliche Grundlagen der Gründung
Vermittelt werden Rechtsformen, Haftung, Gesellschaftsverträge, Grundzüge des Steuer-, Arbeits- und Vertragsrechts sowie Anmelde- und Genehmigungspflichten. Diese Lehrveranstaltungen geben einen Überblick, ersetzen aber keine Beratung durch Kammer, Steuerberatung oder Anwaltschaft im konkreten Gründungsfall.
Marketing, Vertrieb und Teamführung
Junge Unternehmen scheitern häufig nicht am Produkt, sondern daran, dass zu wenige Kundinnen und Kunden kaufen. Deshalb gehören Markteintritt, Preisgestaltung, Vertriebskanäle und der Aufbau erster Kundenbeziehungen zum Kern. Hinzu kommen Führung, Teamzusammensetzung und Verhandlungsführung.

Formen und Abschlüsse im Überblick
Wer nach einem Entrepreneurship-Studium sucht, stößt auf sehr unterschiedliche Angebote. Die Abschlussbezeichnung richtet sich nicht nach dem Fachnamen, sondern nach der inhaltlichen Ausrichtung. Die Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz zur Studienakkreditierung sieht für die Wirtschaftswissenschaften je nach Ausrichtung den Bachelor beziehungsweise Master of Arts oder of Science vor. Für Weiterbildungsstudiengänge dürfen abweichende Mastergrade verwendet werden, etwa der Master of Business Administration (MBA).
| Form | Typische Abschlüsse | Zugang | Regelstudienzeit (Vollzeit) | Passt zu |
|---|---|---|---|---|
| Eigenständiger Bachelorstudiengang | B.A. oder B.Sc. | Hochschulzugangsberechtigung | 6 bis 8 Semester | Studienanfängerinnen und -anfänger mit klarem Gründungsinteresse |
| Schwerpunkt in BWL oder Wirtschaftsingenieurwesen | B.A., B.Sc., M.A., M.Sc. (Abschluss des Hauptfachs) | wie der jeweilige Studiengang | wie der jeweilige Studiengang | Studierende, die sich breiter aufstellen wollen |
| Eigenständiger konsekutiver Master | M.A. oder M.Sc. | erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, ggf. weitere Kriterien der Hochschule | 2 bis 4 Semester | Absolventinnen und Absolventen, auch aus Technik und Naturwissenschaften |
| Weiterbildender Master | z. B. MBA, M.A. | Hochschulabschluss oder nach Landesrecht Eingangsprüfung, Berufserfahrung in der Regel mindestens ein Jahr | je nach Studienmodell, oft berufsbegleitend in Teilzeit | Berufstätige mit Führungs- oder Gründungsabsicht |
| Zertifikat oder Weiterbildung | Hochschulzertifikat oder Teilnahmebescheinigung, kein akademischer Grad | je nach Anbieter | wenige Wochen bis zwei Semester | Gründungsinteressierte, die gezielt einzelne Themen vertiefen |
Rechtsgrundlage der Angaben zu Regelstudienzeiten, Mastergraden und Masterzugang sind die Paragrafen 3, 5 und 6 der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (Fassung vom 7. Dezember 2017). Die Länder haben sie in eigene Verordnungen übernommen; Abweichungen im Detail sind möglich.
Eigenständiger Studiengang oder Schwerpunkt?
Ein eigener Studiengang mit Entrepreneurship im Namen bündelt mehr Gründungsthemen und arbeitet oft projektbezogen. Ein Schwerpunkt innerhalb eines breiten Fachs lässt dagegen mehr Spielraum, falls sich das Berufsziel ändert. Wer ein Bachelorstudium in BWL, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen beginnt, kann Gründungsmodule häufig als Wahlpflichtfach belegen und sich später für einen spezialisierten Master entscheiden.
Berufsbegleitend studieren
Weiterbildende Master und Zertifikatsprogramme sind meist auf Berufstätige zugeschnitten: Präsenzphasen am Wochenende, Online-Anteile und längere Studiendauer in Teilzeit. Weiterbildende Studiengänge können auch an staatlichen Hochschulen gebührenpflichtig sein. Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, legt die jeweilige Hochschule fest; verlässliche Angaben stehen nur in deren Gebühren- oder Entgeltordnung.
