Berufsschule: Definition im Bildungskontext

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Die Berufsschule ist der schulische Lernort der dualen Berufsausbildung. Auszubildende besuchen sie parallel zur Ausbildung im Betrieb, meist an ein oder zwei Tagen pro Woche oder in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken. Sie vermittelt berufsbezogene Fachtheorie und erweitert die Allgemeinbildung, etwa in Deutsch, Politik oder Wirtschaft. Während der Bund die betriebliche Ausbildung regelt, ist die Berufsschule als öffentliche Schule Sache der Länder; die Pflicht zum Besuch ergibt sich aus den Schulgesetzen.

Stellung im dualen System

Die duale Ausbildung hat zwei Lernorte mit getrennten Zuständigkeiten. Das Berufsbildungsgesetz verlangt in § 2 Abs. 2, dass sie zusammenarbeiten (Lernortkooperation).

Merkmal Ausbildungsbetrieb Berufsschule
Rechtsgrundlage Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, Ausbildungsordnung des Bundes Schulgesetz des Landes, Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
Inhalte praktische Ausbildung nach Ausbildungsrahmenplan Fachtheorie in Lernfeldern, allgemeinbildende Fächer
Aufsicht zuständige Stelle, etwa IHK oder Handwerkskammer Schulaufsicht des Landes
Abschluss Abschluss- oder Gesellenprüfung vor der Kammer Abschlusszeugnis der Berufsschule

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan werden in einem gemeinsamen Verfahren von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt. Den berufsbezogenen Rahmenlehrplan erarbeitet ein Ausschuss aus Lehrkräften der Länder; die Kultusministerkonferenz beschließt ihn. Die Länder übernehmen ihn oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um; die Lehrpläne für den berufsübergreifenden Unterricht erstellen sie selbst.

Unterricht und Organisation

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule umfasst der Unterricht mindestens zwölf Wochenstunden. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung sind das in der Regel 480 Unterrichtsstunden je Ausbildungsjahr, davon 280 berufsbezogen. Der Unterricht wird in zwei Grundformen organisiert:

  • Teilzeitunterricht: ein oder zwei Berufsschultage pro Woche, die übrigen Tage im Betrieb.
  • Blockunterricht: mehrere Wochen Vollzeitunterricht am Stück, danach längere Phasen im Betrieb. Er ist üblich, wenn Auszubildende aus einem großen Einzugsgebiet zusammenkommen.

Für Ausbildungsberufe mit wenigen Auszubildenden richten die Länder zentrale Fachklassen ein, teils für ein ganzes Land oder mehrere Länder gemeinsam. Auszubildende besuchen dann eine Berufsschule weit entfernt vom Betrieb und wohnen während der Blockwochen oft in einem Wohnheim.

Lernfelder

Seit Mitte der 1990er-Jahre sind die Rahmenlehrpläne nicht mehr nach Schulfächern wie Fachkunde oder Fachrechnen gegliedert, sondern nach Lernfeldern. Ein Lernfeld beschreibt eine berufliche Handlungssituation, etwa „Kundenaufträge bearbeiten“ oder „Elektrische Anlagen installieren“, und wird mit einem Stundenumfang ausgewiesen. Die Schulen planen daraus in einer didaktischen Jahresplanung konkrete Lernsituationen.

Unterrichtskonzepte in der Berufsbildung
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Freistellung und Anrechnung auf die Ausbildungszeit

§ 15 BBiG regelt, wie Berufsschule und betriebliche Ausbildung zeitlich zusammenpassen:

  • Ausbildende müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht freistellen. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, dürfen sie vorher nicht beschäftigt werden.
  • Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten wird einmal pro Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet; danach ist keine Rückkehr in den Betrieb nötig.
  • Eine Blockwoche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen zählt als volle Ausbildungswoche; zusätzlich sind betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden pro Woche zulässig.
  • Am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung sind Auszubildende freizustellen.

Diese Regeln gelten seit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2020 für Auszubildende jeden Alters. Für Minderjährige gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hat jemand vor der Ausbildung bereits eine einschlägige berufliche Schule besucht, kann diese Zeit nach § 7 BBiG auf die Ausbildungszeit angerechnet werden; Details beschreibt der Eintrag zur Anrechnungsfähigkeit.