Zugangsvoraussetzungen für ein Entrepreneurship-Studium
Für einen Bachelorstudiengang ist die Hochschulzugangsberechtigung entscheidend, in Deutschland in der Regel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Nach Angaben des Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz ist ein Studium auch ohne schulische Hochschulreife möglich, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorliegen. Die Einzelheiten regeln die Landeshochschulgesetze, daher lohnt eine Nachfrage bei der Studienberatung der Wunschhochschule.
Für einen Master ist nach Paragraf 5 der Musterrechtsverordnung ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Voraussetzung. Hochschulen dürfen zusätzliche Kriterien festlegen, etwa eine Mindestnote, eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten in Wirtschaftsfächern, Englischkenntnisse oder ein Motivationsschreiben. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Welche Bedingungen genau gelten, steht in der Zulassungs- oder Prüfungsordnung des Studiengangs. Bei Unklarheiten zur Anrechnung des ersten Abschlusses hilft die Studienberatung.
Passende Angebote finden
Ein vollständiges, neutrales Verzeichnis der staatlichen und staatlich anerkannten Studienangebote in Deutschland ist die Studiengangsuche im Hochschulkompass. Die Volltextsuche nach „Entrepreneurship“ liefert allerdings auch Studiengänge, in denen das Wort nur in einer Modulbeschreibung vorkommt. Aussagekräftiger ist es, nach Abschlussart, Studienform und Studienort zu filtern und anschließend die Modulhandbücher zu lesen.
Kriterien für den Vergleich
- Anteil der Gründungsmodule: Wie viele Leistungspunkte entfallen tatsächlich auf Gründung, Innovation und Finanzierung?
- Praxisformate: Gibt es Projektarbeit an eigenen Ideen, Kooperationen mit jungen Unternehmen oder ein Praxissemester?
- Gründungsservice der Hochschule: Beratung, Räume, Werkstätten und Unterstützung bei Förderanträgen stehen oft allen Studierenden offen, unabhängig vom Studiengang.
- Studienform und Kosten: Vollzeit, Teilzeit, dual oder berufsbegleitend; Semesterbeitrag oder Studiengebühren laut offizieller Gebührenordnung.
- Akkreditierung: Ob ein Studiengang akkreditiert ist, sollte vor der Bewerbung bei der Hochschule erfragt oder in deren Studiengangsinformationen nachgelesen werden.

Wege zur Gründungskompetenz
Ein eigener Studiengang ist nur einer von mehreren Wegen, um das nötige Wissen für eine Gründung zu erwerben. Das Schaubild zeigt die vier häufigsten Zugänge und für wen sie sich eignen.
Gründungsservices und EXIST-Förderung
Viele Hochschulen betreiben Gründungszentren, die Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Beschäftigte unabhängig vom Studienfach beraten. Über diese Netzwerke laufen häufig auch Anträge auf das Programm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich laut Programmseite (Abruf am 1. Oktober 2026) an Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, an Absolventinnen und Absolventen bis fünf Jahre nach dem Abschluss sowie an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Vorhaben mit einem persönlichen Stipendium für bis zu zwölf Monate, Sachausgaben und einem Coachingbudget. Ein Studium mit Entrepreneurship-Schwerpunkt ist dafür keine Voraussetzung; über die Förderung wird im Auswahlverfahren entschieden, einen Anspruch gibt es nicht.
Was ein Entrepreneurship-Studium bringt und was nicht
Für die Gründung eines Unternehmens schreibt in Deutschland kein Gesetz einen bestimmten Studienabschluss vor. Ein Gewerbe anmelden oder eine Gesellschaft gründen kann man ohne akademische Ausbildung. Ausnahmen betreffen reglementierte Berufe und Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation verlangt wird, etwa in manchen Handwerken oder Heilberufen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, klären die zuständige Kammer oder das Gewerbeamt. Einen Überblick über die einzelnen Schritte gibt der Beitrag zur Unternehmensgründung.
Was das Studium leisten kann
- strukturierte Methoden, um Ideen zu prüfen, bevor Geld investiert wird
- betriebswirtschaftliches Grundwissen in Finanzen, Recht und Marketing
- Kontakte zu möglichen Mitgründerinnen und Mitgründern aus anderen Fächern
- Zugang zu Gründungsberatung, Räumen und Förderwissen der Hochschule
- einen Abschluss, der auch für eine Anstellung in Unternehmen, Beratung oder Innovationsabteilungen genutzt werden kann
Wo die Grenzen liegen
Ein Studium ersetzt weder Marktkenntnis noch Branchenerfahrung. Die Fähigkeit, Kundschaft zu gewinnen, Rückschläge auszuhalten und Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen, lässt sich im Seminar üben, entsteht aber vor allem in der Praxis. Hinzu kommt der Zeitfaktor: Ein Bachelor- und Masterstudium dauert in Vollzeit zusammen in der Regel fünf Jahre. Wer bereits eine konkrete Idee hat, kann diese parallel zu einem beliebigen Studium über den Gründungsservice der Hochschule weiterverfolgen.

Für wen sich der Studiengang eignet
Ein eigenständiger Entrepreneurship-Studiengang passt vor allem zu Personen, die sich früh auf das Thema Gründung festlegen und projektorientiert arbeiten möchten. Für technisch oder naturwissenschaftlich ausgebildete Menschen kann ein spezialisierter Master sinnvoll sein, um eigene Forschungsergebnisse oder technische Ideen wirtschaftlich zu bewerten. Studiengänge an der Schnittstelle von Technik und Wirtschaft, etwa ein Bachelor in Technischer Betriebswirtschaft, verbinden beides schon im ersten Studienabschnitt.
Wer noch unsicher ist, ob eine eigene Gründung wirklich das Ziel ist, fährt mit einem breiter angelegten Studium und einem Gründungsschwerpunkt oft flexibler. Berufstätige mit Erfahrung im Management, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, finden in weiterbildenden Programmen Formate, die sich mit dem Beruf vereinbaren lassen. Wie es nach der Gründung weitergeht, beschreibt der Beitrag über die Entwicklung eines Startups.
So gehen Sie bei der Entscheidung vor
- Ziel klären: Eigene Gründung in absehbarer Zeit, Gründung später oder Tätigkeit in Innovationsbereichen von Unternehmen?
- Studienform festlegen: Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend; Bachelor, Master oder Weiterbildung.
- Angebote recherchieren: Im Hochschulkompass nach Abschluss und Studienform filtern, dann Modulhandbücher und Zulassungsordnungen vergleichen.
- Gründungsinfrastruktur prüfen: Welche Beratung, Räume und Förderunterstützung bietet die Hochschule?
- Beraten lassen: Zentrale Studienberatung und Gründungsservice der Hochschule beantworten Fragen zu Zugang, Anrechnung und Förderung im Einzelfall.

Häufige Fragen
Braucht man ein Studium, um ein Unternehmen zu gründen?
Nein. Für die meisten Gründungen ist kein Studienabschluss vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für reglementierte Berufe und bestimmte Tätigkeiten mit Qualifikationsnachweis. Auskunft geben die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Berufskammer.
Welcher Abschluss ist bei Entrepreneurship üblich?
Bei Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen je nach Ausrichtung Bachelor oder Master of Arts beziehungsweise of Science. Weiterbildende Studiengänge können andere Mastergrade vergeben, verbreitet ist der MBA.
Kann man Entrepreneurship ohne Abitur studieren?
Ein Studium ohne schulische Hochschulreife ist in Deutschland für beruflich Qualifizierte möglich, in der Regel mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung. Die Bedingungen unterscheiden sich nach Bundesland und Hochschule, verbindlich ist die Auskunft der Studienberatung.
Kann man Entrepreneurship berufsbegleitend studieren?
Ja, vor allem als weiterbildenden Master, MBA oder Hochschulzertifikat. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung voraus und können gebührenpflichtig sein.
Gibt es während des Studiums finanzielle Unterstützung für eine Gründung?
Das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes steht Studierenden ab der Hälfte des Studiums offen, außerdem Absolventinnen, Absolventen und Forschenden. Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet das Auswahlverfahren. Erste Anlaufstelle ist der Gründungsservice der eigenen Hochschule.