Zeugnisse und weitere Abschlüsse

Am Ende der Ausbildung stellt die Berufsschule ein eigenes Abschlusszeugnis aus. Es ist von der Abschlussprüfung vor der Kammer getrennt. Nach § 37 Abs. 3 BBiG wird das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf Antrag der Auszubildenden zusätzlich im Kammerzeugnis ausgewiesen. Wer die Berufsschule ohne bestandenen Abschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann je nach Land und Abschlussnote ein allgemeinbildender Abschluss verbunden sein, etwa der Erste oder der Mittlere Schulabschluss. Über Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung lässt sich an vielen Berufsschulen parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung können außerdem an Berufsoberschulen die Hochschulreife erwerben oder sich in einer Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker weiterqualifizieren.

Berufsschule und Abschlussprüfung

Auch wenn Berufsschule und Kammerprüfung getrennt sind, wirken Berufsschulen an der Prüfung mit. Nach § 40 BBiG gehören jedem Prüfungsausschuss Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule an. Berufsschullehrkräfte bewerten also in vielen Prüfungen mit, etwa praktische Aufgaben oder Fachgespräche.

Lehrkräfte an Berufsschulen

An Berufsschulen unterrichten vor allem zwei Gruppen. Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen haben ein Studium mit einer beruflichen Fachrichtung, etwa Metall-, Elektro- oder Wirtschaftstechnik, und einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach abgeschlossen, meist mit einem Master of Education, und danach den Vorbereitungsdienst absolviert. Lehrkräfte für Fachpraxis, oft mit Meister- oder Technikerabschluss, unterrichten praktische Inhalte in Werkstätten und Laboren. Weil in vielen Fachrichtungen Lehrkräfte fehlen, stellen die Länder zusätzlich Quer- und Seiteneinsteigende mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung ein.

Bezeichnungen in den Ländern

Die Berufsschule ist in den meisten Ländern Teil größerer beruflicher Schulzentren, die auch Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder Fachschulen umfassen. Sie heißen zum Beispiel Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Berufsbildende Schulen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oder Oberstufenzentrum in Berlin.

Geschichte

Vorläufer der Berufsschule waren die Sonntags- und Feiertagsschulen des 18. und 19. Jahrhunderts, in denen Lehrlinge an arbeitsfreien Tagen Lesen, Schreiben und Rechnen wiederholten. Daraus entstanden die Fortbildungsschulen. Der Münchner Stadtschulrat Georg Kerschensteiner gliederte sie ab den 1890er-Jahren nach Berufen und verband Unterricht mit Werkstattarbeit. Ab etwa 1920 setzte sich in Deutschland für die berufsbezogene Fortbildungsschule die Bezeichnung Berufsschule durch. Die heutige Form mit Lernfeldern und abgestimmten Rahmenlehrplänen entstand nach 1969 mit dem ersten Berufsbildungsgesetz und den Vereinbarungen von Bund und Ländern.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Berufsschulpflicht und Freistellung geben Berufsschule, Kammer und Schulbehörde des Landes.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Besuch der Berufsschule Pflicht?

Für Auszubildende in der Regel ja. Die Berufsschulpflicht ist in den Schulgesetzen der Länder geregelt und gilt meist für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses; Einzelheiten, etwa für volljährige Auszubildende, unterscheiden sich je nach Land.

Wie viele Stunden Unterricht hat man an der Berufsschule?

Nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz mindestens zwölf Wochenstunden. Das BIBB nennt als Regelwert 480 Stunden pro Ausbildungsjahr, davon 280 berufsbezogen.

Muss man nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten nicht, jedenfalls einmal pro Woche. Dieser Tag wird nach § 15 BBiG mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet.

Zählen die Berufsschulnoten für die Abschlussprüfung?

Nicht direkt. Die Kammerprüfung wird getrennt bewertet. Auf Antrag wird das Ergebnis der Berufsschule aber im Abschlusszeugnis der Kammer zusätzlich ausgewiesen.

Kann man an der Berufsschule die Fachhochschulreife machen?

An vielen Berufsschulen ja, über Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung parallel zur Ausbildung. Ob und in welchen Berufen das angeboten wird, hängt vom Land und von der Schule ab.